
Studieren ohne Abitur
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Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Personen, die keine allgemeine Hochschulzugangsberechtiung (HZB) haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Studium an der Charité – Universitätsmedizin Berlin aufnehmen. Dafür gelten die Regelungen des § 11 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG)
Personen, die eine Hochschulzugangsberechtigung gemäß § 11 BerlHG geltend machen wollen, dürfen über keine sonstige Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
Informationen zum Zugang zum Studium ohne Abitur finden Sie nachfolgend. Auch die Handreichung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft informiert umfassend über die Möglichkeiten der Aufnahme eines Studiums in Berlin.
Im Detail
Allgemeine HZB
- bundes- oder landesrechtlich geregelte, abgeschlossene Aufstiegsfortbildung (mindestens 400 Unterrichtsstunden) z. B. Meister, Gestalter, Techniker, Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirte
- Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne der Rahmenvereinbarung über Fachschulen oder eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Bundesland
- eine der o. g. Aufstiegsfortbildungen vergleichbare Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes
- eine der o. g. Aufstiegsfortbildungen vergleichbare Qualifikation aufgrund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich erworben
Fachgebundene HZB - verwandter Studiengang
Über eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung mit fachlichem Bezug zum Studiengang verfügen beruflich Qualifizierte mit einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich ähnlich ist. Welche staatliche Ausbildung fachlich ähnlich zum gewählten Studiengang ist, finden Sie weiter unten in der Liste.
Fachgebundene HZB - nicht verwandter Studiengang (Zugangsprüfung)
Über eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung ohne fachlichen Bezug verfügen beruflich Qualifizierte mit einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich nicht ähnlich ist. Es muss jedoch vorweg eine Zugangsprüfung abgelegt werden.
Den vollständig ausgefüllten Antrag zur Zugangsprüfung sowie Ihr Zeugnis über den Berufsabschluss reichen Sie per Email bis spätestens 30. April des Jahres ein.
Informationen zur Zugangsprüfung
Prüfungszeitraum: jährlich im Juni
Prüfungsort: Studienkolleg der Freien Universität Berlin
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Einladung zur Zugangsprüfung.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Zugangsprüfung erhalten Sie eine Bescheinigung zur Bewerbung mit Angabe der Durchschnittsnote. Die Durchschnittsnote wird aus dem Mittel der Ausbildungszeugnisnote und der Note der Zugangsprüfung berechnet.
Beratung zum Inhalt und zur Vorbereitung auf die Zugangsprüfung
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Beratung oder einem Vorbereitungskurs ist eine Bescheinigung von der Charité – Universitätsmedizin Berlin, dass Sie die Zugangsprüfung für die Bewerbung benötigen. Wiederholende können ohne Bescheinigung teilnehmen.
Die Zugangsprüfung besteht aus zwei Fächern: Biologie und Chemie. Beide Fächer werden an einem Tag geprüft. Die Prüfung dauert zwei Stunden. Beide Prüfungen müssen mindestens mit der Note 4,3 bestanden sein. Wer eine Prüfung nicht besteht, ist insgesamt durchgefallen.
Wiederholung der Prüfung
Ist die Zugangsprüfung nicht bestanden, so kann sie wiederholt werden. Waren Teilprüfungen nicht bestanden, so sind sie auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers auf die Wiederholungsprüfung anzurechnen.
Die Wiederholungsprüfung kann frühestens nach einem Jahr abgelegt werden.
Sie können in einem Jahr an den Zugangsprüfungen unterschiedlicher Bundesländer teilnehmen. Zugangsprüfungen aus anderen Bundesländern gelten nicht in Berlin.
Informationen zur Bewerbung nach Studiengängen
Human- und Zahnmedizin (Staatsexamen)
Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich ähnlich ist, können Sie sich direkt bei hochschulstart.de bis zum 15. Januar zum Sommersemester und bis zum 31. Mai bzw. 15. Juli für das Wintersemester bewerben. Details zur Bewerbung finden hier Sie hier.
Liste der fachlich ähnlichen Berufe:
- Altenpfleger*in
- Anästhesietechnische*r Assistent*in
- Augenoptiker*in
- Chirurgiemechaniker*in
- Diätassistent*in
- Ergotherapeut*in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in / Krankenschwester/-pfleger
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Hörgeräteakustiker*in
- Logopäde/in
- Masseur*in und medizinische*r Bademeister*in
- Medizinisch-technische*r Assistent*in - Funktionsdiagnostik
- Medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in
- Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in
- Medizinische*r Fachangestellte*r / Arzthelfer*in
- Notfallsanitäter*in / Rettungsassistent*in
- Operationstechnische*r Assistent*in
- Orthopädieschuhmacher*in
- Orthopädietechnik-Mechaniker*in / Orthopädiemechaniker*in und Bandagist*in
- Orthoptist*in
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- Physiotherapeut*in
- Podologe/in
- Radiologisch-technische*r Radiologieassistent*in
- Tiermedizinische*r Fachangestellte*r / Tierarzthelfer*in
- Veterinärmedizinisch-technische*r Assistent*in
- Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r /
- Zahnarzthelfer*in / Stomatologische Schwester
- Zahntechniker*in
Gesundheitswissenschaften (Bachelor)
Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich ähnlich ist, können Sie sich direkt an der Charité bewerben. Details zur Bewerbung finden Sie hier.
Liste der fachlich ähnlichen Berufe:
- Altenpfleger*in
- Diätassistent*in
- Ergotherapeut*in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in
- Hebamme oder Entbindungspfleger
- Logopäde*in
- Notfallsanitäter*in
- Orthoptist*in
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- Physiotherapeut*in
Pflege (Bachelor)
Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich ähnlich ist, können Sie sich direkt an der Charité bewerben. Details zur Bewerbung finden Sie hier.
Liste der fachlich ähnlichen Berufe:
- Arzthelfer*in
- Biologielaborant*in
- Chemielaborant*in
- Diätassistent*in
- Ergotherapeut*in
- Erzieher*in
- Hebamme / Entbindungspfleger
- Heilerziehungspfleger*in
- Logopäde*in
- Masseur*in
- Medizinische*r Bademeister*in
- Medizinische*r Fachangestellte*r
- Medizinisch-technische*r Assistent*in – Funktionsdiagnostik
- Medizinisch-technische*r Assistent*in (MTA)
- Medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in
- Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in
- Medizinlaborant*in
- Notfallsanitäter*in
- Operationstechnische*r Angestellte*r
- Operationstechnische*r Assistent*in
- Orthoptist*in
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- Physiotherapeut*in
- Podologe*in
- Radiologisch-technische*r Assistent*in
- Rettungsassistent*in
- Sozialassistent*in
- Veterinärmedizinisch-technische*r Assistent*in
- Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r
Angewandte Hebammenwissenschaft (Bachelor)
Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich ähnlich ist, können Sie sich direkt an der Charité bewerben. Details zur Bewerbung finden Sie hier.
Liste der fachlich ähnlichen Berufe:
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Sonstiges
Einjähriges Hochschulstudium in einem anderen Bundesland
Aus § 11 Abs. 4 BerlHG ergibt sich eine eigenständige Hochschulzugangsberechtigung.
§ 11 Abs. 4 BerlHG ist nur für Fälle relevant, in denen der Hochschulzugang allein aufgrund besonderer Länderregelungen erfolgt ist, die über die Berliner Zugangsregelungen des § 11 Abs. 1 und Abs. 2 BerlHG hinausgehen. In allen anderen Fällen ergibt sich das Zugangsrecht bereits aus § 11 Abs. 1 oder 2 BerlHG. Um sicherzustellen, dass das Studium an einer Berliner Hochschule mit hinreichenden Erfolgsaussichten fortgesetzt werden kann, ist ein Hochschulwechsel nach Berlin in den Fällen des § 11 Abs. 4 BerlHG an das Vorliegen eines mindestens einjährigen erfolgreichen Studiums geknüpft.
Das Hochschulzugangsrecht betrifft nur die Frage, ob jemand grundsätzlich in bestimmten Fächern an einer Hochschule studieren darf (abstrakte Betrachtung). Eine andere Frage ist es, ob eine Person mit einer Hochschulzugangsberechtigung das Wunschstudium an der bevorzugten Hochschule tatsächlich aufnehmen kann (konkrete Betrachtung).
In Studiengängen, in denen sich eine größere Zahl an Zugangsberechtigten um ein Studium bewirbt als Studienplätze vorhanden sind, entscheidet im Ergebnis das Zulassungsverfahren darüber, wer das entsprechende Studium beginnen kann.
Man ist daher gut beraten, sich über die Studienangebote mehrerer Hochschulen zu informieren. Das Zulassungsverfahren wird in § 11 BerlHG nicht behandelt. Nähere Informationen zum Zulassungsverfahren erhalten Sie bei den einzelnen Hochschulen sowie unter www.studieren-in-bb.de.
Es ist ausgeschlossen, dass Sie mit dieser Form der Hochschulzugangsberechtigung an der Charité zugelassen werden, da für den Einstieg in ein höheres Fachsemester konkrete Leistungsnachweise nachgewiesen werden müssen.
Weiterführende Links
Auch Bewerbende, die eine berufliche Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, können einen Hochschulzugang erhalten. Umfangreiche Informationen zum Thema Anerkennungsverfahren von ausländischen Bildungsabschlüssen finden Sie auf folgenden Internetseiten: