Metanavigation:

Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

Navigation öffnen
Berlin school of public health: Studierende in einer Vorlesung

Public Health

Finden Sie einen Studiengang
Finden Sie Ihre Ansprechperson

Sie befinden sich hier:

Kurzprofil zum Studiengang

Abschluss: Master of Science (M.Sc.)
ECTS: 120
Studienform: konsekutiv; Vollzeit/Teilzeit
Regelstudienzeit: 4 Semester
Studiensprache: Deutsch
Studienbeginn: zum Wintersemester
Bewerbungsmöglichkeit: jährlich zum Wintersemester
Zulassungsbeschränkung: Ja
Zulassungszahl: ca. 66
Studiengebühren: keine, aber Immatrikulations- bzw. Rückmeldegebühren

Als eigenständige, multi- und interdisziplinäre Wissenschaft erarbeitet Public Health Lösungsansätze, um Gesundheit erhaltende und fördernde Bedingungen und Versorgungsstrukturen sicherzustellen. Informationen zum Studienaufbau finden Sie auf der Studiengangsseite.

Informationen zur Bewerbung

Bewerbungsvoraussetzungen

Bewerbungsvoraussetzung ist ein Public Health-relevanter Bachelorabschluss mit 180 ECTS. Es wird keine bestimmte Fachrichtung im Bachelor vorausgesetzt (konsekutiver Masterstudiengang gemäß § 23 Absatz 3 Nr. 1b BerlHG). 

Gute Englischkenntnisse sind wünschenswert, da die Fachliteratur größtenteils in englischer Sprache ist. Ein Nachweis ist für die Bewerbung nicht notwendig. Die Studiengangssprache ist grundsätzlich Deutsch, aber einige Module finden in englischer Sprache statt. Dies ermöglicht den ERASMUS Austausch.

Antrag auf Zulassung / Einzureichende Unterlagen

Hier finden Sie den Link zum Onlineantrag. Zusätzlich zum Onlineantrag sind die in der Checkliste genannten Unterlagen unter mscph-bewerbung(at)charite.de einzureichen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise und achten auf die korrekte Bezeichnung Ihrer Dateien!

Bewerbungszeitraum jeweils zum Wintersemester 1. Juni bis 15. Juli.

Sonderantrag

Wenn Sie einen Härtefallantrag zusätzlich zu Ihrem Antrag auf Zulassung stellen möchten, müssen der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen rechtzeitig vor dem Ende der Bewerbungsfrist im Referat Studienangelegenheiten eingegangen sein.

Charité – Universitätsmedizin Berlin
Referat Studienangelegenheiten
Zulassung
Charitéplatz 1
10117 Berlin

Beachten Sie auch die Informationen zum Fristenbriefkasten.

Fachtest

Im Zuge des Bewerbungsverfahrens wird ein Fachtest durch die Berlin School of Public Health durchgeführt. Dieser gibt Bewerbenden die Chance, ihre Bewerbung zu stärken (siehe Zulassungsverfahren).

Der fachspezifische Test dient der Feststellung, ob die Bewerberin oder der Bewerber voraussichtlich in der Lage sein wird, das Masterstudium erfolgreich in der Regelstudienzeit zu absolvieren. Er besteht aus Aufgaben, die Kenntnisse und Fähigkeiten zu den folgenden Kernthemen prüfen:

  1. Humanbiologie und Epidemiologie
  2. Grundlagen des statistischen Denkens und Interpretation von statistischen Angaben in Grafiken und wissenschaftlicher Literatur
  3. Grundlagen der politischen und wirtschaftlichen Ausgestaltung von Gesundheitssystemen
  4. Soziologie bzw. verwandte Sozialwissenschaften

Der fachspezifische Test ist nicht öffentlich und dauert in der Regel nicht weniger als 90 Minuten.

Alle Bewerbende, die form- und fristgerecht einen Antrag auf Zulassung gestellt haben und die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, werden zur Teilnahme am Fachtest eingeladen. Die Teilnehmerzahl ist auf 400 Personen begrenzt. Die Teilnehmerplätze werden jeweils nach Ranglisten vergeben, die nach der Abschlussnote des vorangegangen Studiums gebildet werden. Die Einladung erfolgt ausschließlich per E-Mail.

                                               Der Fachtest findet am 2. August 2024 in der Zeit von 10 - 12 Uhr auf dem Campus Charité Mitte statt!

Zulassungsverfahren

Die  Zugangs- und Zulassungssatzung sowie die Zulassungszahlen werden im Amtlichen Mitteilungsblatt der Charité veröffentlicht.

Vorabquote
Von den insgesamt vorhandenen Studienplätzen im Masterstudiengang sind 5% für Fälle außergewöhnlicher Härte als Vorabquote abzuziehen.
►In der Vorabquote nicht in Anspruch genommene Studienplätze werden im Auswahlverfahren (AdH) vergeben.

Hochschulquoten
Nach Abzug der Vorabquoten werden die verbleibenden Studienplätze in folgenden Quoten vergeben:

  • 80 % Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)
  • 20 % Wartezeit

Bewerberranglisten

Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)
Für das AdH wird eine Bewerberrangliste erstellt. Die Rangliste ergibt sich aus der Note des vorangegangenen Studiums in Verbindung mit dem Ergebnis des Fachtests. Die Punkte für die Note des Hochschulabschlusses werden zusammen mit den Punkten für die Note des Fachtests addiert.

  1. Ergebnis des Hochschulabschlusses
    Noten 1,0 – 1,2 = 55 Punkte
    Noten 1,3 – 1,5 = 50 Punkte
    Noten 1,6 – 1,8 = 45 Punkte
    Noten 1,9 – 2,1 = 40 Punkte
    Noten 2,2 – 2,4 = 35 Punkte
    Noten 2,5 – 2,7 = 30 Punkte
    Noten 2,8 – 3,0 = 25 Punkte
    Noten 3,1 – 3,3 = 20 Punkte
    Noten 3,4 – 3,6 = 15 Punkte
    Noten 3,7 – 3,9 = 10 Punkte
    Note 4,0 = 5 Punkte
  2. Ergebnis des Fachtests
    Note 1 = 45 Punkte
    Note 2 = 23 Punkte
    Note 3 = 11 Punkte
    Note 4 = 5 Punkte
    Note 5 = 0 Punkte

Wartezeit
Bei der Auswahlentscheidung in der Quote Wartezeit wird die Länge der Wartezeit berücksichtigt. Die Wartezeit wird in Semestern (Halbjahren) gemessen, wobei Zeiten eines Studiums an einer Hochschule auf die Wartezeit nicht angerechnet werden. Die Wartezeit beginnt mit dem Bachelor-Abschluss, ihre Dauer wird auf 12 Semester begrenzt.

Ranggleichheit
Bei gleichem Rang in den einzelnen Quoten haben Bewerbende Vorrang, die die in § 7 Berliner Hochschulzulassungsgesetz genannten Voraussetzungen – geleisteter Dienst -  erfüllen. Ein Nachweis ist zur Bewerbung zu erbringen. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.

Auszug aus § 7 Berliner Hochschulzulassungsgesetz:

  • Erfüllung von Dienstpflichten nach Artikel 12a des Grundgesetzes bis zur Dauer von drei Jahren
  • Freiwilliger Wehrdienst nach dem Soldatengesetz
  • Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
  • Ableistung eines Entwicklungsdienstes nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz
  • Ableistung eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes
  • Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren

Zulassungsgrenzen

Die Zulassungsgrenzen der letzten Semester (einschließlich ggf. durchgeführter Nachrückverfahren) der an der Charité angebotenen konsekutiven Masterstudiengänge sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

Die Tabelle dient zur Orientierung. In den folgenden Semestern können sich aufgrund gestiegener oder gesunkener Nachfrage andere Zulassungsgrenzen ergeben.

Zulassungsgrenzen

Bescheiderteilung

Alle Antragstellenden erhalten zu Ihrem Antrag einen Bescheid per E-Mail.
Die Bescheid- und Immatrikulationsfristen finden Sie in unserem Terminplan.
Die Immatrikulation ist im vorgegebenen Immatrikulationszeitraum fristgerecht per E-Mail zu beantragen. Wir haben eine Seite eingerichtet, auf welcher Sie Informationen zur Immatrikulation und zum Studienbeginn an der Charité sowie den Antrag auf Immatrikulation und eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden.