
Studienkolleg
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Studienkolleg
Internationale und deutsche Studienbewerbende, die nicht im Besitz einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung sind, die unmittelbar zur Aufnahme des Fachstudiums in Deutschland berechtigt, haben die Möglichkeit, die Feststellungsprüfung abzulegen. Diese Prüfung kann entweder direkt (externe Feststellungsprüfung) oder nach einjährigem Besuch des Studienkollegs (dringend empfohlen) abgelegt werden.
Die Datenbank Anabin ermöglicht eine erste Einschätzung der Wertigkeit Ihrer Vorbildung im Hinblick auf das deutsche Bildungssystem. In der Datenbank von Uni-Assist e. V. ist ein Selbstcheck der Hochschulzugangsberechtigung möglich.
Für das Studienkolleg können Sie sich nicht direkt bewerben. Sie müssen sich über uni-assist e. V. für einen Studiengang, den Sie studieren möchten, bewerben. Bei uni-assist e. V. wird im Rahmen Ihrer Bewerbung die eingereichte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) geprüft. Falls Sie keine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben, wird von uni-assist e. V. geprüft, ob die Berechtigung zum Studienkolleg vorliegt.
Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist)
Studienkolleg (M-Kurs): zum Wintersemester bis 15. Juli
Aufgrund der vorgelagerten Frist zur Beantragung des Prüfberichtes bei uni-assist e. V. ist eine Bewerbung für das Studienkolleg für die Bachelorstudiengänge lediglich bis 15. Juni möglich. Bitte bewerben Sie sich dann stattdessen für den Studiengang Medizin bzw. Zahnmedizin, nur dann ist eine Bearbeitung und Weiterleitung Ihrer Bewerbung durch uni-assist e. V. für den Studierfähigkeitstest möglich.
Externe Feststellungsprüfung: zum Sommersemester bis 15. Januar
Bewerbung über uni-assist e. V.
- die vollständigen Vorbildungsnachweise (bei Hochschulzugang mit Studienzeiten – Fächer- und Notenübersicht)
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (die entsprechenden Deutschkenntnisse müssen bis zum Bewerbungsschluss nachgewiesen sein)
- vereidigte Übersetzungen aller Nachweise in die deutsche oder englische Sprache
- Reisepass
Die entsprechenden Unterlagen sind im Bewerberportal bei uni-assist e. V. hochzuladen.
APS-Zertifikat - Bewerbende aus der VR China,Vietnam und Indien müssen ihrem Antrag auf Zulassung das APS-Zertifikat beifügen! Bewerbende finden ergänzende Informationen bei uni-assist e. V.
International Baccalaureate/US High School Diploma - Bewerbende finden ergänzende Informationen bei uni-assist e. V.
Studierfähigkeitstest
Wenn Sie sich fristgerecht für das Studienkolleg beworben haben, Ihre Voraussetzungen ausreichen und Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig vorliegen, wird Ihnen eine Einladung zum Studierfähigkeitstest zugeschickt. Der Test findet in der Regel im August statt (Unterrichtsbeginn im September). Sofern der Test nicht zur Aufnahme führt, kann dieser einmal wiederholt werden. Einen Mustertest finden Sie hier
M-Kurs
Die Ausbildung erfolgt in Schwerpunktkursen, die sich am angestrebten Fachstudium orientiert. Der M-Kurs bereitet unter anderem auf die grundständigen Studiengänge der Charité vor. Die Ausbildung am Studienkolleg dauert in der Regel zwei Semester und wird am Studienkolleg der Freien Universität Berlin durchgeführt. Pflichtfächer sind Deutsch, Biologie, Chemie, Mathematik sowie Physik. Während der Zugehörigkeit zum Studienkolleg erfolgt die Immatrikulation an der Charité. Es sind Immatrikulationsgebühren (derzeit ca. 300 € einschließlich Deutschlandsemesterticket) zu zahlen. Mit Bestehen der Feststellungsprüfung wird unter anderem eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für die grundständigen Studiengänge der Charité erworben.
Der erfolgreiche Abschluss der Feststellungsprüfung garantiert keine Zulassung für den Wunschstudiengang!