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Ein Student sitzt in einem Konferenzraum im CharitéCrossOver-Forschungsgebäude, Foto: Charité

Immatrikulation zur Promotion

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Informationen zur Immatrikulation

Das Berliner Hochschulgesetz regelt in § 25 Abs. 2: "Doktoranden und Doktorandinnen sind Mitglieder der Universität, an der sie zur Promotion zugelassen wurden. Sie sind, soweit sie nicht bereits auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses Mitglieder der Hochschule sind, als Studierende zur Promotion einzuschreiben."

Voraussetzung für die Immatrikulation zum Promotionsstudium ist grundsätzlich der Nachweis der gestempelten und unterschriebenen Promotionsvereinbarung. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Promotionsbüros.

Die Immatrikulation zum Promotionsstudium ist an keine Fristen gebunden und kann jederzeit beantragt werden.

Ablauf der Immatrikulation

1. Online-Antrag auf Immatrikulation ausfüllen

Link zum Online-Antrag

Hinweise zum Ausfüllen:

Daten zur Person
Tragen Sie alle Namen/Vornamen entsprechend den Angaben im amtlichen Personaldokument (z. B. Personalausweis) ein!

Erste Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
Suchen Sie aus der Liste die Art der Hochschulzugangsberechtigung aus und geben im Anschluss sowohl den Ort als auch das Abschlussdatum an.

Abkürzungen:
aHR = allgemeine Hochschulreife
fgHR = fachgebundene Hochschulreife
FHR = Fachhochschulreife

Hochschulvergangenheit
„Waren Sie bereits an einer deutschen oder ausländischen Hochschule immatrikuliert?“ Diese Frage bezieht sich auf die allererste Hochschule, an welcher Sie begonnen haben zu studieren, egal ob in Deutschland oder im Ausland. Im Verlauf des Antrages kommt eine ähnliche Frage noch einmal vor – „Geben Sie das Semester Ihrer ERSTEN Immatrikulation an“. Bei einigen Antragstellenden wird die Antwort die gleiche sein, muss aber nicht.

Beispiel
Max Musterfrau hat 2009 in Griechenland angefangen zu studieren, später hat er ein weiteres Studium in Hamburg begonnen.

1. Frage: 2009 – Griechenland

2. Frage: 2014 – Hamburg – und die entsprechende Hochschule auswählen

Hochschulsemester sind nur von den Hochschulen, welche in Deutschland besucht wurden, anzugeben.

Erster / Zweiter Studienabschluss
Haben Sie bereits einen oder mehrere Studienabschlüsse erworben, müssen diese mit Zeugnissen nachgewiesen werden. Erfolgte der Abschluss in Deutschland, wird zusätzlich eine Exmatrikulation (i. d. R. der zuletzt besuchten Hochschule) benötigt, aus der die gesamten Hochschulsemester (ggf. auch Urlaubssemester) hervorgehen. Somit können wir Ihre Hochschulvergangenheit lückenlos nachvollziehen.

Wahlrecht 
Ihnen steht ein einmaliges, später nicht änderbares Wahlrecht zu. Sie können zwischen Humboldt-Universität Berlin oder Freier Universität Berlin wählen und entscheiden somit, an welcher Hochschulen Sie Ihre Statusrechte ausüben wollen. Die Wahl kann Auswirkung auf die Höhe der Semestergebühren haben. Darüber hinaus gelten Studierende der Charité als Studierende sowohl der Freien Universität Berlin als auch der Humboldt-Universität zu Berlin.

Informationen dazu finden Sie unter:

3. Zahlung der Immatrikulationsgebühren vornehmen

Die Immatrikulationgebühr richtet sich nach Ihrem Wahlrecht im Antrag auf Immatrikulation und ob Sie das Semesterticket nutzen möchten. Genauere Informationen zu den Immatrikulationsgebühren finden Sie im Campusnet der Charité.

Für die Immatrikulation ist die volle Gebühr zu überweisen, mit Fortschreiten des Semesters reduziert sich der Semesterticketpreis für die nicht genutzten Monate anteilig. Auf Antrag wird Ihnen dieser Betrag nach der Immatrikulation zurückerstattet bzw. für das nächste Semester gutgeschrieben. Rückerstattungsanträge finden Sie hier
Bitte beachten Sie, dass ein Semesterticket nur zeitnah ausgestellt werden kann, wenn das Geld auf unserem Konto eingegangen ist und in Ihrem studentischen Account zugeordnet werden konnte.

Hinweis:
Von Januar bis Mitte Februar des Jahres für das Sommersemester sowie von Juni bis Mitte Juli des Jahres für das Wintersemester läuft die Rückmeldefrist für das kommende Semester. Sofern Sie sich noch für das laufende Semester immatrikulieren, beachten Sie, dass zeitnah auch die Rückmeldegebühr für das folgende Semester fällig ist.


Wahlrecht Humboldt-Universität zu Berlin
mit Semesterticket                                                            315,64 €
ohne Semesterticket                                                        113,84 €


Wahlrecht Freie Universität Berlin
mit Semesterticket                                                             312,89 €
ohne Semesterticket                                                         114,09 €


Bankverbindung:
Empfänger:                        Charité – Universitätsmedizin Berlin
IBAN:                                   DE24 100 100 10 0000 395 104
BIC:                                      PBNKDEFF
Verwendungszweck:        Nachname, Vorname (der/s künftigen Studierenden) oder Matrikelnummer, wenn bereits vorhanden

4. Unterlagen gemäß Checkliste zusammenstellen und absenden

Zusätzlich zum Onlineantrag und den bereits unterschriebenen Anlagen sind die in der Checkliste genannten Unterlagen zusammenzustellen und unter 

promotion-immatrikulation(at)charite.de 

einzureichen. 

Bitte beachten Sie unsere Hinweise in der Checkliste. Unvollständige Unterlagen fordern wir nach, verzögern aber den Immatrikulationsprozess.

Nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine automatisierte Email.

Eine weitere Email mit der Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Matrikelnummer und der Dienstleistungsnummer erhalten Sie nach der Bearbeitung.

5. Schon mal an der Charité immatrikuliert gewesen?

Oft ist das Studium beendet, aber die Promotion noch nicht abgeschlossen.

Für Medizin und Zahnmedizin gilt:
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LaGeSo) informiert die Charité über Ihren erfolgreichen Abschluss. Daraufhin werden Sie vom Studierendensekretariat zum Ende des Semesters (30.09. oder 31.03.) exmatrikuliert. Darüber werden Sie vorab über Ihre Charité E-Mail-Adresse aber auch per Post informiert. Weitere Informationen finden Sie hier

Benötigen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung zeitiger, beantragen Sie die Exmatrikulation selbst im Studierendensekretariat. Den Antrag finden Sie im Campusnet.

Für alle anderen Studiengänge gilt:
Hier erfolgt keine automatisierte Exmatrikulation durch das Studierendensekretariat. Beantragen Sie die Exmatrikulation im Studierendensekretariat zum 30.09. bzw. 31.03. Den Antrag finden Sie im Campusnet. Erst dann ist die Immatrikulation zur Promotion möglich.

6. FAQ

Wann kann ich mich zur Promotion immatrikulieren?

Die Immatrikulation ist an keine Fristen gebunden und ist zu jeder Zeit möglich.

Ich habe noch keine gestempelte und unterschriebene Pflichtregistrierung vom Promotionsbüro erhalten. Kann ich mich trotzdem schon immatrikulieren.

Ohne die genehmigte Pflichtregistrierung ist eine Immatrikulation NICHT möglich! Reichen Sie die Unterlagen zur Immatrikulation erst ein, wenn die Pflichtregistrierung genehmigt ist.

Ich studiere an einer anderen deutschen oder ausländischen Hochschule und habe noch keinen Hochschulabschluss? Ich möchte aber mit der Promotion an der Charité beginnen. Ist eine Immatrikulation möglich?

Nein, für die Immatrikulation wird ein Studienabschluss vorausgesetzt.

Ich bin für die Promotion immatrikuliert, kann ich mich zusätzlich für einen anderen Studiengang immatrikulieren?

Eine weitere Immatrikulation ist möglich. Sofern dies eine staatliche Hochschule in Berlin/Brandenburg ist, zahlen Sie auch nur an einer Hochschule die Immatrikulationsgebühren und weisen das an der jeweils anderen Hochschule mit der Immatrikulationsbescheinigung nach.

Mein Arbeitsverhältnis mit der Charité endet, aber ich bin mit der Promotion noch nicht fertig. 

Gemäß § 25 Abs. 2 Berliner Hochschulgesetz sind Sie dann verpflichtet, sich zu immatrikulieren.

Ich stehe in einem Arbeitsverhältnis mit der Charité, muss ich mich für die Promotion immatrikulieren?

Eine Immatrikulation ist nicht erforderlich, aber möglich.

Mein Studium ist schon so lange her, mir liegt keine Exmatrikulationsbescheinigung mehr vor. 

Kontaktieren Sie Ihre zuletzt besuchte Hochschule, diese wird Ihnen eine neue Bescheinigung mit Angabe der Hochschulsemester ausstellen. Erst dann können wir Sie immatrikulieren.

Was ist sonst noch wichtig zu wissen?

Die Kommunikation erfolgt nach der Immatrikulation nur noch über die Charité Emailadresse. Unter anderem werden Sie unter dieser Emailadresse an die Rückmeldung für das folgende Semester erinnert. Die notwendigen Informationen zum Einrichten der Charité-Emailadresse und des studentischen Accounts erhalten Sie mit dem Versand der Immatrikulationsbescheinigung.

Zugang zum Charité-Netz aus dem Internet (VPN-Zugang)

Die Charité bietet allen Mitarbeitenden und Studierenden der Charité einen VPN-Zugang an. Dieser Dienst ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie sich von zu Hause oder einem anderen Ort in das Charité-Netzwerk einwählen möchten, um Dienste zu nutzen, die nur im internen Netz (Intranet) der Charité angeboten werden.

Mit dem "VPN-Antrag (Mitarbeiter/innen, Studierende)" wird die Einrichtung eines VPN-Zugangs für Studierende beantragt. Eingeschlossen sind die Standard-Berechtigungen "Internet-Proxy" und "Intranet".

Zugang zum Charité-Netz aus dem Intranet

Um in das Intranet der Charité zu gelangen, können Sie die Computerarbeitsplätze (CIPom) an der Charité nutzen. Das CIPom steht allen Studierenden und Mitarbeitern der Charité offen.

CIPom-Standort 1:

Zur Anmeldung ist ein Charité-Domänenzugang notwendig.

Den Charité-Domänenzugang erstellen Sie mit Ihrer E-Mail-Adresse.

CIPom-Standort 2: