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Ein Modulhandbuch für den Modellstudiengang Medizin liegt auf einem Hörsaaltisch neben einer Studentin, Foto: Charité

Hochschulwechsel / Studienplatztausch

Sie möchten Ihren Studienort wechseln oder Ihren Studienplatz tauschen? Bitte beachten Sie die folgenden Informationen:

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Informationen zur Bewerbung für höhere Fachsemester

Sie haben bereits ein oder mehrere Semester studiert und möchten gern im gleichen oder in einem vergleichbaren Studienfach an der Charité – Universitätsmedizin Berlin weiter studieren?
In diesem Fall können Sie sich für ein höheres Fachsemester bewerben und finden im Folgenden alle wichtigen Informationen.

Grundsätzliche Voraussetzungen

  1. Freie Studienplätze /Kapazitäten
    Ein Hochschulwechsel ist nur dann möglich, sofern freie Plätze im beantragten Semester vorhanden sind. Ob freie Plätze vorhanden sind, entscheidet sich erst kurz vor Semesterbeginn, wenn das Rückmeldegeschehen der bereits immatrikulierten Studierenden abgeschlossen ist.

    Sämtliche Studiengänge der Charité – Universitätsmedizin Berlin sind zulassungsbeschränkt. Das gilt sowohl für das erste als auch für höhere Semester.
     
  2. Leistungsnachweise
    Sie können für das gewünschte Semester nur zugelassen werden, wenn Ihr bisheriger Leistungsstand genau zum Leistungsstand des Fachsemesters im jeweiligen Studiengang an der Charité passt. (§ 14 Abs. 3 Berliner Hochschulzulassungsgesetz) Welche Studienleistungen die Charité – Universitätsmedizin Berlin erwartet, ist für jeden Studiengang im jeweiligen Studienverlaufsplan (Curriculum) festgelegt, der Teil der Studienordnung ist. Die Studienordnungen der einzelnen Studiengänge finden Sie unter dem jeweiligen Studiengang.

    ► Bewerbende für Humanmedizin: Bisher gibt es keine Möglichkeit aus Regelstudiengängen, anderen Modellstudiengängen bzw. aus dem Ausland in den Modellstudiengang der Charité zu wechseln, da eine Vergleichbarkeit der erworbenen Leistungen nicht gegeben ist.
     
  3. Rangfolge der Vergabe freier Studienplätze im höheren Fachsemester:
    Nach § 14 Abs. 1 und Abs. 2 Berliner Hochschulzulassungsgesetz (BerlHZG) werden Studienplätze in zulassungsbeschränkten höheren Semestern in einer bestimmten Rangfolge vergeben. (Auszug)
    (1) Sind in einem Studiengang Zulassungszahlen für höhere Fachsemester festgesetzt, werden die verfügbaren Studienplätze in folgender Reihenfolge vergeben: an Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zulassung der Stiftung für Hochschulzulassung oder der Hochschule für das erste Fachsemester vorweisen, an Bewerberinnen und Bewerber, die in dem Studiengang oder in verwandten Studiengängen an einer Hochschule im Bundesgebiet oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union endgültig eingeschrieben sind oder waren, an sonstige Bewerberinnen und Bewerber.
    (2) Sofern innerhalb der in Absatz 1 Nummer 2 genannten Bewerbergruppe eine Auswahl erforderlich wird, erfolgt die Bestimmung der Rangfolge nach bisherigen Studienleistungen sowie sozialen, insbesondere familiären, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Gründen.

► Hinweis:
Im Zulassungsverfahren für höhere Fachsemester gibt es keine Vorabquote, somit können keine Sonderanträge/Härtefallanträge gestellt werden. Alle Bewerbenden konkurrieren nach Leistung, sofern freie Studienplätze vorhanden sind. Bei Ranggleichheit können soziale, insbesondere familiäre, wirtschaftliche oder wissenschaftliche Gründe bei Vorlage eines Nachweises berücksichtigt werden.

Rund um die Bewerbung zum höheren Fachsemester

Bewerbungsantrag/-fristen und einzureichende Unterlagen

Bewerbungsantrag und einzureichende Unterlagen
Hier finden Sie den Link zum Onlineantrag (derzeit geschlossen).
Zusätzlich zum Onlineantrag sind die in der Checkliste genannten Unterlagen bis spätestens 15.01.(für das Sommersemester) bzw. 15.07.(für das Wintersemester) an hochschulwechsel(at)charite.de zu senden.

 

Bewerbungsfristen
für das Sommersemester: 01.12. - 15.01.
für das Wintersemester: 01.06. - 15.07.

Außerhalb dieser Ausschlussfristen eingehende Anträge werden abgelehnt. Eine Verlängerung der Frist ist nicht möglich.

Nachreichfristen für Leistungsnachweise

Alle Antragstellenden können Ihre im laufenden Semester erbrachten Leistungsnachweise

bis zum 15. März für das Sommersemester bzw. 
bis zum 15. September für das Wintersemester 


als Gesamtbescheinigung bzw. in Form eines Anrechnungsbescheides des Landesprüfungsamtes (bei vorherigem Studium im Ausland) dem Referat Studienangelegenheiten per E-Mail (hochschulwechsel(at)charite.de) eingereicht werden. 
Ausnahme: Für Hochschulwechselnde, die die Zahnärztliche Vorprüfung ablegen, verlängert sich die Frist bis 30. September bzw. 31. März.

Bescheiderteilung

Alle Antragstellenden erhalten zu gegebener Zeit – voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober bzw. Ende März/Anfang April – einen Bescheid per E-Mail. 


Lediglich Bewerbende für den Hochschulwechsel zum Praktischen Jahr erhalten bereits Anfang März/Anfang September die Entscheidung zu ihrem Antrag auf Zulassung.

Modellstudiengang Humanmedizin an der Charité

Nahezu alle medizinischen Fakultäten in Deutschland haben unterschiedliche Studienordnungen erarbeitet, die sich in elementaren Punkten unterscheiden können. Dadurch erschweren sich die Möglichkeiten für einen Hochschulwechsel besonders in einen Modellstudiengang.

Die Ausbildung im Modellstudiengang Medizin an der Charité erfolgt in modularisierter Form.

Beantragung eines Hochschulwechsels bis zum 10. Fachsemester

Die Voraussetzungen für einen Hochschulwechsel bis zum 10. Fachsemester sind die Erbringung der Leistungsnachweise entsprechend der Studienordnung des Modellstudienganges –  veröffentlicht im Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 160 – ab Seite 1353. Eine Zulassung kann nur unter Berücksichtigung freier Kapazitäten in dem beantragten Fachsemester und bei Nachweis der geforderten Leistungsnachweise erfolgen.

 

Bisher gibt es keine Möglichkeit aus Regelstudiengängen, anderen Modellstudiengängen bzw. aus dem Ausland in den Modellstudiengang der Charité zu wechseln, da eine Vergleichbarkeit der erworbenen Leistungen nicht gegeben ist.

Beantragung eines Hochschulwechsels ab dem 11. Fachsemester (Praktisches Jahr)

Die Voraussetzung für den Hochschulwechsel ab dem 11. Fachsemester (Praktisches Jahr) ist die Vorlage aller Leistungsnachweise nach § 27 ÄAppO. Die Gesamtbescheinigung ist am Tag der Immatrikulation einzureichen (die Immatrikulation wird sowohl kurz vor Semesterbeginn als auch kurz vor PJ-Beginn möglich sein). Das Zeugnis über den 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist rechtzeitig vor Beginn des Praktischen Jahres  im PJ- Büro einzureichen.

Ihre Plätze für die drei Tertiale im Praktischen Jahr können Sie sich bereits im Vorfeld als externe Bewerbende über das bundesweite PJ-Portal buchen. Alle weiteren Informationen finden Sie auf PJ für Externe und unter pj-portal.de.

Bewerbende mit ausländischen Studienleistungen/Quereinsteigende aus anderen Studiengängen

Bewerbende aus dem Ausland bzw. Bewerbende aus anderen Studiengängen müssen vor der Bewerbung ihre Studienleistungen durch das zuständige Landesprüfungsamt anerkennen lassen

Die Anschriften aller Landesprüfungsämter finden Sie unter www.impp.de.

Für die Anerkennung von Studienleistungen im Fach Humanmedizin ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem Sie geboren sind.

Geburtsort Berlin?
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin
Website: berlin.de/lageso
t: +49 30 902 290

Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geboren?
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
Website: Landesprüfungsamt
t: +49 0211 47 54 162


Zahnmedizin an der Charité

Die Voraussetzungen für einen Hochschulwechsel sind die Erbringung der Leistungsnachweise entsprechend der jeweils gültigen Studienordnung.

Die entsprechenden Studienordnungen finden Sie im Campusnet.

Leistungsnachweise nach ZApprO

Für die Beantragung eines Hochschulwechsels in einem höheren Fachsemester sind gemäß der zahnärztlichen Approbationsordnung (ZApprO) folgende Leistungsnachweise erforderlich:

 

Seit dem Wintersemester 2021/22 gilt eine neue ZApprO und eine neue Studienordnung. 

Die Zahnärztliche Vorprüfung wird nicht mehr nach fünf, sondern bereits nach vier Semestern absolviert und heißt nun "Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung".

Die Naturwissenschaftliche Vorprüfung entfällt.

 

2. Fachsemester (nach neuer ZApprO)

  • Terminologie
  • Zahnmedizinische Propädeutik mit Schwerpunkt  Dentale Technologie
  • Zahnmedizinische Propädeutik mit Schwerpunkt Propädeutik Präventive Zahnheilkunde

3. Fachsemester (nach neuer ZApprO)  - siehe 2. Fachsemester und

  • Praktikum Physik
  • Praktikum Chemie

4. Fachsemester (nach neuer ZApprO)  - siehe 3. Fachsemester und

  • Teilleistungen in Anatomie, Biochemie, Physiologie

5. Fachsemester -  siehe 4. Fachsemester und

  • Phantomkurs I der Zahnersatzkunde (bei Zulassung zum Sommersemester)
  • Praktikum der Biochemie
  • Praktikum der Physiologie

6. Fachsemester 

  • Zeugnis der zahnärztlichen Vorprüfung

oder

  • Für Absolventen/Innen der Humanmedizin: Ärztliche Approbation sowie Kursus der technischen Propädeutik, Phantomkurs I und II

7. Fachsemester -  siehe 6. Fachsemester und

  • Phantomkurs der Zahnerhaltung und Parodontologie
  • Radiologischer Kurs mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes
  • Kursus der Kieferorthopädischen Technik

8. Fachsemester -  siehe 7. Fachsemester und

  • ZMK I (auscultando) (MKG, Oralchirurgie)

9. Fachsemester -  siehe 8. Fachsemester und

  • Integrierter Kurs I
  • OP-Kurs I

Bewerbende mit ausländischen Studienleistungen/Quereinsteigende aus anderen Studiengängen

Bewerbende aus dem Ausland bzw. Bewerbende aus anderen Studiengängen müssen vor der Bewerbung ihre Studienleistungen durch das zuständige Landesprüfungsamt anerkennen lassen.

Die Anschriften aller Landesprüfungsämter finden Sie unter www.impp.de.

