
Humanmedizin und Zahnmedizin (EU, EWR, u. a.)
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Humanmedizin und Zahnmedizin
Die Bewerbung und Zulassung zum Studium der Human- und Zahnmedizin zum 1. Fachsemester wird durch die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) in Dortmund koordiniert. Sie können sich sowohl für das Sommer- als auch das Wintersemester für die Charité bewerben.
- Deutsche Staatsangehörige sowie
- Bewerber*innen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union,
- Staatsangehörige aus Liechtenstein, Norwegen und Island,
- Bildungsinländer*innen (ausländische Staatsbürger, die ein deutsches Abitur in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben),
- Bewerber*innen, die selbst nicht Staatsangehörige eines EU-Staates bzw. Norwegens, Islands oder Liechtensteins sind, deren Familienangehörige aber zu diesem Personenkreis (in gerader Linie verwandt) gehören und in Deutschland beschäftigt sind,
richten die Bewerbung für Fächer mit einem bundesweiten Numerus Clausus (NC) an die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).
Wenn Sie sich für Medizin oder Zahnmedizin bewerben möchten, dürfen Sie in dem entsprechenden Studiengang zum Zeitpunkt der Bewerbung an keiner deutschen Hochschule immatrikuliert sein.
Wer neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, bewirbt sich mit der deutschen Staatsbürgerschaft.
Für Personen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin keine Quote vorgesehen. Die Minderjährigenquote gibt es bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen, aber nicht im zentralen Verfahren über Hochschulstart.de.
Informationen zur Bewerbung bei der SfH
Registrierung im Portal von Hochschulstart
www.hochschulstart.de
Bewerbung
für die Studienfächer Medizin und Zahnmedizin über das AntOn Portal
Priorisierung
Bis zum Ende der Koordinierungsphase kann eine Priorisierungen vorgenommen werden. Es wird empfohlen, die Bewerbungen bis zum Ende der Karenzzeit 2 in eine individuelle Reihenfolge zu bringen.
Bewerbungsstatus
Der jeweilige Status wird im Benutzerkonto des DoSV-Bewerbungsportals angezeigt. Regelmäßige Kontrolle wichtig!!
Bereitstellung der Bescheide
Sobald Entscheidungen bezüglich Ihrer Bewerbungen getroffen wurden, werden rechtsverbindliche Bescheide elektronisch generiert. Zeitgleich bekommen Sie eine E-Mail von Hochschulstart – der Zulassungsbescheid gilt am 3. Tag nach Absendung der E-Mail als bekannt gegeben! Schauen Sie also nach dem Ende der Bewerbungsfrist regelmäßig in das Portal. Bereitstellung der Bescheide im Account immer montags und donnerstags.
Koordiniertes Nachrücken
Studienplätze, die in der Koordinierungsphase noch unbesetzt geblieben sind, werden im Koordinierten Nachrücken vergeben. Wer in der Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten hat, bekommt einen Link zugesandt für die Registrierung innerhalb von 72 Stunden.
Immatrikulation
Nachdem Sie einen Zulassungsbescheid über Hochschulstart erhalten haben, erfolgt die Immatrikulation an der Hochschule. Die Immatrikulation muss innerhalb von 6 Werktagen (Samstag ist kein Werktag) nach Bekanntgabe des Bescheides vorgenommen werden. Genaue Termine sind dem Zulassungsbescheid zu entnehmen. Eine Fristverlängerung kann nicht gewährt werden!
Bewerbungsfristen
Bewerbung zum Wintersemester: Wenn die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des betreffenden Jahres erworben wurde, muss die Bewerbung bei der SfH bis zum 31. Mai, andernfalls bis zum 15. Juli eingehen (Ausschlussfristen).
Bewerbung zum Sommersemester: bis zum 15. Januar des betreffenden Jahres (Ausschlussfrist)
Test für Medizinische Studiengänge (TMS)
Teilnahmeberechtigter Personenkreis
Zur Teilnahme am TMS sind alle Personen berechtigt, die bereits im Besitz einer allgemeinen, besonderen oder fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung sind (Alt-Abiturienten) und alle Personen, die diese im laufenden oder darauffolgenden Schuljahr erwerben werden. Der Test findet zwei Mal im Jahr (Mai und November) statt.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme am Test für Medizinische Studiengänge (TMS) erfolgt ab dem Testjahr 2022 in drei Anmeldephasen pro Testdurchgang.
Die einzelnen Anmeldephasen gestalten sich hierbei wie folgt:
Phase 1 - In einer ersten Anmeldephase ist das Online-Anmeldeportal lediglich für Erstteilnehmer*innen am Test geöffnet.
Phase 2 - Nach Abschluss der ersten Anmeldephase folgt im Anschluss eine zweite Anmeldephase, in der das Online-Anmeldeportal für bevorzugt zuzulassende Testwiederholer*innen, basierend auf einer Warteliste des vorherigen Testdurchgangs, geöffnet wird.
Phase 3 - In einer letzten dritten Anmeldephase wird das Online-Anmeldeportal für Testwiederholer*innen geöffnet, die bereits ein TMS-Ergebnis aus einer Testteilnahme erhalten haben und sich erstmalig für eine Testwiederholung innerhalb eines TMS-Durchgangs anmelden. Alle Testwiederholer*innen, die in dieser dritten Anmeldephase, trotz fristgerechter Anmeldung, keinen Testplatz erhalten konnten, werden für den darauffolgenden TMS-Durchgang auf eine Warteliste aufgenommen und können sich im nächsten TMS-Durchgang in der zweiten Anmeldephase bevorzugt anmelden.
Alle aktuellen Informationen zur Anmeldung, Teilnahme, Wiederholung sowie die konkreten Termine zum TMS finden Sie unter
Informationen zur Immatrikulation
Die Immatrikulation ist in dem von Hochschulstart vorgegebenen Immatrikulationszeitraum fristgerecht per Mail (med-zahn-immatrikulation(at)charite.de) zu beantragen. Unter anderem für die Studiengänge Medizin und Zahnmedizin haben wir eine Erstsemesterseite eingerichtet.
Auf dieser Seite finden Sie erste Informationen zur Immatrikulation und zum Studienbeginn an der Charité sowie den Antrag auf Immatrikulation und eine Liste der einzureichenden Unterlagen.
Doppelstudium
Eine Immatrikulation in einen zweiten zulassungsbeschränkten Studiengang ist nur möglich, wenn dies im Hinblick auf das Studienziel sinnvoll ist und andere dadurch nicht vom Erststudium ausgeschlossen werden (gemäß § 14 Abs. 2 S. 2 BerlHG).
Da es sich bei den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin um zulassungsbeschränkte Studiengänge handelt und Sie eine andere Person vom Erststudium ausschließen würden, ist eine Doppelimmatrikulation nur dann möglich, wenn
- der zweite Studiengang zulassungsfrei ist (Nachweis erforderlich) oder
- Sie eine Bescheinigung vorlegen können, dass Sie durch Ihre Immatrikulation dort keine andere Person vom Erststudium ausschließen.
Im Rahmen Ihrer Immatrikulation sind der entsprechende Nachweis sowie ggf. eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zusätzlich zu den geforderten Unterlagen einzureichen.
Hinweis: Sind Studierende an mehreren Berliner Hochschulen oder an Berliner und Brandenburger Hochschulen immatrikuliert, so müssen sie erklären, an welcher Hochschule sie ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben. Gebühren und Beiträge einschließlich der Sozialbeiträge zum Studierendenwerk, sind nur an dieser Hochschule zu entrichten.