
Bachelor Gesundheitswissenschaften
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Informationen zum Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften
Im Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften werden theoretische und praktische Kompetenzen aus dem gesamten Spektrum der Gesundheitswissenschaften vermittelt. Das Studium ist in der Regel in 6 Semester (Vollzeit) zu absolvieren. Insgesamt werden
180 Leistungspunkte gemäß dem European Credit Transfer System (ECTS) erworben.
Bewerbungsvoraussetzung
Voraussetzung für die Bewerbung ist eine im Land Berlin anerkannte allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur).
Bewerbende ohne Abitur (beruflich Qualifizierte), können sich nur unter bestimmten Voraussetzungen bewerben. Informationen dazu finden Sie auf dieser Internetseite.
Zweitstudienbewerbende finden auf dieser Internetseite weitere Informationen sowie den zusätzlichen Antrag.
Antrag auf Zulassung - Hinweise zur Bewerbung mit deutschen Vorbildungsnachweisen
Hier finden Sie den Link zum Onlineantrag. Zusätzlich zum Onlineantrag sind die in der Checkliste genannten Unterlagen unter bagsw-bewerbung(at)charite.de einzureichen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise und achten auf die korrekte Bezeichnung Ihrer Dateien!
Bewerbungszeitraum: jeweils zum Wintersemester vom 1. Juni bis 15. Juli
Antrag auf Zulassung - Hinweise zur Bewerbung mit ausländischen Vorbildungsnachweisen
Bewerbungszeitraum: jeweils zum Wintersemester von Mai bis 15. Juli
Sollten Sie Ihren Schulabschluss und/oder Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, bewerben Sie sich ausschließlich über uni-assist e.V. Dort laden Sie alle relevanten Dokumente hoch.
Folgende Dokumente sind für alle Bewerbenden hochzuladen:
- ausländische Hochschulzugangsberechtigung, ggf. ausländischer Hochschulabschluss
- ausländische Hochschulzugangsberechtigung, ggf. deutscher Hochschulabschluss
- amtliches Ausweisdokument (Pass)
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
- aktueller Lebenslauf
Sofern die Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache gefasst sind, ist auch eine vereidigte Übersetzung hochzuladen.
- Nur für eine Bewerbung zum Zweitstudium: Antrag auf Zweitstudium
Deutsche und gleichgestellte Bewerbende mit ausländischen Vorbildungsnachweisen können zusätzlich folgende Dokumente hochladen:
- Abschlusszeugnis über die Ausbildung in einem studienrelevanten Beruf gemäß der Zugangs- und Zulassungssatzung Anlage 2
- Nachweis Dienstbescheinigung bei Ranggleichheit (siehe § 7 Berliner Hochschulzulassungsgesetz)
Bei bestehender/vorheriger Immatrikulation:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule (Deutschland oder EU/EWR)
oder - in Deutschland studiert: Exmatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Fach‐ und Hochschulsemester und ggf. Immatrikulationsbescheinigung
- in EU/EWR studiert: Exmatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Dauer, falls keine Bescheinigung ausgestellt wird: erklären Sie uns, wann Sie das Studium beendet haben und dass Sie in keinem anderen Studiengang danach immatrikuliert sind/waren.
Ausländerquote 5 % der Studienplätze sind für Ausländerinnen und Ausländer, die deutschen Bewerberinnen und Bewerbern nicht gleichgestellt (Nicht-EU-Staatsbürgerschaft) sind, reserviert. Bei dieser Personengruppe erfolgt die Auswahl ausschließlich nach dem Grad der Qualifikation. Die Qualifikation (Durchschnittsnote) wird aus den Noten des/r Vorbildungsnachweise/s ermittelt.
Sonderanträge
Wenn Sie einen der nachfolgenden Anträge zusätzlich zu Ihrem Antrag auf Zulassung stellen möchten, müssen der entsprechende Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen rechtzeitig vor dem Ende der Bewerbungsfrist im Referat Studienangelegenheiten eingegangen sein.
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Referat Studienangelegenheiten
Zulassung
Charitéplatz 1
10117 Berlin
Bei der Bewertung von Sonderanträgen orientiert sich die Charité an den Regelungen von Hochschulstart.de
- Antrag auf Zulassung im Rahmen der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte
Ein Härtefallantrag kann nur von deutschen, europäischen sowie Bewerbenden aus den EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und von Bildungsinländer*innen gestellt werden.
Ausländische Bewerbende sowie Zweitstudienbewerbende und Bewerbende ohne Abitur (§ 11 BerlHG) werden innerhalb einer eigenen Quote zugelassen und können somit keinen Härtefallantrag stellen! - Antrag auf Nachteilsausgleich
- Antrag auf Berücksichtigung innerhalb der Sportprofilquote
- Antrag auf Berücksichtigung innerhalb der Vorabquote für Minderjährige
Beachten Sie auch die Informationen zum Fristenbriefkasten.
Informationen zur bevorzugten Zulassung
Wenn Sie zu Beginn oder während eines Dienstes eine Studienplatzzusage erhalten und diesen Platz nicht annehmen, können Sie im Rahmen einer erneuten Online-Bewerbung für denselben Studiengang gemäß § 7 Berliner Hochschulgesetz einen „Antrag auf bevorzugte Auswahl“ stellen.
Für die Beantragung senden Sie uns zusätzlich zu den gemäß Checkliste einzureichenden Unterlagen den früheren Zulassungsbescheid und das Dienstzeugnis bzw. den Nachweis der Betreuung eines Kindes oder Angehörigen zu.
Der Anspruch kann gemäß § 10 Berliner Hochschulzulassungsverordnung in den zwei auf das Ende des Dienstes folgenden Bewerbungszeiträumen geltend gemacht werden.
Was sind Dienste?
• Erfüllung von Dienstpflichten nach Artikel 12a des Grundgesetzes bis zur Dauer von drei Jahren
• Freiwilliger Wehrdienst nach dem Soldatengesetz
• Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
• Ableistung eines Entwicklungsdienstes nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz
• Ableistung eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes
• Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren
Zulassungsverfahren
Die Zugangs- und Zulassungssatzung sowie die Zulassungszahlen werden im Amtlichen Mitteilungsblatt der Charité veröffentlicht.
Von den verfügbaren Studienplätzen im Sinne des § 6 Absatz 1 der Hochschulzulassungsverordnung werden folgende Vorabquoten abgezogen:
- 5 % für Ausländer*innen, die deutschen Bewerbern*innen nicht gleichgestellt sind (Ausländerquote)
- 2 % für Fälle außergewöhnlicher Härte (Härtefallquote)
- 5 % für minderjährige Bewerber*innen (Minderjährigenquote)
- 3 % für Zweitstudienbewerber*innen (Zweitstudienquote)
- 1 % für Bewerber*innen, die einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis im Sinne des § 10 Ab. 1 Satz 1 Nummer 6 BerlHZG angehören (Profilquote)
- 5 % für Bewerber*innen mit einer Studienberechtigung nach § 11 BerlHG (Quote für beruflich Qualifizierte)
►In der Vorabquote nicht in Anspruch genommene Studienplätze werden im Auswahlverfahren vergeben.
Nach Abzug der Vorabquoten werden die verbleibenden Studienplätze in folgenden Quoten vergeben:
- 60 % Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)
- 20 % Qualifikation
- 20 % Wartezeit
Bewerberranglisten
Bei der Auswahlentscheidung in der Quote AdH werden berücksichtigt:
- das Ergebnis der in der Hochschulzugangsberechtigung (Durchschnittsnote)
Für die Note 1,0 auf der Hochschulzugangsberechtigung werden 900 Punkte gutgeschrieben; für jede darüber liegende Zehntelnote werden hiervon 30 Punkte abgezogen. - die Note eines Abschlusszeugnisses über die Ausbildung in einem studienrelevanten Beruf der folgenden studienrelevanten Berufe:
(Berufe nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 – Anlage 2 Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften)
Für die Note 1,0 auf auf dem staatlichen Zeugnis des Berufsabschlusses werden 900 Punkte gutgeschrieben; für jede darüber liegende Zehntelnote werden hiervon 30 Punkte abgezogen.
Bei der Auswahlentscheidung in der Quote Qualifikation wird berücksichtigt:
- Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
Bei der Auswahlentscheidung in der Quote Wartezeit wird berücksichtigt:
- die Dauer seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
Zeiten eines Studiums an einer Hochschule werden nicht auf die Wartezeit angerechnet; die Dauer der Wartezeit wird auf maximal zehn Halbjahre begrenzt.
Bei gleichem Rang haben Bewerbende Vorrang, die die in § 7 Berliner Hochschulzulassungsgesetz genannten Voraussetzungen – geleisteter Dienst - erfüllen. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.
Auszug aus § 7 Berliner Hochschulzulassungsgesetz:
- Erfüllung von Dienstpflichten nach Artikel 12a des Grundgesetzes bis zur Dauer von drei Jahren
- Freiwilliger Wehrdienst nach dem Soldatengesetz
- Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
- Ableistung eines Entwicklungsdienstes nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz
- Ableistung eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes
- Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren
Details zum Auswahlverfahren der Hochschule
Studienrelevante Berufe
(§ 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 – Anlage 2 Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften)
- Altenpfleger*in
- Diätassistent*in
- Ergotherapeut*in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in
- Hebamme oder Entbindungspfleger
- Logopäde*in
- Notfallsanitäter*in
- Orthoptist*in
- Pflegefachfrau/-mann
- Physiotherapeut*in
Zulassungsgrenzen
Die Zulassungsgrenzen der letzten Semester (einschließlich ggf. durchgeführter Nachrückverfahren) der an der Charité angebotenen Bachelorstudiengänge sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Die Tabelle dient zur Orientierung. In den folgenden Semestern können sich aufgrund gestiegener oder gesunkener Nachfrage andere Zulassungsgrenzen ergeben.
Bescheiderteilung
Alle Antragstellenden erhalten zu Ihrem Antrag einen Bescheid per E-Mail.
Die Bescheid- und Immatrikulationsfristen finden Sie in unserem Terminplan.
Die Immatrikulation ist im vorgegebenen Zeitraum fristgerecht per E-Mail zu beantragen. Wir haben eine Seite eingerichtet, auf welcher Sie Informationen zur Immatrikulation und zum Studienbeginn an der Charité sowie den Antrag auf Immatrikulation und eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden.