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Zweitstudium


Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Bewerbung zum Zweitstudium.

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Informationen zum Zweitstudium

Für Human- und Zahnmedizin gilt:
Wenn Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und nun aus bestimmten Gründen – z. B. berufliche oder wissenschaftliche – ein zweites Studium anstreben, gelten Sie als Zweitstudienbewerbende.

Für die Bachelorstudiengänge der Charité gilt:
Wenn Sie bereits ein Studium innerhalb der Europäischen Union (EU) oder des EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) abgeschlossen haben und nun aus bestimmten Gründen – z. B. berufliche oder wissenschaftliche – ein zweites Studium anstreben, gelten Sie als Zweitstudienbewerbende.

Gründe für ein Zweitstudium

Nur etwa 3 % der Studienplätze sind für Zweitstudienbewerbende vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Bewerbung auf ein Zweitstudium begründen müssen, warum das Zweitstudium für Sie notwendig ist. Dabei werden folgende Gründe anerkannt:

  • Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.
  • Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird und dies glaubhaft nachgewiesen werden kann.
  • Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt.
  • Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium auf Grund der beruflichen Situation der sich bewerbenden Person aus sonstigen Gründen
    zu befürworten ist.
  • Sonstige Gründe liegen vor, wenn ein schlichter Berufswechsel angestrebt wird.

Human- und Zahnmedizin: Bewerbung für ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen

Wenn Sie sich bei Hochschulstart.de für ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen bewerben und die Charité als Erstwunsch angeben, ist das Gutachten aus wissenschaftlichen Gründen an der Charité zu beantragen.

Für das Sommersemester muss Ihr Antrag auf Begutachtung spätestens bis 15. Dezember, zum Wintersemester spätestens bis 15. Juni an der Charité eingegangen sein. Da die Erstellung des Gutachtens einige Zeit in Anspruch nimmt, müssen alle relevanten Unterlagen spätestens zu den genannten Terminen eingereicht werden. Nach Erstellung der Gutachten leitet die Charité das Ergebnis der Begutachtung an hochschulstart.de fristgerecht weiter. Für ein Zweitstudium sind drei Prozent der verfügbaren Studienplätze vorgesehen.

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zur Antragstellung ausschließlich per E-Mail unter zulassung-stud(at)charite.de ein. 

  • aktueller, übersichtlicher, tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
  • ggf. Publikationsliste
  • Formblatt Hochschulstart – Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen 
  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses von einer deutschen Hochschule
  • kurzes Begründungsschreiben

Human- und Zahnmedizin: Begutachtung der Antragsunterlagen

Die Begutachtung der Unterlagen wird durch das Referat für Studienangelegenheiten koordiniert. Sie können sich nicht selbst eine Person zur Begutachtung Ihrer Unterlagen suchen.
Die wenigen Plätze in der Zweitstudienquote sind bundesweit sehr begehrt und einer der wichtigsten Gründe für eine solche Bewerbung und Bewertung sind "wissenschaftliche Gründe". Hier sollten vorzeigbare Leistungen bewertet werden. Das sind abgeschlossene wissenschaftliche Arbeiten, welche von einer Jury in irgendeiner Art bewertet wurden, also zum Beispiel

  • Veröffentlichungen
  • wissenschaftliche Poster
  • Vorträge etc.
  • Promotionsvorhaben
  • Wissenschaftliche Tätigkeit an der Charité

Diese sollten aber nicht das Ergebnis des vorangegangenen Studiums sein, also nicht die Bachelor- oder Masterarbeit.

Bachelorstudiengänge: Auswahl für ein Zweitstudium

Es wird eine Messzahl aus folgenden Bereichen erstellt:
1. Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums                         max. 4 Punkte
2. Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium                 max. 11 Punkte
3. Familiäre Gründe                                                                                   max. 2 Punkte

Es können maximal 17 Punkte vergeben werden.

Eine Kumulierung von mehreren Gründen findet nicht statt; es wird jeweils die günstigste Fallgruppe zugrunde gelegt. Der Punktzuschlag für Personen, die aus familiären Gründen bisher ihren Zweitstudienwunsch zurückgestellt haben, ist davon unabhängig; er wird zusätzlich gewährt.

zu 1.
Mit Prädikat auf Zeugnis                             Ohne Prädikat auf Zeugnis         Punkte
Noten „ausgezeichnet“ und „sehr gut“         Note: 1,0 – 1,5                               4 Punkte
Noten „gut“ und „voll befriedigend“               Note: 1,6 – 2,5                               3 Punkte
Note „befriedigend“                                         Note. 2,6 – 3,5                               2 Punkte 
Note „ausreichend“                                         Note: 3,6 – 4,0                               1 Punkt

zu 2.
Fallgruppe 1: Zwingende berufliche Gründe            9 Punkte
Fallgruppe 2: Wissenschaftliche Gründe                  7, 9 oder 11 Punkte
Fallgruppe 3: Besondere berufliche Gründe             7 Punkte
Fallgruppe 4: Sonstige berufliche Gründe                4 Punkte
Fallgruppe 5: Keiner der vorgenannten Gründe       1 Punkt

zu 3.
Wenn Sie nach einer Familienphase die Wiedereingliederung oder den Neueinstieg in das Berufsleben anstreben, können Sie bei der Bewerbung für ein Zweitstudium einen Zuschlag von bis zu 2 Punkten erhalten. Die Erhöhung kommt dann in Betracht, wenn aus familiären Gründen (z.B. Ehe, Kindererziehung) die frühere Berufstätigkeit aufgegeben oder aus Rücksicht auf familiäre Belange nach Abschluss des Erststudiums auf die Aufnahme einer adäquaten Berufstätigkeit verzichtet werden musste. Die Höhe des Punktzuschlags richtet sich nach dem Grad der Betroffenheit. Das Ausmaß der Belastungen (z.B. Zahl der Kinder, Dauer der Familienphase) ist in angemessener Weise zu berücksichtigen.

Bachelorstudiengänge: Bewerbung für ein Zweitstudium

Für das Wintersemester muss Ihr Antrag für ein Zweitstudium spätestens bis 15. Juli zusammen mit den anderen üblichen Bewerbungsunterlagen eingegangen sein. 

Haben Sie einen Hochschulabschluss in Deutschland erworben?
Reichen Sie Ihre Unterlagen zur Antragstellung ausschließlich per E-Mail ein. Die E-Mail-Adresse entnehmen Sie der entsprechenden Bewerbungsseite vom gewünschten Bachelor.

  • Antrag Zweitstudium
  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses von einer deutschen Hochschule
  • aktueller, übersichtlicher, tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
  • ggf. Anlagen zum Antrag, die diesen unterstützend begründen
     

Haben Sie einen Hochschulabschluss in der EU/EWR erworben?
Reichen Sie Ihre Unterlagen zur Antragstellung ausschließlich über uni-assist ein. Genaue Informationen finden Sie auf der entsprechenden Bewerbungsseite vom gewünschten Bachelor unter der Kachel "Antrag auf Zulassung - Hinweise zur Bewerbung mit ausländischen Vorbildungsnachweisen".
Der Antrag auf Zweitstudium ist per E-Mail direkt an der Charité einzureichen. Die E-Mail-Adresse entnehmen Sie der entsprechenden Bewerbungsseite vom gewünschten Bachelor.

 

Achtung:
Sie dürfen sich nur für einen der an der Charité angebotenen Bachelorstudiengänge bewerben!

(§ 11 Berliner Hochschulzulassungsverordnung)

Bachelorstudiengänge: Bewerbung für ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen

Wenn Sie sich für ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen an der Charité bewerben, so können Sie bei uns ein Gutachten aus wissenschaftlichen Gründen beantragen.

Für das Wintersemester muss Ihr Antrag auf Begutachtung spätestens bis 15. Juli zusammen mit den anderen üblichen Bewerbungsunterlagen an der Charité eingegangen sein. 

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen zur Antragstellung ausschließlich per Email ein. Die Email-Adresse entnehmen Sie der Bewerbungsseite vom gewünschten Bachelor.

  • Antrag Zweitstudium
  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses von einer deutschen oder europäischen Hochschule
  • aktueller, übersichtlicher, tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
  • Publikationsliste
  • ggf. Anlagen zum Antrag, die diesen unterstützend begründen

Achtung:
Sie dürfen sich nur für einen der an der Charité angebotenen Bachelorstudiengänge bewerben!
 
(§ 11 Berliner Hochschulzulassungsverordnung)

Erneute Bewerbung/Erneute Begutachtung

Human- und Zahnmedizin
Haben Bewerbende ein positives Gutachten erhalten, so können sie dieses, solange sie nicht im bereits gewünschten Studiengang immatrikuliert sind, max. 4 aufeinander folgende Vergabeverfahren gegenüber hochschulstart.de geltend machen. Die Bewerbenden müssen dann bei erneuter Bewerbung über hochschulstart.de mitteilen, dass das Ergebnis noch einmal berücksichtigt werden soll.

Wenn Sie erneut ein Gutachten an der Charité anfordern, ohne neue Unterlagen einzureichen, dann bleibt es bei der vorherigen Bewertung. Sollten nach max. 2 Jahren keinerlei neue wissenschaftlichen Tätigkeiten bzw. Gründe und Erkenntnisse der Bewerbenden erworben worden sein, so ist die wissenschaftliche Begründung ganz neu zu bewerten und zu beantragen.

Sollten Bewerbende im aktuellen Vergabeverfahren bei einer anderen Hochschule ein neues Gutachten anfordern, welches dann negativ ausfällt, so legt hochschulstart.de immer die aktuellere Entscheidung zugrunde.

 

Bachelorstudiengänge
Haben Bewerbende ein positives Gutachten erhalten, so können sie dies, solange sie nicht im bereits gewünschten Studiengang immatrikuliert sind, max. 2 aufeinander folgende Vergabeverfahren geltend machen. Die Bewerbenden müssen dann bei erneuter Bewerbung mitteilen, dass das Ergebnis noch einmal berücksichtigt werden soll.

Wenn Sie erneut ein Gutachten an der Charité anfordern, ohne neue Unterlagen einzureichen, dann bleibt es bei der vorherigen Bewertung. Sollten nach max. 2 Jahren keinerlei neue wissenschaftlichen Tätigkeiten bzw. Gründe und Erkenntnisse der Bewerbenden erworben worden sein, so ist die wissenschaftliche Begründung ganz neu zu bewerten und beantragen.