
Bachelor Angewandte Hebammenwissenschaft
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Informationen zum Bachelorstudiengang Angewandte Hebammenwissenschaft
Das duale Studium der Angewandten Hebammenwissenschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sich theoretische und praktische Studienphasen regelmäßig abwechseln. Durch diese enge Verzahnung von Theorie und Praxis wird der Theorie-Praxistransfer besonders gefördert.
Die theoretischen Unterrichtseinheiten finden an den Lehr- und Lernorten der Charité statt. Die praktischen Anteile finden in den verantwortlichen Praxiseinrichtungen und deren kooperierenden akademischen Praxisstätten der Charité, den Kliniken des Vivantes Konzerns sowie bei kooperierenden niedergelassenen Hebammen, in kooperierenden von Hebammen geleiteten Geburtshäusern und ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen statt.
Bewerbungsvoraussetzung
Voraussetzung für die Bewerbung ist eine im Land Berlin anerkannte allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur).
Bewerbende ohne Abitur (beruflich Qualifizierte), können sich nur unter bestimmten Voraussetzungen bewerben. Informationen dazu finden Sie auf dieser Internetseite.
Zweitstudienbewerbende finden dieser Internetseite weitere Informationen sowie den zusätzlichen Antrag.
Antrag auf Zulassung – Hinweise zur Bewerbung mit deutschen Vorbildungsnachweisen
Hier finden Sie den Link zum Onlineantrag. Zusätzlich zum Onlineantrag sind die in der Checkliste genannten Unterlagen unter ba-hebamme(at)charite.de einzureichen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise und achten auf die korrekte Bezeichnung Ihrer Dateien!
Bewerbungszeitraum: jeweils zum Wintersemester vom 1. Juni bis 15. Juli
Antrag auf Zulassung – Hinweise zur Bewerbung mit ausländischen Vorbildungsnachweisen
Bewerbungszeitraum: jeweils zum Wintersemester von Mai bis 15. Juli
Sollten Sie Ihren Schulabschluss und/oder Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, bewerben Sie sich ausschließlich über uni-assist e.V. Dort laden Sie alle relevanten Dokumente hoch.
Folgende Dokumente sind für alle Bewerbenden hochzuladen:
- ausländische Hochschulzugangsberechtigung, ggf. ausländischer Hochschulabschluss
- ausländische Hochschulzugangsberechtigung, ggf. deutscher Hochschulabschluss
- amtliches Ausweisdokument (Pass)
- Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse
- aktueller Lebenslauf
Sofern die Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache gefasst sind, ist auch eine vereidigte Übersetzung hochzuladen.
- Nur für eine Bewerbung zum Zweitstudium: Antrag auf Zweitstudium
Deutsche und gleichgestellte Bewerbende mit ausländischen Vorbildungsnachweisen können zusätzlich folgende Dokumente hochladen:
- Abschlusszeugnis über die Ausbildung in einem studienrelevanten Beruf gemäß der Zugangs- und Zulassungssatzung Anlage 2
- Nachweis Dienstbescheinigung bei Ranggleichheit (siehe § 7 Berliner Hochschulzulassungsgesetz)
Bei bestehender/vorheriger Immatrikulation:
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule (Deutschland oder EU/EWR)
oder - in Deutschland studiert: Exmatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Fach‐ und Hochschulsemester und ggf. Immatrikulationsbescheinigung
- in EU/EWR studiert: Exmatrikulationsbescheinigung mit Angabe der Dauer, falls keine Bescheinigung ausgestellt wird: erklären Sie uns, wann Sie das Studium beendet haben und dass Sie in keinem anderen Studiengang danach immatrikuliert sind/waren.
Ausländerquote 5 % der Studienplätze sind für Ausländerinnen und Ausländer, die deutschen Bewerberinnen und Bewerbern nicht gleichgestellt (Nicht-EU-Staatsbürgerschaft) sind, reserviert. Bei dieser Personengruppe erfolgt die Auswahl ausschließlich nach dem Grad der Qualifikation. Die Qualifikation (Durchschnittsnote) wird aus den Noten des/r Vorbildungsnachweise/s ermittelt.
Sonderanträge
Wenn Sie einen der nachfolgenden Anträge zusätzlich zu Ihrem Antrag auf Zulassung stellen möchten, müssen der entsprechende Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen rechtzeitig vor dem Ende der Bewerbungsfrist im Referat Studienangelegenheiten sein.
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Referat Studienangelegenheiten
Zulassung
Charitéplatz 1
10117 Berlin
Bei der Bewertung von Sonderanträgen orientiert sich die Charité an den Regelungen von Hochschulstart.de
- Antrag auf Zulassung im Rahmen der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte
Ein Härtefallantrag kann nur von deutschen, europäischen sowie Bewerbenden aus den EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und von Bildungsinländer*innen gestellt werden.
Ausländische Bewerbende sowie Zweitstudienbewerbende und Bewerbende ohne Abitur (§ 11 BerlHG) werden innerhalb einer eigenen Quote zugelassen und können somit keinen Härtefallantrag stellen! - Antrag auf Nachteilsausgleich
- Antrag auf Berücksichtigung innerhalb der Sportprofilquote
- Antrag auf Berücksichtigung innerhalb der Vorabquote für Minderjährige
Beachten Sie auch die Informationen zum Fristenbriefkasten.
Informationen zur bevorzugten Zulassung
Wenn Sie zu Beginn oder während eines Dienstes eine Studienplatzzusage erhalten und diesen Platz nicht annehmen, können Sie im Rahmen einer erneuten Online-Bewerbung für denselben Studiengang gemäß § 7 Berliner Hochschulgesetz einen „Antrag auf bevorzugte Auswahl“ stellen.
Für die Beantragung senden Sie uns zusätzlich zu den gemäß Checkliste einzureichenden Unterlagen den früheren Zulassungsbescheid und das Dienstzeugnis bzw. den Nachweis der Betreuung eines Kindes oder Angehörigen zu.
Der Anspruch kann gemäß § 10 Berliner Hochschulzulassungsverordnung in den zwei auf das Ende des Dienstes folgenden Bewerbungszeiträumen geltend gemacht werden.
Was sind Dienste?
• Erfüllung von Dienstpflichten nach Artikel 12a des Grundgesetzes bis zur Dauer von drei Jahren
• Freiwilliger Wehrdienst nach dem Soldatengesetz
• Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
• Ableistung eines Entwicklungsdienstes nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz
• Ableistung eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes
• Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren
Zulassungsverfahren
Die Zugangs- und Zulassungssatzung sowie die Zulassungszahlen werden im Amtlichen Mitteilungsblatt der Charité veröffentlicht.
Von den verfügbaren Studienplätzen im Sinne des § 6 Absatz 1 der Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO) werden folgende Vorabquoten abgezogen:
- 5 % für Ausländer*innen, die deutschen Bewerber*innen nicht gleichgestellt sind (Ausländerquote)
- 2 % für Fälle außergewöhnlicher Härte (Härtefallquote)
- 5 % für minderjährige Bewerber*innen (Minderjährigenquote)
- 3 % für Zweitstudienbewerber*innen (Zweitstudienquote)
- 1 % für Bewerber*innen, die einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis im Sinne des § 10 Ab. 1 Satz 1 Nummer 6 BerlHZG angehören (Profilquote)
- 5 % für Bewerber*innen mit einer Studienberechtigung nach § 11 BerlHG (Quote für beruflich Qualifizierte)
►In der Vorabquote nicht in Anspruch genommene Studienplätze werden im Auswahlverfahren vergeben.
Nach Abzug der Vorabquoten werden die verbleibenden Studienplätze in folgenden Quoten vergeben:
- 60 % Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)
- 20 % Qualifikation
- 20 % Wartezeit
Bewerberranglisten
Bei der Auswahlentscheidung in der Quote AdH werden berücksichtigt:
- das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Durchschnittsnote)
Für die Note 1,0 auf der Hochschulzugangsberechtigung werden 900 Punkte gutgeschrieben; für jede darüber liegende Zehntelnote werden hiervon 30 Punkte abgezogen. - mind. dreimonatiges Praktikum im Tätigkeitsbereich der Hebamme (nach § 4 Absatz 2 des Hebammengesetztes vom 22.11.2019)
Für den Nachweis eines Praktikums können Sie zusätzlich 600 Punkte erhalten. - Dienst oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem studienrelevanten sozialen Bereich (siehe § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 – Anlage 2 Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Angewandte Hebammenwissenschaft)
Für den Nachweis können Sie zusätzlich 150 Punkte erhalten. - Sprachkompetenz einer modernen Sprache auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens (siehe § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Angewandte Hebammenwissenschaft)
Für den Nachweis von Sprachkompetenz können Sie zusätzlich jeweils 150 Punkte erhalten.
Bei der Auswahlentscheidung in der Quote Qualifikation wird berücksichtigt:
- Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur)
Bei der Auswahlentscheidung in der Quote Wartezeit wird berücksichtigt:
- die Dauer seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung
Zeiten eines Studiums an einer Hochschule werden nicht auf die Wartezeit angerechnet; die Dauer der Wartezeit wird auf maximal zehn Halbjahre begrenzt.
Bei gleichem Rang haben Bewerbende Vorrang, die die in § 7 Berliner Hochschulzulassungsgesetz genannten Voraussetzungen – geleisteter Dienst - erfüllen – Nachweis ist zu erbringen. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.
Auszug aus § 7 Berliner Hochschulzulassungsgesetz:
- Erfüllung von Dienstpflichten nach Artikel 12a des Grundgesetzes bis zur Dauer von drei Jahren
- Freiwilliger Wehrdienst nach dem Soldatengesetz
- Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
- Ableistung eines Entwicklungsdienstes nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz
- Ableistung eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes
- Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren
Details zum Auswahlverfahren der Hochschule
Mindestens dreimonatiges Praktikum im Tätigkeitsbereich der Hebamme (nach § 4 Absatz 2 des Hebammengesetztes vom 22.11.2019)
Geburtshilfe umfasst:
1. die Überwachung des Geburtsvorgangs von Beginn der Wehen an,
2. die Hilfe bei der Geburt und
3. die Überwachung des Wochenbettverlaufs
►Das Praktikum kann geteilt werden, es müssen aber mindestens 30 Tage am Stück, insgesamt 90 Tage, absolviert worden sein. Es muss zum Bewerbungsende (15.7.) abgeschlossen sein, sonst kann es nicht boniert werden!
Dienst oder ehrenamtliche Tätigkeiten in einem studienrelevanten sozialen Bereich (siehe § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 – Anlage 3 Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Angewandte Hebammenwissenschaft)
Dienst oder ehrenamtliche Tätigkeit mindestens 1 Jahr
- Johanniter oder Malteser
- Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
- Arbeiter-Samariter-Bund
- Deutsches Rotes Kreuz oder DKMS
- soziale oder sozialpädagogische Einrichtung
Dienst mindestens 11 Monate
- Freiwilliges Ökologisches Jahr
- Freiwilliges Soziales Jahr
- Internationaler Jugendfreiwilligendienst
- Freiwilligendienst kulturweit der UNESCO- Kommission
- Entwicklungspolitischer Freiwilligendienst Weltwärts
- Europäischer Freiwilligendienst
- Anderer Dienst im Ausland (ADiA)
Sprachkompetenz einer modernen Sprache (außer Deutsch) auf dem Niveau des europäischen Referenzrahmens (nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Angewandte Hebammenwissenschaft)
- Sekundarschulabschlusszeugnis in dieser Sprache (betrifft uni-assist Bewerbende)
- Hochschulabschluss in dieser Sprache (Bachelor, Master)
- Zeugnis C1
- Teilnahmebescheinigung eines C2-Kurses
- UniCert III
- Unterrichtsfach bis zum Abitur C1 bzw. Nachweis von 4 Halbjahren auf dem Abiturzeugnis
>Leistungskurs durchschnittlich 11 Notenpunkte
>Grundkurs durchschnittlich 13 Notenpunkte
Zulassungsgrenzen
Die Zulassungsgrenzen der letzten Semester (einschließlich ggf. durchgeführter Nachrückverfahren) der an der Charité angebotenen Bachelorstudiengänge sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.
Die Tabelle dient zur Orientierung. In den folgenden Semestern können sich aufgrund gestiegener oder gesunkener Nachfrage andere Zulassungsgrenzen ergeben.
Bescheiderteilung
Vergabeverfahren Wintersemester 2023
Ende August wird das Zulassungsverfahren entsprechend der hochschulrechtlichen Regelungen durchgeführt, alle Personen erhalten zu Ihrem Antrag entweder eine vorläufige Zulassung oder eine Mitteilung über die belegten Rangplätze in den unterschiedlichen Quoten.
Für zugelassene Personen gilt folgendes: Die Praxispartner setzen sich UNAUFGEFORDERT mit Ihnen bezüglich des Vertragsabschlusses in Verbindung. Zeitgleich ist innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist die Immatrikulation per E-Mail zu beantragen.
Informationen zur Immatrikulation und zum Studienbeginn sowie den Antrag auf Immatrikulation und eine Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie im Campusnet.
Für Personen, die keine Zulassung erhalten haben: Erfahrungsgemäß nehmen nicht alle zugelassenen Personen den Studienplatz an, sodass verfügbare Studienplätze in Nachrückverfahren vergeben werden, an dem Sie automatisch teilnehmen.
Ablehnungsbescheide werden erst erteilt, wenn alle Studienplätze belegt sind.