Für die Anerkennung von Studienleistungen im Fach Zahnmedizin ist das Landesprüfungsamt des Bundeslandes zuständig, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Geburtsort Berlin?
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Fehrbelliner Platz 1
10707 Berlin
Website: berlin.de/lageso
t: +49 30 902 290

Nicht in Deutschland geboren?
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
Website: Landesprüfungsamt
t: +49 0211 47 54 162


Gesundheitswissenschaften (Bachelor)

Aufgrund der jährlichen Erstsemesterzulassung zum Wintersemester ist eine Bewerbung zum höheren Semester zum Wintersemester jeweils für das 3. und 5. Fachsemester, für das Sommersemester für das 2. und 4. und 6. Fachsemester möglich.
Die Satzung über Auswahl und Zulassung und die Studien- und Prüfungsordnung finden Sie hier.

Leistungsnachweise gemäß Studienordnung

Für die Beantragung eines Hochschulwechsels in einem höheren Fachsemester sind gemäß der Studienordnung folgende Leistungsnachweise erforderlich:

2. Fachsemester

Einführung in die Gesundheitswissenschaften
Basismodul Sozialwissenschaften
Basismodul Biowissenschaften
Basismodul Schlüsselkompetenzen


3. Fachsemester – siehe 2. Fachsemester und

Handlungsmodul Gesundheitsversorgung I
Aufbaumodul (Gesundheits-)Psychologie
Aufbaumodul Biowissenschaften
Methoden wissenschaftlichen Arbeitens


4. Fachsemester siehe 2. bis 3. Fachsemester und

Handlungsmodul Gesundheitspsychologie
Aufbaumodul (Gesundheits-)Soziologie
Studium Generale
Empirische Gesundheitsforschung – Einführung


5. Fachsemester siehe 2. bis 4. Fachsemester und

Handlungsmodul Gesundheitssoziologie
Aufbaumodul (Gesundheits-)Pädagogik
Aufbaumodul Gesundheitswissenschaften
Biostatistik und Epidemiologie


6. Fachsemester siehe 2. bis 5. Fachsemester und

Handlungsmodul Gesundheitspädagogik
Spezielle Themen der Gesundheitswissenschaften
Aufbaumodul Geschichte, Philosophie und Ethik
Empirische Gesundheitsforschung – Vertiefung


Pflege (Bachelor)

© Charité | Wiebke Peitz

Aufgrund der jährlichen Erstsemesterzulassung zum Wintersemester ist eine Bewerbung zum höheren Semester zum Wintersemester jeweils für das 3. und 5. und 7. Fachsemester, für das Sommersemester für das 2. und 4. und 6. Fachsemester möglich. Die Studienordnung finden Sie hier.

Informationen für Pflegefachkräfte

In Deutschland ausgebildete Pflegefachkräfte bzw. Pflegefachkräfte aus dem Ausland, die eine Berufserlaubnis haben, können sich direkt für das 3. Fachsemester bewerben. Die bereits während der Ausbildung erbrachte Praxiszeit wird vollständig anerkannt und die Regelstudienzeit verkürzt sich auf 5 Semester.

Zu den Pflegefachkräften zählen:

  • Altenpfleger*in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger*in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
  • Pflegefachfrau/mann

Das Zeugnis sowie die Berufserlaubnis sind zusätzlich zu den in der Checkliste genannten Dokumente für die Bewerbung einzureichen.

 

Leistungsnachweise gemäß Studienordnung

Für die Beantragung eines Hochschulwechsels in einem höheren Fachsemester sind gemäß der Studienordnung folgende Leistungsnachweise erforderlich:

2. Fachsemester
Grundlagen professionellen Pflegehandelns
Der Mensch als bio- psychosoziales Wesen (1)
Der Mensch als bio- psychosoziales Wesen (2)
Einführung in das wissenschaftliche Denken und Arbeiten

3. Fachsemester – siehe 2. Fachsemester und
Pflege akut erkrankter Menschen jeden Lebensalters in verschiedenen Settings
Der Mensch als bio- psychosoziales Wesen (3)
Der Mensch als bio- psychosoziales Wesen (4)
Grundlagen wissenschaftsbasierter Pflegepraxis
Semesterübergreifende mündlich praktische Stationen-Prüfung

4. Fachsemester – siehe 2. und 3. Fachsemester und
Gemeindenahe Pflege gesunder und kranker Menschen jeden Lebensalters
Menschen in akuten und chronischen Krankheitsprozessen verstehen und begleiten (1)
Gesellschaftliche, institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen der Pflege (1)
Evidenzbasiertes Arbeiten in der Pflege

5. Fachsemester – siehe 2. bis 4. Fachsemester und
Langzeitpflege chronisch kranker und älterer Menschen
Menschen in akuten und chronischen Krankheitsprozessen verstehen und begleiten (2)
Fall- und versorgungssteuernde sowie edukative Aufgaben der Pflege
Wahlpflichtmodul

6. Fachsemester – siehe 2. bis 5. Fachsemester und
Familienzentrierte Pflege bei Kindern und Jugendlichen
Menschen in akuten und chronischen Krankheitsprozessen verstehen und begleiten (3)
Gesellschaftliche, institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen der Pflege (2)
Organisations-, Qualitäts- und Praxisentwicklung in der Pflege
Semesterübergreifender OSCE

7. Fachsemester – siehe 2. bis 6. Fachsemester und
Pflege von Menschen mit schweren und lebenslimitierenden Erkrankungen
Menschen in aktuen und schronischen Krankheitsprozessen verstehen und begleiten (4)
Qualität und Sicherheit in der intra- ud interprofessionellen Zusammenarbeit
Klinische Entscheidungsfindung in der Praxis
 


Angewandte Hebammenwissenschaft (Bachelor)

© Charité | Wiebke Peitz

Aufgrund der jährlichen Erstsemesterzulassung zum Wintersemester ist eine Bewerbung zum höheren Semester zum Wintersemester jeweils für das 3. und 5. und 7. Fachsemester, für das Sommersemester für das 2. und 4. und 6. Fachsemester möglich. Die Studienordnung finden Sie hier.

Leistungsnachweise gemäß Studienordnung

Für die Beantragung eines Hochschulwechsels in einem höheren Fachsemester sind gemäß der Studienordnung folgende Leistungsnachweise erforderlich:

2. Fachsemester
Die schwangere Frau I
Die gebärende Frau I 
Mutter und Kind nach der Geburt I
Wissenschaftliches Arbeiten I 

3. Fachsemester – siehe 2. Fachsemester und
Die schwangere Frau II
Die gebärende Frau II
Mutter und Kind nach der Geburt II
Hebammenkunde als wiss. Disziplin 

4. Fachsemester – siehe 2. und 3. Fachsemester und
Frauen und Familie in besonderen Situationen I
Mutter und Kind in besonderen Situationen begleiten, unterstützen und beraten I
Gesundheit fördern und präventiv handeln
Wissenschaftliche Arbeiten II 

5. Fachsemester – siehe 2. bis 4. Fachsemester und
Frauen und Familien in besonderen Situationen II
Mutter und Kind in besonderen Situationen begleiten, unterstützen und beraten II
Gesundheitliche Beeinträchtigungen und ihre Auswirkungen auf die reproduktive Lebensphase 
Wissenschaftliches Arbeiten II

6. Fachsemester – siehe 2. bis 5. Fachsemester und
Sicheres Handeln in Akutsituationen I
Frauen und Familien lebensweltorientiert unterstützen und betreuen
Komplexes Fallverstehen Case Studies
Qualitätsmanagement, Gesundheitsökonomie, -politik

7. Fachsemester - siehe 2. bis 6. Fachsemester und
Sicheres Handeln in Akutsituationen II
Interdisziplinare Betreuung von Frauen und Familien
Denk- und Entscheidungsprozesse an praktischen Fällen
Wissenschaftliches Arbeiten IV

 


Health Professions Education (Master)

Aufgrund der jährlichen Erstsemesterzulassung zum Wintersemester ist eine Bewerbung zum höheren Semester zum Wintersemester jeweils für das 3. Fachsemester, für das Sommersemester für das 2. und 4. Fachsemester möglich.
In dem abgeschlossenen Studiengang müssen mindestens 180 Leistungspunkte entsprechend dem European Credit Transfer System (ECTS) erworben worden sein. Davon müssen 150 ECTS fachwissenschaftlichen Inhalten zugeordnet sein, die sich am erlernten Beruf orientieren. 

Die Satzung über Auswahl und Zulassung und die Studien- und Prüfungsordnung finden Sie hier.

Bewerbung zum höheren Semester mit einem berufsqualifizierenden Abschluss

Sie benötigen einen berufsqualifizierenden Abschluss in einem der folgenden Berufe und weisen dies mit dem Zeugnis und der Urkunde ggf. Transcript of Records nach:

  • Gesundheitswissenschaften / Public Health
  • Pflegewissenschaft
  • Hebammenwissenschaft
  • Therapiewissenschaften (Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie)
  • Humanmedizin
  • Zahnmedizin
  • Pharmazie oder
  • vergleichbare Fachrichtung

Darüber hinaus mit folgendem Gesundheitsberuf

Der Nachweis eines Berufsabschlusses in einem der folgenden Gesundheitsberufe ermöglichen eine Bewerbung zum höheren Semester:

  • Altenpflegerin oder Altenpfleger
  • Apothekerin oder Apotheker
  • Ärztin oder Arzt
  • Diätassistentin oder Diätassistent
  • Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
  • Hebamme oder Entbindungspfleger
  • Logopädin oder Logopäde
  • Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
  • Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
  • Sprachtherapeutin oder Sprachtherapeut
  • Zahnärztin oder Zahnarzt

Leistungsnachweise gemäß Studienordnung

Für die Beantragung eines Hochschulwechsels in einem höheren Fachsemester sind gemäß der Studienordnung folgende Leistungsnachweise erforderlich:

2. Fachsemester
Qualifizierung der Gesundheitsprofessionen
Fachwissenschaftliche Vertiefung
Erwachsenen- und Weiterbildung
Methoden empirischer Bildungsforschung

3. Fachsemester – siehe 2. Fachsemester und
Lehren und Lernen in den Gesundheitsprofessionen I
Didaktische Theorien und Modelle
Lernen, Wissen und Instruktion (Pädagogische Psychologie)
Empirische Bildungsforschung - Vertiefung

4. Fachsemester siehe 2. bis 3. Fachsemester und
Lehren und Lernen in den Gesundheitsprofessionen II
Curriculumentwicklung und Bildungsplanung
Projekte in der Qualifizierung der Gesundheitsprofessionen
Assessment und Evaluation


Public Health (Master)

Aufgrund der jährlichen Erstsemesterzulassung zum Wintersemester ist eine Bewerbung zum höheren Semester zum Wintersemester jeweils für das 3. und 5. Fachsemester, für das Sommersemester für das 2. und 4. Fachsemester möglich.

Der MScPH setzt einen Bachelor (180 ECTS) voraus, baut jedoch nicht auf einem bestimmten Bachelorstudiengang auf.

Die Satzung über Auswahl und Zulassung und die Studien- und Prüfungsordnung finden Sie hier.

Leistungsnachweise gemäß Studienordnung

2. Fachsemester
Medizinische Grundlagen für Public Health
Epidemiologische und biostatistische Grundlagen für Public Health
Politische und ökonomische Grundlagen des deutschen Gesundheitssystems
Sozialwissenschaftliche Grundlagen von Gesundheit u. Krankheit
Krankheitsverteilung und Handlungsansätze
Empirische Forschungsmethoden für Public Health
Prävention und Gesundheitsförderung als interdisziplinäre Herausforderung

3. Fachsemester – siehe 2. Fachsemester und
Methoden der Epidemiologie und Bevölkerungsforschung
Gesellschaft und Gesundheit
Umwelt und Gesundheit
Surveillance von Infektionskrankheiten
Gesundheitssysteme: Ziele, Funktionen, Akteure
Handlungsansätze für Gesundheitsförderung
Handlungsansätze für Prävention

4. Fachsemester siehe 2. bis 3. Fachsemester und
Public Health-Herausforderungen und Antworten
Management von gesundheitsrelevanten Organisationen  und Systemen
Gesundheitsökonomische Evaluation/ Health Technology  Assessment
3 Wahlangebote der Hochschulen, relevant zum Studienfach Public Health

Studienplatztausch Medizin und Zahnmedizin

Neben dem Hochschulwechsel besteht die Möglichkeit des Studienplatztausches gemäß § 11 Abs. 3 und 4 der Satzung für Studienangelegenheiten der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Auch bei dieser Möglichkeit müssen die Studierenden, die an die Charité wechseln möchten, die Studienleistungen entsprechend des Studienverlaufsplans vorweisen.

Wichtige Hinweise

  1. Tauschanträge können für das Sommersemester bis 31. März und für das Wintersemester bis 30.09. gestellt werden.
     
  2. Tauschgenehmigungen werden nur für Vollstudienplätze erteilt.
     
  3. Getauscht werden nur gleiches Studienfach und gleiches Fachsemester (Regelstudienzeit).
     
  4. Ein Studienplatztausch vor dem ersten Fachsemester ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. So kann ein Tauch immer nur dann erfolgen, wenn die Zulassung in derselben Zulassungsquote erfolgt ist – Abiturbestenquote, Auswahlverfahren der Hochschule (AdH), Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ).
     
  5. Wer die Charité verlässt, muss sich an der Tauschhochschule immatrikulieren. Geschieht dies nicht, wird die Immatrikulation des Tauschpartners bzw. der Tauschpartnerin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin (CUB) aufgehoben.
     
  6. Der oder die an die CUB wechselnde Studierende muss nach den bisher erreichten Studienleistungen ohne Studienzeitverzögerungen in den Studienplan der CUB integriert werden können. Das heißt, wenn nach den vorliegenden Studienleistungen zum Zeitpunkt der Antragstellung feststeht, dass ein Wechsel an die CUB zwangsläufig eine Verlängerung des Studiums um mindestens ein Semester bedeutet, wird dem Studienplatztausch seitens der CUB nicht zugestimmt.

Studienplatztausch vor dem 1. Fachsemester

Gemäß der Satzung für Studienangelegenheiten der Charité – Universitätsmedizin Berlin § 1 Abs. 4, veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 04/2006, benötigt die oder der Bewerbende für einen erfolgreichen Studienplatztausch:

  • einen Tauschpartner bzw. eine Tauschpartnerin, der oder die die Zulassung über die gleiche Quote und im gleichen Semester erhalten hat.

Ein Studienplatztausch in einer der Vorabquoten ist nicht möglich!

Einzureichende Unterlagen

  • Formular "Antrag auf Studienplatztausch" von allen beteiligten Tauschpartnern ausgefüllt
  • ggf. Zusatzblatt bei Ringtausch
  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Angabe des Studienganges und des Fachsemesters von allen Tauschbeteiligten oder eine Bescheinigung darüber, dass die Immatrikulation erfolgt ist
  • vor dem 1. Fachsemester:
    zusätzlich Zulassungsbescheid der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) von allen Tauschbeteiligten und eine im Land Berlin anerkannte Hochschulzugangsberechtigung der an die Charité tauschenden Person
  • ggf. bisher erworbene Leistungen (Transcript of Records) von den beteiligten Tauschpartnern

Achtung:

Ein Studienplatztausch gegen Bezahlung ist illegal und führt zum Verlust des Studienplatzes.