Vergütungserhöhungen und Entlastung der Mitarbeitenden vereinbart
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin und der Landesverband Berlin des Marburger Bunds haben nach intensiven Verhandlungen bis in die Morgenstunden des heutigen Tages eine Tarifeinigung erreichen können. Das Papier wird dem gemeinsamen Anspruch gerecht, bessere Arbeitsbedingungen und eine deutliche Lohnsteigerung für die Mitarbeitenden zu erreichen. Der Vorstand der Charité freut sich über die Einigung, da diese, insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Patientinnen und Patienten in den Wintermonaten, einer stabilen und sicheren Krankenversorgung zugutekommen wird sowie qualitativ hochwertige Forschung und Lehre gewährleistet.
Carla Eysel, Vorstand Personal und Pflege der Charité, freut sich über die Einigung: "Insbesondere bei der Arbeitszeitdokumentation können wir jetzt einen Paradigmenwechsel einleiten. Wir setzen in Zukunft im Geltungsbereich des Tarifvertrages auf Vertrauensarbeitszeit. Neben dieser für Universitätsklinika neuen Regelung der Vertrauensarbeitszeit, die dem Ansatz transformationaler Führung Rechnung trägt, ist es auch ein Schritt zum Bürokratieabbau, den wir gemeinsam anstreben." Die Einigung sieht vor, dass die Mitarbeitenden ab dem 1. Juli 2023 ihre Arbeitszeiten eigenständig und ohne zusätzliche Freigabe über das elektronische Zeiterfassungssystem dokumentieren werden.
Für die Entlastung der Mitarbeitenden ist zudem wichtig, die Anzahl der Bereitschaftsdienste so zu verteilen, dass die Belastung der Einzelnen gemindert wird und für die Charité ein deutlicher Anreiz gesetzt wird, die Anzahl der Bereitschaftsdienste zu begrenzen. Um dies zu erreichen, konnte eine sachgerechte Lösung gefunden werden, die in gestaffelter Form für Bereitschaftsdienste, die über vier Bereitschaftsdienste im Monat hinausgehen, Zuschläge entstehen lässt.
Im Fokus der Verhandlungen standen auch die Teilzeitbeschäftigten, um lebensphasenorientiertes Arbeiten zu ermöglichen. "Das ist ein ganz wesentlicher Punkt der Einigung, um Mitarbeitenden in Zukunft ein attraktives Angebot machen zu können. Die Arbeitswelt ist auf vielen Ebenen im Umbruch. Gut ausgebildete und zufriedene Ärztinnen und Ärzte sind wesentlich für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Gesundheitsversorgern. Hier gehen wir einen wichtigen Schritt voran", betont Carla Eysel. Für die Teilzeitbeschäftigten wurden zwei neue Regelungen gefunden. Zum einen können zukünftig Bereitschaftsdienste von Teilzeitbeschäftigten nur noch im Verhältnis zu ihrer individuellen Arbeitszeit geleistet werden. Zum anderen bekommen auch Teilzeitbeschäftigte bei Überschreiten ihrer individuellen Arbeitszeit ab dem 1. Januar 2024 Überstundenzuschläge.
Für die besonderen Belastungen im Jahr 2022 wurde eine Einmalzahlung von 3.800 Euro bei Vollzeitbeschäftigung und anteilig bei Teilzeitbeschäftigung vereinbart. Diese Einmalzahlung kann unter den Voraussetzungen der gesetzlichen Regelungen zum Belastungsausgleich im Jahr 2022 steuer- und sozialversicherungsfrei zur Auszahlung kommen.
Weiter erhöhen sich die Tabellenvergütungen ab dem 1. Januar 2023 linear um 3,5 Prozent und ab dem 1. Juli 2023 um weitere 2,2 Prozent, also insgesamt um 5,7 Prozent bei einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023.
Darüber hinaus wurden verschiedenste Zuschlagsregelungen vereinbart.
Beide Parteien haben Zeit zur Annahme dieser Vereinbarung bis zum 5. Dezember 2022, so dass noch in diesem Jahr die Umsetzung beginnen kann.
Kontakt
Markus Heggen
Pressesprecher
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Tel. +49 30 450 570 400
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