
Bewerbung für das Losverfahren
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Sind nach Abschluss aller Verfahrensstufen in einem Studiengang für das erste Fachsemester noch Studienplätze verfügbar oder werden wieder verfügbar, werden diese an deutsche, ausländische und staatenlose Bewerbende im Rahmen eines Losverfahrens vergeben. (§ 30 Berliner Hochschulzulassungsverordnung)
Anträge für das Losverfahren können ausschließlich online zu folgenden Zeiten gestellt werden:
- für das Wintersemester: 15. September bis 1. Oktober des Jahres
- für das Sommersemester: 15. März bis 1. April des Jahres
Je Studiengang kann ein Losantrag gestellt werden. Sie werden lediglich über eine Zulassung informiert. Es ergeht kein Ablehnungsbescheid! Losanträge für höhere Fachsemester können nicht gestellt werden.
Wenn Sie im Losverfahren einen Studienplatz erhalten, müssen Sie zur Immatrikulation eine im Land Berlin anerkannte Hochschulzugangsberechtigung nachweisen. Falls Sie über eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügen, müssen Sie zur Immatrikulation ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.