
Losverfahren
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Sind nach Abschluss des Zulassungsverfahrens für das erste Fachsemester in einem Studiengang noch Studienplätze verfügbar oder werden Studienplätze wieder verfügbar, werden diese von der Charité an deutsche, ausländische und staatenlose Bewerbende vergeben. (§ 30 Berliner Hochschulzulassungsverordnung)
Anträge für das Losverfahren können ausschließlich online zu folgenden Zeiten gestellt werden (Der Link wird zu den entsprechenden Zeiten freigeschaltet.):
- für ein Wintersemester: 15. September bis 1. Oktober des Jahres
- für ein Sommersemester: 15. März bis 1. April des Jahres
Postalisch eingehende Losanträge werden nicht berücksichtigt!
Je Studiengang kann ein Losantrag gestellt werden. Sie werden lediglich über eine Zulassung informiert. Es ergeht kein Ablehnungsbescheid! Losanträge für höhere Fachsemester können nicht gestellt werden.