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Charité: eine Ärztin erklärt Indikationen zur Händedesinfektion, Foto: Charité

Gesundheitswissenschaften (Bachelor)

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Informationen zum Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften

Im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften werden theoretische und praktische Kompetenzen aus dem gesamten Spektrum der Gesundheitswissenschaften vermittelt. Das Studium ist in der Regel als sechssemestriges Vollzeitstudium zu absolvieren. Insgesamt werden
180 Leistungspunkte gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS) erworben. 

Bewerbungsvoraussetzung

Voraussetzung für die Bewerbung ist eine im Land Berlin anerkannte allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur).

Bewerbende ohne Abitur (beruflich Qualifizierte), können sich nur unter bestimmten Voraussetzungen bewerben. Informationen dazu finden Sie auf dieser Internetseite

Zweitstudienbewerbende finden auf dieser Internetseite weitere Informationen sowie den zusätzlichen Antrag.

Antrag auf Zulassung - Hinweise zur Bewerbung mit deutschen Vorbildungsnachweisen

Hier finden Sie den Link zum Onlineantrag. Zusätzlich zum Onlineantrag sind die in der Checkliste genannten Unterlagen unter bagsw-bewerbung(at)charite.de einzureichen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise und achten auf die korrekte Bezeichnung Ihrer Dateien!

Bewerbungszeitraum: jeweils zum Wintersemester vom 1. Juni bis 15. Juli

Antrag auf Zulassung - Hinweise zur Bewerbung mit ausländischen Vorbildungsnachweisen

Sollten Sie Ihren Schulabschluss und/oder Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, bewerben Sie sich ausschließlich über uni-assist e.V. Dort laden Sie alle relevanten Dokumente hoch und schicken diese anschließend per Post zu uni-assist e.V.


Bitte beachten Sie, dass die Vorprüfung Ihrer Dokumente entgeltpflichtig ist. Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes sowie weitere Informationen zu den Zahlungsmodalitäten finden Sie auf der Internetseite von uni-assist e.V. Bewerben Sie sich frühzeitig, damit Sie im Falle fehlender Dokumente kontaktiert werden können.

Bewerbung
⇒Registrieren Sie sich im uni-assist e.V. - Online-Portal.
⇒Füllen Sie den dortigen Bewerbungsantrag aus und beantworten Sie alle Fragen sorgfältig.
⇒Schicken Sie den Bewerbungsantrag online an uni-assist e.V.! Uploaden Sie Ihre Unterlagen auf dem Portal.

Zusätzlich Zusendung der Bewerbung an uni-assist e.V. per Post. Postanschrift: uni-assist e.V., 11507 Berlin

Folgende Unterlagen sind als beglaubigte Kopie/n einzureichen. Sofern die Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache gefasst sind, ist auch eine Übersetzung einzureichen.

  • ausländischer Schulabschluss, ggf. ausländische Hochschulabschluss
  • ausländischer Schulabschluss, ggf. deutscher Hochschulabschluss
  • Nur für eine Bewerbung zum Zweitstudium: Antrag auf Zweitstudium
  • Nachweis der ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse

Bewerbungszeitraum: jeweils zum Wintersemester von Mai bis 15. Juli

Ausländerquote 5 % der Studienplätze sind für Ausländerinnen und Ausländer, die deutschen Bewerberinnen und Bewerbern nicht gleichgestellt (Nicht-EU-Staatsbürgerschaft) sind, reserviert. Bei dieser Personengruppe erfolgt die Auswahl ausschließlich nach dem Grad der Qualifikation. Die Qualifikation (Durchschnittsnote) wird aus den Noten des/r Vorbildungsnachweise/s ermittelt. In dieser Quote werden die folgenden optionalen Dokumente nicht berücksichtigt.

Deutsche und gleichgestellte Bewerbende mit ausländischen Vorbildungsnachweisen sowie Bewerbende aus der EU können zusätzlich folgende Dokument einreichen/hochladen:

  • Abschlusszeugnis über die Ausbildung in einem studienrelevanten Beruf gemäß der Zugangs- und Zulassungssatzung Anlage 2

Bei bestehender/vorheriger Immatrikulation:

  • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule (Deutschland oder EU/EWR)
    oder
  • in Deutschland studiert: Exmatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Fach‐ und Hochschulsemester und ggf. Immatrikulationsbescheinigung
  • in EU/EWR studiert: Exmatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Dauer
     
  • Nachweis Dienstbescheinigung bei Ranggleichheit (siehe § 12 Berliner Hochschulzulassungsgesetz)

Sonderanträge

Wenn Sie einen der nachfolgenden Anträge zusätzlich zu Ihrem Antrag auf Zulassung stellen möchten, müssen der entsprechende Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen rechtzeitig vor dem Ende der Bewerbungsfrist im Referat Studienangelegenheiten eingegangen sein.

Charité – Universitätsmedizin Berlin
Referat Studienangelegenheiten
Zulassung
Charitéplatz 1
10117 Berlin

Bei der Bewertung von Sonderanträgen orientiert sich die Charité an den Regelungen von Hochschulstart.de

Beachten Sie auch die Informationen zum Fristenbriefkasten.

