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Pressemitteilung

28.04.2016

Einigung zwischen Charité und ver.di

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Tarifkonflikt zur Pflegepersonalausstattung beigelegt

Die Charité – Universitätsmedizin Berlin und die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben sich auf den Tarifvertrag Gesundheitsschutz und Demografie verständigt. Damit geht eine rund drei Jahre andauernde Tarifauseinandersetzung zu Ende. Aktuell steht nur noch die Zustimmung der zuständigen Gremien auf beiden Seiten aus. Für die Charité ist das der Aufsichtsrat und für ver.di der Bundesvorstand.

Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Tarifvertrag in Kraft treten. Die wichtigsten Festlegungen darin sind die vereinbarte Mindestbesetzung im Bereich der Intensivpflege, der Kinderheilkunde und der stationären Erwachsenenpflege. Zudem wurden Festlegungen für zahlreiche Funktionsbereiche, wie Operationssaal oder Endoskopie, getroffen.

Im Bereich der Intensivpflege wendet die Charité eine hausinterne Qualitätsrichtlinie an, die differenziert nach dem Schweregrad der Patienten, aber im Mittel aller Intensivstationen eine Mindestausstattung von einer Pflegekraft für zwei Patienten festlegt und damit die Forderung der Gewerkschaft erfüllt. Für den Bereich der stationären Pflege wurde eine Verbesserung der Pflegepersonalausstattung um fünf Prozent vereinbart, die bei besonderen Erschwernissen, wie z.B. Patienten mit multiresistenten Keimen, von zusätzlichem Personal ergänzt wird. Soweit keine anderen Kriterien gelten, wird für die Kinderklinik eine Besetzungsquote festgelegt und die Personalausstattung im Nachtdienst um 40 Vollkräfte verstärkt, um Unterstützung und Pausenregelungen zu gewährleisten.

Sandra Scheeres, Aufsichtsratsvorsitzende der Charité und Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft, zeigte sich erfreut über das Ende der Tarifauseinandersetzung: „Das ist eine sehr wichtige Einigung, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugutekommen wird. Der Tarifvertrag ist deutschlandweit einmalig und wegweisend. Gerade darum ist es notwendig, dass Bund und Krankenkassen endlich für eine bessere Finanzierung der Pflege sorgen."

Ein Gesundheitsausschuss wird die Umsetzung begleiten und wenn nötig Überlastungssituationen beseitigen. „Mit diesem Tarifvertrag werden wir die personelle Ausstattung spürbar verbessern, was auch notwendig ist", sagt der Verhandlungsführer und Ärztliche Direktor der Charité Prof. Dr. Ulrich Frei. „Es muss jedoch festgehalten werden, dass die Charité damit in eine im Finanzierungssystem nicht vorgesehene Vorleistung geht, um einen Tarifkonflikt zu lösen, der eigentlich eine Lösung auf Bundesebene benötigt."

Kontakt

Uwe Dolderer
Leiter der Unternehmenskommunikation und Pressesprecher
Charité – Universitätsmedizin Berlin
t: +49 30 450 570 400



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