Die Charité – Universitätsmedizin Berlin hat eine Regelung für die künftige Organisation der forensischen Altersdiagnostik getroffen. Prof. Michael Tsokos, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin an der Charité, wird künftig als Ansprechpartner für Auftraggeber, insbesondere Gerichte, in Fragen der Altersschätzung fungieren. Er wird unter Hinzuziehung weiterer Expertise die Erstellung der Gutachten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen. Für die Ermöglichung der Durchführung und Vorstellung der zu Untersuchenden sind weiter die Vollstreckungsbehörden zuständig.
Eine Altersdiagnostik wird an der Charité auch im Rahmen der Routinediagnostik vorgehalten.
Kontakt
Keine Ergebnisse? Nutzen Sie bitte auch unsere zentrale Suche.Zurück zur Übersicht