Informationen zur bevorzugten Zulassung

Wenn Sie bereits im letzten oder vorletzten Bewerbungsverfahren die Zulassung für einen Studienplatz an der Charité - Universitätsmedizin Berlin erhalten haben und diesen nicht antreten konnten, weil einer der nachfolgenden Gründe auf Sie zutrifft:

  • Erfüllung von Dienstpflichten nach Artikel 12a des Grundgesetzes bis zur Dauer von drei Jahren
  • Freiwilliger Wehrdienst nach dem Soldatengesetz
  • Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
  • Ableistung eines Entwicklungsdienstes nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz
  • Ableistung eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes
  • Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren

können Sie für denselben Studiengang eine bevorzugte Zulassung gemäß § 10 Berliner Hochschulzulassungsverordnung in den zwei auf das Ende des Dienstes folgenden Bewerbungszeiträumen geltend machen.

Die bevorzugte Zulassung für denselben Studiengang können Sie bei einer erneuten Online-Bewerbung beantragen. Senden Sie uns zusätzlich zu den gemäß Checkliste einzureichenden Unterlagen den früheren Zulassungsbescheid und das Dienstzeugnis bzw. den Nachweis der Betreuung eines Kindes oder Angehörigen zu.

Zulassungsverfahren

Die  Zugangs- und Zulassungssatzung sowie die Zulassungszahlen werden im Amtlichen Mitteilungsblatt der Charité veröffentlicht.

Von den verfügbaren Studienplätzen im Sinne des § 6 Absatz 1  der  Hochschulzulassungsverordnung  werden folgende Vorabquoten abgezogen:

  • 5 % für Ausländer*innen, die deutschen Bewerbern*innen nicht gleichgestellt sind (Ausländerquote)
  • 2 % für Fälle außergewöhnlicher Härte (Härtefallquote)
  • 5 % für minderjährige Bewerber*innen (Minderjährigenquote)
  • 3 % für Zweitstudienbewerber*innen (Zweitstudienquote)
  • 1 % für Bewerber*innen, die einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis im Sinne des § 10 Ab. 1 Satz 1 Nummer 6 BerlHZG angehören (Profilquote)
  • 5 % für Bewerber*innen mit einer Studienberechtigung nach § 11 BerlHG (Quote für beruflich Qualifizierte)

►In der Vorabquote nicht in Anspruch genommene Studienplätze werden im Auswahlverfahren vergeben.

Nach Abzug der Vorabquoten werden die verbleibenden Studienplätze in folgenden Quoten vergeben:

  • 60 % Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)
  • 20 % Qualifikation
  • 20 % Wartezeit

Bewerberranglisten

Bei der Auswahlentscheidung in der Quote AdH werden berücksichtigt:

  1. das Ergebnis der in der Hochschulzugangsberechtigung (Durchschnittsnote)
    Für die Note 1,0 auf der Hochschulzugangsberechtigung werden 900 Punkte gutgeschrieben; für jede darüber liegende Zehntelnote werden hiervon 30 Punkte abgezogen.
  2. die Note eines Abschlusszeugnisses über die Ausbildung in einem studienrelevanten Beruf der folgenden studienrelevanten Berufe:
    (Berufe nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 – Anlage 2 Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften)
    Für die Note 1,0 auf auf dem staatlichen Zeugnis des Berufsabschlusses werden 900 Punkte gutgeschrieben; für jede darüber liegende Zehntelnote werden hiervon 30 Punkte abgezogen.

Bei der Auswahlentscheidung in der Quote Qualifikation wird berücksichtigt:

  • Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)

Bei der Auswahlentscheidung in der Quote Wartezeit wird berücksichtigt:

  • die Dauer seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
    Zeiten eines Studiums an einer Hochschule werden nicht auf die Wartezeit angerechnet; die Dauer der Wartezeit wird auf maximal zehn Halbjahre begrenzt.

Bei gleichem Rang  haben Bewerbende Vorrang, die die in § 7 Berliner Hochschulzulassungsgesetz genannten Voraussetzungen – geleisteter Dienst -  erfüllen. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.

Auszug aus § 7 Berliner Hochschulzulassungsgesetz:

  • Erfüllung von Dienstpflichten nach Artikel 12a des Grundgesetzes bis zur Dauer von drei Jahren
  • Freiwilliger Wehrdienst nach dem Soldatengesetz
  • Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
  • Ableistung eines Entwicklungsdienstes nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz
  • Ableistung eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes
  • Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren

Details zum Auswahlverfahren der Hochschule

Studienrelevante Berufe
(§ 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 – Anlage 2 Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften)

  • Altenpfleger*in
  • Diätassistent*in
  • Ergotherapeut*in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger*in
  • Hebamme oder Entbindungspfleger
  • Logopäde*in
  • Notfallsanitäter*in
  • Orthoptist*in
  • Pflegefachfrau/-mann
  • Physiotherapeut*in

Zulassungsgrenzen

Die Zulassungsgrenzen der letzten Semester (einschließlich ggf. durchgeführter Nachrückverfahren) der an der Charité angebotenen Bachelorstudiengänge sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

Die Tabelle dient zur Orientierung. In den folgenden Semestern können sich aufgrund gestiegener oder gesunkener Nachfrage andere Zulassungsgrenzen ergeben.

Zulassungsgrenzen

Bescheiderteilung

Alle Antragstellenden erhalten zu Ihrem Antrag einen Bescheid per E-Mail.
Die Bescheid- und Immatrikulationsfristen finden Sie in unserem Terminplan.
Die Immatrikulation ist im vorgegebenen Immatrikulationszeitraum fristgerecht per E-Mail zu beantragen. Wir haben eine Seite eingerichtet, auf welcher Sie Informationen zur Immatrikulation und zum Studienbeginn an der Charité sowie den Antrag auf Immatrikulation und eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden.