Metanavigation:

Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

Navigation öffnen
Charité: eine Medizinstudentin liest in einem Fachbuch, Foto: Charité

Sprachkenntnisse

Gute Deutschkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen zum Studium an der Charité.

Finden Sie einen Studiengang
Finden Sie Ihre Ansprechperson

Sie befinden sich hier:

Sprachliche Zugangsvoraussetzungen

Wer seine Hochschulzugangsberechtigung und/oder den Hochschulabschluss im Ausland erworben hat, muss die Kenntnisse der deutschen Sprache im Rahmen der Bewerbung oder im Rahmen der Immatrikulation nachweisen.

Deutschkurse, die auf ein Studium vorbereiten, werden an der Charité nicht angeboten!

Sprachnachweise

... zur Bewerbung zum 1. Fachsemester für

  • Human- und Zahnmedizin (international)
  • alle Bachelorstudiengänge
  • alle konsekutiven Masterstudiengänge
  • alle Hochschulwechselnden

Bewerbende benötigen bereits zum Bewerbungsschluss 15. Januar (für das Sommersemester) bzw. 15. Juli (für das Wintersemester) ausreichende Deutschkenntnisse zum Studium. Einen Überblick der Sprachnachweise zur Bewerbung finden Sie unter „Sprachnachweise zum Studium“.

... zur Bewerbung zum Studienkolleg

Mit Ihrer Bewerbung zum Studienkolleg müssen Sie außer einem entsprechenden Schulabschluss, Deutschkenntnisse durch eines der folgenden Zertifikate nachweisen:

  • DSH-1
  • TestDaF Niveau 3 in allen vier Teilprüfungen
  • benotetes Zeugnis / Zertifikat B2
  • Teilnahmebescheinigung für den Kurs C1 (laufender oder abgeschlossener Kurs)  

... zur Immatrikulation für Human- und Zahnmedizin (national)

Human- und Zahnmedizin (national)

Alle Bewerbenden benötigen zur Immatrikulation ausreichende Deutschkenntnisse. Einen Überblick der Sprachnachweise zur Immatrkulation finden Sie unter „Sprachnachweise zum Studium“.

Zugelassene Bewerbende ohne entsprechenden Sprachnachweis erhalten im Rahmen der Berantragung der Immatrikulation eine Einladung zur "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang" (DSH). Der Sprachnachweis zum Studium muss vor Semesterbeginn (31. März/ 30. September) eingereicht werden.

Die DSH-Prüfung wird am Sprachenzentrum der Humboldt-Universität zu Berlin durchgeführt. Wenn die DSH nicht mit dem Ergebnis "DSH 2" oder "DSH 3" bestanden ist, kann diese nach Ablauf eines Semesters wiederholt werden. Dies setzt jedoch eine erneute Bewerbung und Zulassung voraus!

►In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, auf Antrag von der DSH befreit zu werden, auch wenn kein offizielles Äquivalent zur DSH vorliegt, aber hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift nachgewiesen werden können. Entsprechende Nachweise sind zum Beispiel

  • ein abgeschlossenes Studium in einem deutschsprachigen Studiengang an einer deutschsprachigen Hochschule
  • der erfolgreiche Besuch der 10. Klasse einer Schule in Deutschland sowie
  • der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung (mindestens 2 Jahre) in Deutschland.

Wenn Sie Ihre Zulassung für den gewünschten Studiengang erhalten haben, können Sie uns mit der möglichen Befreiungsgrundlage per E-Mail unter zulassung-stud(at)charite.de kontaktieren.

... zur Immatrikulation für

  • Human- und Zahnmedizin (international)
  • alle Bachelorstudiengänge
  • alle konsektutiven Masterstudiengänge
  • alle Hochschulwechselnden

Alle Bewerbenden benötigen zur Immatrikulation ausreichende Deutschkenntnisse. Einen Überblick der Sprachnachweise zur Bewerbung finden Sie unter „Sprachnachweise zum Studium“.

Sprachnachweise zum Studium

  • DSH 2 oder DSH 3
  • Welcome@FU Flüchtlingsprogramm Deutschnachweis C1
  • Zertifikat "telc Deutsch C1 Hochschule" mit guten und/oder sehr guten Ergebnissen
  • Deutsches Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz, wenn alle Teilprüfungen mit C1 bestanden sind
  • Goethe-Zertifikat C2
  • Feststellungsprüfung im Fach Deutsch
  • TestDaF mit mindestens dem Ergebnis TDN 4 in allen vier Prüfungsteilen, wobei eine Verrechnung einzelner Prüfungsteile (z. B. 3 und 5) nicht möglich ist

Weitere befreiende Sprachnachweise finden Sie auf der Seite der Kultusministerkonferenz.

Es werden keine Sprachzeugnisse und Sprachzertifikate, die älter als 3 Jahre sind, akzeptiert.

Rechtliche Grundlagen

  • Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) – veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität, Nr. 11/2020
  • Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) in der aktuellen Fassung