
Studieren ohne Abitur
Bewerbende, die keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) haben, finden hier Informationen zur Bewerbung an der Charité.
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Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte
Bewerbende, die keine allgemeine Hochschulzugangsberechtiung (HZB) haben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen für ein Studium an der Charité – Universitätsmedizin Berlin (CUB) bewerben.
Die Handreichung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft informiert ausführlich über die Möglichkeiten der Studienaufnahme in Berlin.
Wichtige allgemeine Informationen zum Studium ohne Abitur in Deutschland, zu Bestimmungen der einzelnen Bundesländer und zur Finanzierung finden Sie auf folgender Seite: www.studieren-ohne-abitur.de.
Das Aufstiegsstipendium des Bundes unterstützt Berufserfahrene bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums – siehe www.sbb-stipendien.de.
Eine Hochschulzugangsberechtigung erhält auch, wer eine berufliche Ausbildung aus dem Ausland nachweist. Umfangreiche Informationen zum Thema Anerkennungsverfahren von ausländischen Bildungsabschlüssen finden Sie auf folgenden Internetportalen:
Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
Informieren Sie sich, wie beruflich Qualifizierten ein Hochschulzugang möglich ist:
Allgemeine HZB (§ 11 Abs. 1 BerlHG)
- bundes- oder landesrechtlich geregelte, abgeschlossene Aufstiegsfortbildung (mindestens 400 Unterrichtsstunden) z. B. Meister, Gestalter, Techniker, Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirte
- Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule im Sinne der Rahmenvereinbarung über Fachschulen oder eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Bundesland
- eine der o. g. Aufstiegsfortbildungen vergleichbare Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes
- eine der o. g. Aufstiegsfortbildungen vergleichbare Qualifikation aufgrund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich erworben
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich bei der Stiftung für Hochschulzulassung bis 15. Januar zum Sommersemester und bis 31. Mai bzw. 15. Juli für das Wintersemester.
Fachgebundene HZB mit fachlichem Bezug zum Studiengang (§ 11 Abs. 2 BerlHG)
Über eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung mit fachlichem Bezug zum Studiengang verfügen beruflich Qualifizierte mit einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich ähnlich ist. Welche staatliche Ausbildung fachlich ähnlich zum gewählten Studiengang ist, finden Sie weiter unten in der Liste.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich bei der Stiftung für Hochschulzulassung bis 15. Januar zum Sommersemester und bis 31. Mai bzw. 15. Juli für das Wintersemester.
Fachgebundene HZB ohne fachlichen Bezug zum Studiengang (§ 11 Abs. 3 BerlHG)
Über eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung ohne fachlichen Bezug verfügen beruflich Qualifizierte mit einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich nicht ähnlich ist.
Mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung ohne fachlichen Bezug können Sie sich für einen Studiengang bewerben, der Ihrer Ausbildung fachlich nicht ähnlich ist. Hierbei muss jedoch eine Zugangsprüfung abgelegt werden.
Den Antrag auf Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung nach § 11 Abs. 3 BerlHG finden Sie hier.
Die Antragsfrist für die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung ohne fachlichen Bezug endet am 30. April des Jahres.
Bitte beantragen Sie die Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung unter zulassung-stud(at)charite.de.
Informationen zur Zugangsprüfung
Prüfungszeitraum: jährlich im Juni
Prüfungsort: Studienkolleg der Freien Universität Berlin
Nach Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen melden wir Sie zur Zugangsprüfung an. Den genauen Termin der Prüfung entnehmen Sie bitte unserem Einladungsbrief oder der Internetseite der Freien Universität.
Beratung zum Inhalt und zur Vorbereitung auf die Zugangsprüfung
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Beratung oder einem Vorbereitungskurs ist eine Bescheinigung von der Charité – Universitätsmedizin Berlin, dass Sie die Zugangsprüfung für die Bewerbung benötigen. Wiederholer können ohne Bescheinigung teilnehmen.
Die Zugangsprüfung besteht immer aus zwei Fächern: Biologie und Chemie. Beide Fächer werden an einem Tag geprüft. Die Prüfung dauert zwei Stunden. Beide Prüfungen müssen mindestens mit der Note 4,3 bestanden sein. Wer eine Prüfung nicht besteht, ist insgesamt durchgefallen.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Zugangsprüfung stellen wir Ihnen eine Bescheinigung zur Bewerbung aus, die Sie für Ihre Bewerbung bei Hochschulstart einreichen müssen. Erstmalig kann die Bewerbung zum Wintersemester des Jahres bis zum 15. Juli erfolgen. In den folgenden Semestern endet die Bewerbungsfrist für das Sommersemester am 15. Januar bzw. für das Wintersemester am 31. Mai des Jahres.
Wiederholung der Prüfung
Ist die Zugangsprüfung nicht bestanden, so kann sie wiederholt werden. Waren Teilprüfungen nicht bestanden, so sind sie auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers auf die Wiederholungsprüfung anzurechnen.
Die Wiederholungsprüfung kann frühestens nach einem Jahr abgelegt werden.
Sie können in einem Jahr an den Zugangsprüfungen unterschiedlicher Bundesländer teilnehmen. Zugangsprüfungen aus anderen Bundesländern gelten nicht in Berlin.
Notenberechnung
Durchschnittsnote wird aus dem Mittel der Ausbildungszeugnisnote und der Note der Zugangsprüfung berechnet.
"einjähriges Hochschulstudium in einem anderen Bundesland" (§ 11 Abs. 4 BerlHG)
Aus § 11 Abs. 4 BerlHG ergibt sich eine eigenständige Hochschulzugangsberechtigung.
§ 11 Abs. 4 BerlHG ist nur für Fälle relevant, in denen der Hochschulzugang allein aufgrund besonderer Länderregelungen erfolgt ist, die über die Berliner Zugangsregelungen des § 11 Abs. 1 und Abs. 2 BerlHG hinausgehen. In allen anderen Fällen ergibt sich das Zugangsrecht bereits aus § 11 Abs. 1 oder 2 BerlHG. Um sicherzustellen, dass das Studium an einer Berliner Hochschule mit hinreichenden Erfolgsaussichten fortgesetzt werden kann, ist ein Hochschulwechsel nach Berlin in den Fällen des § 11 Abs. 4 BerlHG an das Vorliegen eines mindestens einjährigen erfolgreichen Studiums geknüpft.
Das Hochschulzugangsrecht betrifft nur die Frage, ob jemand grundsätzlich in bestimmten Fächern an einer Hochschule studieren darf (abstrakte Betrachtung). Eine andere Frage ist es, ob eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung das Wunschstudium an der bevorzugten Hochschule tatsächlich aufnehmen kann (konkrete Betrachtung).
In Studiengängen, in denen sich eine größere Zahl an Zugangsberechtigten um ein Studium bewirbt als Studienplätze vorhanden sind, entscheidet im Ergebnis das Zulassungsverfahren darüber, wer das entsprechende Studium beginnen kann.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber sind daher gut beraten, sich über die Studienangebote mehrerer Hochschulen zu informieren. Das Zulassungsverfahren wird in § 11 BerlHG nicht behandelt. Nähere Informationen zum Zulassungsverfahren erhalten Sie bei den einzelnen Hochschulen sowie unter folgender Internetadresse: www.studieren-in-bb.de.
Es ist ausgeschlossen, dass Sie sich mit dieser Hochschulzugangsberechtigung an der CUB bewerben, da für die Bewerbung in ein höheres Fachsemester konkrete Leistungsnachweise vorgelegt werden müssen.
Informationen nach Studiengängen:
Human- und Zahnmedizin (Staatsexamen)
Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich ähnlich ist, können Sie sich direkt bei der Stiftung für Hochschulzulassung bis zum 15. Januar zum Sommersemester und bis zum 31. Mai bzw. 15. Juli für das Wintersemester bewerben. Informationen zur Bewerbung für die Charité finden hier auch hier.
Liste der fachlich ähnlichen Berufe:
- Altenpfleger*in
- Anästhesietechnische*r Assistent*in
- Augenoptiker*in
- Chirurgiemechaniker*in
- Diätassistent*in
- Ergotherapeut*in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in / Krankenschwester/-pfleger
- Hebamme/Entbindungspfleger
- Hörgeräteakustiker*in
- Logopäde/in
- Masseur*in und medizinische*r Bademeister*in
- Medizinisch-technische*r Assistent*in - Funktionsdiagnostik
- Medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in
- Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in
- Medizinische*r Fachangestellte*r / Arzthelfer*in
- Notfallsanitäter*in / Rettungsassistent*in
- Operationstechnische*r Assistent*in
- Orthopädieschuhmacher*in
- Orthopädietechnik-Mechaniker*in / Orthopädiemechaniker*in und Bandagist*in
- Orthoptist*in
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- Physiotherapeut*in
- Podologe/in
- Radiologisch-technische*r Radiologieassistent*in
- Tiermedizinische*r Fachangestellte*r / Tierarzthelfer*in
- Veterinärmedizinisch-technische*r Assistent*in
- Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r /
- Zahnarzthelfer*in / Stomatologische Schwester
- Zahntechniker*in
Gesundheitswissenschaften (Bachelor)
Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich ähnlich ist, können Sie sich direkt an der Charité bewerben. Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Liste der fachlich ähnlichen Berufe:
- Altenpfleger*in
- Diätassistent*in
- Ergotherapeut*in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in
- Hebamme oder Entbindungspfleger
- Logopäde*in
- Notfallsanitäter*in
- Orthoptist*in
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- Physiotherapeut*in
Pflege (Bachelor)
Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich ähnlich ist, können Sie sich direkt an der Charité bewerben. Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Liste der fachlich ähnlichen Berufe:
- Arzthelfer*in
- Biologielaborant*in
- Chemielaborant*in
- Diätassistent*in
- Ergotherapeut*in
- Erzieher*in
- Hebamme / Entbindungspfleger
- Heilerziehungspfleger*in
- Logopäde*in
- Masseur*in
- Medizinische*r Bademeister*in
- Medizinische*r Fachangestellte*r
- Medizinisch-technische*r Assistent*in – Funktionsdiagnostik
- Medizinisch-technische*r Assistent*in (MTA)
- Medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in
- Medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in
- Medizinlaborant*in
- Notfallsanitäter*in
- Operationstechnische*r Angestellte*r
- Operationstechnische*r Assistent*in
- Orthoptist*in
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- Physiotherapeut*in
- Podologe*in
- Radiologisch-technische*r Assistent*in
- Rettungsassistent*in
- Sozialassistent*in
- Veterinärmedizinisch-technische*r Assistent*in
- Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r
Angewandte Hebammenwissenschaft (Bachelor)
Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung, die dem beabsichtigten Studium fachlich ähnlich ist, können Sie sich direkt an der Charité bewerben. Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.
Liste der fachlich ähnlichen Berufe:
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann