
Master Health Professions Education
Sie befinden sich hier:
Informationen zum Masterstudiengang Health Professions Education
Der Masterstudiengang Health Professions Education ist in der Regel als viersemestriges Vollzeitstudium zu absolvieren. In diesem Zeitraum werden insgesamt 120 Leistungspunkte gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS) erworben. Die Zulassung erfolgt jährlich zum Wintersemester.
Bewerbungsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung ist ein einschlägiger Bachelor- oder vergleichbarer Hochschulabschluss sowie die Berufszulassung in einer Gesundheitsprofession gemäß Zugangssatzung.
Für einen Studienplatz im Masterstudiengang Health Professions Education können sich Interessenten mit einem Abschluss eines Hochschulstudiums der folgenden Fachrichtungen bewerben:
- Biowissenschaften,
- Gesundheitswissenschaften,
- Pflegewissenschaft,
- Hebammenwissenschaft,
- Therapiewissenschaften,
- Humanmedizin,
- Zahnmedizin,
- Pharmazie
- oder einer vergleichbaren Fachrichtung
In dem abgeschlossenen Studiengang müssen mindestens 180 Leistungspunkte entsprechend dem European Credit Transfer System (ECTS) erworben worden sein. Davon müssen 150 ECTS fachwissenschaftlichen Inhalten zugeordnet sein, die dem erlernten Gesundheitsberuf zugrechnet werden können.
Neben dem Nachweis des berufsqualifizierenden Abschlusses eines Hochschulstudiums muss der Nachweis einer Berufszulassung in einem der folgenden Gesundheitsberufe erbracht werden:
- Altenpflegerin oder Altenpfleger
- Apothekerin oder Apotheker
- Ärztin oder Arzt
- Diätassistentin oder Diätassistent
- Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger
- Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
- Hebamme oder Entbindungspfleger
- Logopädin oder Logopäde
- Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
- Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
- Sprachtherapeutin oder Sprachtherapeut
- Zahnärztin oder Zahnarzt
Antrag auf Zulassung - Hinweise zur Bewerbung mit deutschen Vorbildungsnachweisen
Hier finden Sie den Link zum Onlineantrag. Zusätzlich zum Onlineantrag sind die in der Checkliste genannten Unterlagen unter mahpe-bewerbung(at)charite.de einzureichen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise und achten auf die korrekte Bezeichnung Ihrer Dateien!
Bewerbungszeitraum jeweils zum Wintersemester 1. Juni bis 15. Juli.
Hinweise zur Bewerbung mit einem ausländischen Hochschulabschluss
Sollten Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, bewerben Sie sich ausschließlich über uni-assist e.V. (www.uni-assist.de).Dort laden Sie alle relevanten Dokumente hoch und schicken diese anschließend postalisch zu uni-assist e.V.
Bewerbungszeitraum: jeweils zum Wintersemester von Mai bis 15. Juli
Folgende Unterlagen sind einzureichen. Sofern die Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache gefasst sind, ist auch eine vereidigte Übersetzung einzureichen.
- Hochschulabschluss (Zeugnis und Urkunde) ggf. Transcript of Records (sofern noch kein Abschluss vorliegt)
- ggf. Approbationsurkunde (bei Abschluss in Human- und Zahnmedizin bzw. Pharmazie)
- Zeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung (Zeugnis über die staatliche Prüfung) und
- der Berufszulassung (Urkunde) - ggf. Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
- Musterstudienplan, Modulpläne, Studienordnung, nach der Sie studiert haben aktueller Lebenslauf
- aktueller Lebenslauf
uni-assist e. V. prüft Ihre Bewerbungsunterlagen zunächst und leitet sie bei Vollständigkeit zur abschließenden Antragsprüfung und Durchführung des Zulassungsverfahrens an die Charité – Universitätsmedizin Berlin weiter.
Sonderantrag
Wenn Sie einen Härtefallantrag zusätzlich zu Ihrem Antrag auf Zulassung stellen möchten, müssen der Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen rechtzeitig vor dem Ende der Bewerbungsfrist im Referat Studienangelegenheiten eingegangen sein.
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Referat Studienangelegenheiten
Zulassung
Charitéplatz 1
10117 Berlin
Beachten Sie auch die Informationen zum Fristenbriefkasten.
Zulassungsverfahren
Die Zugangs- und Zulassungssatzung sowie die Zulassungszahlen werden im Amtlichen Mitteilungsblatt der Charité veröffentlicht.
Vorabquote
Von den insgesamt vorhandenen Studienplätzen im Masterstudiengang sind 5% für Fälle außergewöhnlicher Härte als Vorabquote abzuziehen.
Hochschulquote
In der Vorabquote nicht in Anspruch genommene Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) vergeben.
Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)
80 % der verbleibenden Studienplätze werden nach der Abschlussnote des vorangegangenen Studiengangs in Verbindung mit der Note des Berufsabschlusszeugnisses vergeben.
Für die Durchschnittsnote 1,0 auf dem Hochschulabschluss bzw. auf der vorläufigen Notenbescheinigung werden 900 Punkte gutgeschrieben; für jede darüber liegende Zehntelnote werden hiervon 30 Punkte abgezogen.
Für die Note 1,0 auf dem Berufsabschlusszeugnis (Zeugnis der staatlichen Prüfung) werden 600 Punkte gutgeschrieben; für jede darüber liegende Zehntelnote werden hiervon 20 Punkte abgezogen.
Beispiel:
Note des Hochschulabschlusses 1,3 810 von max. 900 Punkten
Note der Berufsausbildung 1,7 460 von max. 600 Punkten
Gesamtpunktzahl 1270 von max. 1500 Punkten
Mit der Gesamtpunktzahl werden die Bewerbenden am AdH beteiligt.
Wartezeit
20 % der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben. Die Wartezeit wird in Semestern (Halbjahren) gemessen. Als Wartezeit gilt die Zeit zwischen dem Erwerb des Hochschulabschlusses und dem geplanten Studienbeginn.
Bei gleichem Rang haben Bewerbende Vorrang, die die in § 7 Berliner Hochschulzulassungsgesetz genannten Voraussetzungen – geleisteter Dienst - erfüllen – Nachweis ist zu erbringen. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.
Auszug aus § 7 Berliner Hochschulzulassungsgesetz:
- Erfüllung von Dienstpflichten nach Artikel 12a des Grundgesetzes bis zur Dauer von drei Jahren
- Freiwilliger Wehrdienst nach dem Soldatengesetz
- Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
- Ableistung eines Entwicklungsdienstes nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz
- Ableistung eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes
- Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren
Zulassungsgrenzen
Die Zulassungsgrenzen der letzten Semester (einschließlich ggf. durchgeführter Nachrückverfahren) der an der Charité angebotenen konsekutiven Masterstudiengänge sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Die Tabelle dient zur Orientierung. In den folgenden Semestern können sich aufgrund gestiegener oder gesunkener Nachfrage andere Zulassungsgrenzen ergeben.
Bescheiderteilung
Alle Antragstellenden erhalten zu Ihrem Antrag einen Bescheid per E-Mail.
Die Bescheid- und Immatrikulationsfristen finden Sie in unserem Terminplan.
Die Immatrikulation ist im vorgegebenen Immatrikulationszeitraum fristgerecht per E-Mail zu beantragen. Wir haben eine Seite eingerichtet, auf welcher Sie Informationen zur Immatrikulation und zum Studienbeginn an der Charité sowie den Antrag auf Immatrikulation und eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden.