Durch die Organspende gelingt es, schwer kranken Menschen zu helfen, deren eigene Organe versagen. Bundesweit stehen mehr als 10.000 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für eine Transplantation. Sie ist häufig die einzige Therapie, die das Leben dieser Menschen noch retten kann oder deren Lebensqualität deutlich verbessert. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin konnte im Jahr 2018 deutschlandweit die meisten Organspenden realisieren. Um auch zukünftig mehr Spender gewinnen zu können, wurden in den letzten Jahren in der Charité Strukturen geschaffen, um das Personal von Intensivstationen und die Angehörigen von Patienten auf dem Weg zur Organspende bestmöglich zu unterstützen.
In Deutschland gibt es rund 1250 Entnahmekliniken. Bundesweit haben 955 Personen im vergangen Jahr ihre Organe gespendet – 28 von ihnen an der Charité*. Damit zählt die Charité in der Versorgung von Patienten, die auf eine Transplantation warten, aber auch derjenigen, die ein lebensrettendes Organ erhalten, zu den führenden Einrichtungen. Eine gut aufgestellte Organisation und die umfassende Beratung und Begleitung der Organspender und der behandelnden Ärzte und Pflegekräfte sind dabei wesentliche Aspekte, die zu einem gelungenen Organspendeprozess beitragen und im Klinikalltag nicht in den Hintergrund rücken dürfen. Privatdozent Dr. Joachim Seybold, Stellvertretender Ärztlicher Direktor der Charité, erklärt dazu: „Wir haben an unseren drei bettenführenden Standorten der Charité jeweils einen erfahrenen Intensivmediziner als Organspendebeauftragten, der als Ansprechpartner für unsere Mitarbeiter der Intensivstationen sowie für die Koordinatoren der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zur Verfügung steht. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Gespräche mit den Angehörigen vor einer möglichen Organspende.“ Privatdozent Dr. Seybold sieht das neue Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende als ein positives Signal: „Die politische Unterstützung ist ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung – vor allem für die Patienten auf den Wartelisten.“
Um auch langfristig möglichst vielen Menschen auf der Warteliste durch eine Transplantation mit einem geeigneten Spenderorgan helfen zu können, muss weiter Aufmerksamkeit geschaffen und das Vertrauen in das System der Organspende und Transplantation ausgebaut werden. In Deutschland ist klar geregelt: Die Feststellung des unumkehrbaren Ausfalls aller Hirnfunktionen (Hirntod) ist die Voraussetzung für eine postmortale Organspende. Den Willen des Einzelnen zu beachten, ist Verpflichtung eines jeden Krankenhauses und Voraussetzung dafür, dass Menschen auf der Warteliste die Chance auf ein neues Leben bekommen.
Kontakt
Manuela Zingl
Unternehmenssprecherin
Charité – Universitätsmedizin Berlin
t: +49 30 450 570 400
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