Wie können die Standards der guten wissenschaftlichen Praxis vermittelt werden? Wie können Betrugsfälle aufgedeckt und verfolgt werden? Diese Fragen wurden jetzt auf einem von der Charité – Universitätsmedizin Berlin ausgerichteten Symposium diskutiert, zu dem Vertreter der Ombudsstellen von Berliner und Brandenburger Forschungseinrichtungen eingeladen waren.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft empfiehlt, an wissenschaftlichen Einrichtungen sogenannte Ombudspersonen zu ernennen, die in Fragen des korrekten wissenschaftlichen Verhaltens beraten und vermitteln sollen. Besteht beispielsweise ein Verdacht, Daten publiziert zu haben, die nicht korrekt sind, oder wird eine Autorenschaft in Frage gestellt, sind die internen Ombudsleute der entsprechenden Institution die ersten Ansprechpartner. Sie bieten zudem Beratungs- und Mediationsgespräche an, um bei Konflikten zu helfen, die mit solchen Verdachtsfällen meist einhergehen.
„Um Wissenschaftsbetrug vorzubeugen, ist es äußerst wichtig, auch präventiv tätig zu sein und schon bei den Studierenden ein Bewusstsein dafür zu wecken, welche Standards für wissenschaftliche Arbeiten gelten“, betonte Dr. Volker Bähr von der Geschäftsstelle Gute Wissenschaftliche Praxis der Charité, die die Arbeit der Ombudsleute an der Charité unterstützt. In ihrem Modellstudiengang Medizin wird die Charité ab dem nächsten Semester zwei Lehrveranstaltungen auf diesem Gebiet anbieten, die für alle Studierenden verpflichtend sind.
Links
Geschäftsstelle Gute Wissenschaftliche Praxis
Kontakt
Dr. Volker Bähr
Geschäftsstelle Gute Wissenschaftliche Praxis
Charité – Universitätsmedizin Berlin
t: +49 30 450 576 013
Zurück zur Übersicht