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Ein Student sitzt in einem Konferenzraum im CharitéCrossOver-Forschungsgebäude, Foto: Charité

Immatrikulation zur Promotion

Wollen Sie an der Charité promovieren?

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Immatrikulation.

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Aktuelle Bearbeitungszeit

Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation zur Promotion erst mit der vom Promotionsbüro vollständig unterschriebenen und gestempelten Promotionsvereinbarung vorgenommen werden kann. Aktuell kommt es im Promotionsbüro zu einer Bearbeitungszeit von ca. 2 bis 3 Monaten.

Damit Ihre E-Mail nicht untergeht, bitten wir Sie, uns die vollständigen Unterlagen erst nach genehmigter Promotionsvereinbarung zu senden.

Immatrikulation zur Promotion

Das Berliner Hochschulgesetz regelt in § 25 Abs. 2: "Doktoranden und Doktorandinnen sind Mitglieder der Universität, an der sie zur Promotion zugelassen wurden. Sie sind, soweit sie nicht bereits auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses Mitglieder der Hochschule sind, als Studierende zur Promotion einzuschreiben."

Die Immatrikulation zur Promotion ist an keine Fristen gebunden.

Studium an der Charité abgeschlossen und Immatrikulation zur Promotion?

Oft ist das Studium beendet, aber die Promotion noch nicht abgeschlossen. 

Möchten Sie sich nahtlos zur Promotion immatrikulieren, exmatrikulieren Sie sich über das Studierendensekretariat zum Ende des Semester (30.09. oder 31.03.). Den Antrag finden Sie im Campusnet. Erst dann ist die Immatrikulation zur Promotion möglich. Alle Unterlagen, die dafür zusätzlich benötigt werden, finden Sie unter "Einzureichende Unterlagen".

Als Promotionsstudierende behalten Sie Ihre bisherige Matrikelnummer.

Generell erhalten wir zum Ende eines jeweiligen Semesters vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) eine Liste über die Studienabschlüsse. Daraufhin werden Sie vom Studierendensekretariat zum Ende des Semesters (30.09. oder 31.03.) exmatrikuliert. Darüber werden Sie vorab über Ihre Charité E-Mail-Adresse aber auch per Post informiert. Die Exmatrikulations- und Rentenbescheinigung erhalten Sie per Post. 

Einzureichende Unterlagen

Hier finden Sie den Link zum Onlineantrag. Zusätzlich zum Onlineantrag sind die in der Checkliste genannten Unterlagen unter promotion-immatrikulation(at)charite.de einzureichen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise und achten auf die korrekte Bezeichnung Ihrer Dateien!

Immatrikulationsgebühren bei einer Immatrikulation ab Sommersemester 2023

Die Immatrikulationgebühr richtet sich nach Ihrem Wahlrecht im Antrag auf Immatrikulation. Genauere Informationen zu den Immatrikulationsgebühren finden Sie im Campusnet der Charité.

Für die Immatrikulation ist die volle Gebühr zu überweisen, mit Fortschreiten des Semesters reduziert sich der Semesterticketpreis für die nicht genutzten Monate anteilig. Auf Antrag wird Ihnen dieser Betrag nach der Immatrikulation zurückerstattet bzw. für das nächste Semester gutgeschrieben. Rückerstattungsanträge finden Sie hier
Bitte beachten Sie, dass ein Semesterticket nur zeitnah ausgestellt werden kann, wenn das Geld auf unserem Konto eingegangen ist und in Ihrem studentischen Account zugeordnet werden konnte.

Hinweis:
Von Januar bis Mitte Februar des Jahres für das Sommersemester sowie von Juni bis Mitte Juli des Jahres für das Wintersemester läuft die Rückmeldefrist für das kommende Semester. Sofern Sie sich noch für das laufende Semester immatrikulieren, beachten Sie, dass zeitnah auch die Rückmeldegebühr für das folgende Semester fällig ist.

Höhe der Immatrikulationsgebühr ab Sommersemester 2023.

Wahlrecht Humboldt-Universität zu Berlin
mit Semesterticket                                                            315,64 €
ohne Semesterticket                                                        113,84 €
Promotionsstudierende haben die Wahl, ob sie das Semesterticket nutzen möchten.

Wahlrecht Freie Universität Berlin
mit Semesterticket                                                             312,89 €
ohne Semesterticket                                                         114,09 €
Promotionsstudierende haben die Wahl, ob sie das Semesterticket nutzen möchten.

Bankverbindung:
Empfänger:                        Charité – Universitätsmedizin Berlin
IBAN:                                   DE24 100 100 10 0000 395 104
BIC:                                      PBNKDEFF
Verwendungszweck:        Nachname, Vorname (der/s künftigen Studierenden) oder Matrikelnummer, wenn bereits vorhanden

Zugang zum Charité-Netz aus dem Internet (VPN-Zugang)

Die Charité bietet allen Mitarbeitenden und Studierenden der Charité einen VPN-Zugang an. Dieser Dienst ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie sich von zu Hause oder einem anderen Ort in das Charité-Netzwerk einwählen möchten, um Dienste zu nutzen, die nur im internen Netz (Intranet) der Charité angeboten werden.

Mit dem "VPN-Antrag (Mitarbeiter/innen, Studierende)" wird die Einrichtung eines VPN-Zugangs für Studierende beantragt. Eingeschlossen sind die Standard-Berechtigungen "Internet-Proxy" und "Intranet".

Zugang zum Charité-Netz aus dem Intranet

Um in das Intranet der Charité zu gelangen, können Sie die Computerarbeitsplätze (CIPom) an der Charité nutzen. Das CIPom steht allen Studierenden und Mitarbeitern der Charité offen.

CIPom-Standort 1:

Zur Anmeldung ist ein Charité-Domänenzugang notwendig.

Den Charité-Domänenzugang erstellen Sie mit Ihrer E-Mail-Adresse.

CIPom-Standort 2: