
Schwerpunktseite zum Coronavirus und COVID-19
An dieser Stelle finden Sie einen Überblick und die wichtigesten Infos zu den Themen Coronavirus und COVID-19.
Diese Seite wird regelmäßig aktualisiert.
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Zusammen gegen Corona. #Impfenschützt




Die Charité ist mitten in der vierten Pandemie-Welle: Die Zahl der Corona-Infektionen steigt und mit ihr die Anzahl an COVID-19-Erkrankten. Um die Öffentlichkeit auf die Überlastung des medizinischen Personals aufmerksam zu machen und zugleich für das Thema Impfen zu sensibilisieren, hat die Charité jetzt die Video- und Plakat-Kampagne #Impfenschützt gestartet.
Ein Kurzfilm gibt Einblicke in die täglichen, seit Monaten andauernden Herausforderungen, mit denen das medizinische Personal konfrontiert ist. Vier Charité-Mitarbeitende berichten eindrucksvoll von den kräftezehrenden körperlichen und emotionalen Herausforderungen, die mit der medizinischen Behandlung von COVID-19 verbunden sind – und sie zeigen sich entschlossen, trotzdem weiter für alle Patientinnen und Patienten ihr Bestes zu geben.
Ihre klare Botschaft: „Schützen Sie Ihre Gesundheit und schützen Sie auch Andere. Lassen Sie sich impfen.“
Unter dem Hashtag #Impfenschützt werden die vier Kampagnen-Motive bis Mitte Dezember auf Instagram, Twitter und Facebook zu sehen und zu teilen sein. Zudem wird die Aktion mit digitalen Plakaten und großflächigen Aushängen auch das Berliner Stadtbild prägen. Die Plakate und der Kurzfilm sind über einen QR-Code miteinander verknüpft, sodass sich das Video auf mobilen Geräten direkt vom Plakat aus abspielen lässt.
Infos für Patientinnen und Patienten
Regelung für ambulante und teilstationäre Patient:innen
Aktuell müssen folgende Patientengruppen bei der Vorstellung in den Ambulanzen der Charité einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) bzw. PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen:
- Vulnerable Patient:innen, wie z.B. hämato-onkologische oder anders immunsupprimierte Patient:innen
- Tagesstationäre Patient:innen: Bei einem täglichem Besuch der Charité ist eine Testung auf SARS-CoV-2 mindestens zwei Mal pro Woche vorgegeben. Wichtig ist, dass eine Testung nach dem Wochenende oder nach anderen Unterbrechungen der tagesstationären Behandlung erfolgt (z.B. Vorweisen eines negativen Tests immer montags und an einem anderen Tag in der Woche)
- Patient:innen, die sich über einen längeren Zeitraum in der Ambulanz aufhalten, z.B. zur prä-operativen Abklärung/Voruntersuchung
- Ambulante Patient:innen, die an klinischen Studien teilnehmen
In diesen Fällen erfolgen stichprobenartige Kontrollen in der Ambulanz.
Allen anderen ambulanten Patient:innen wird eine Testung empfohlen, diese ist jedoch nicht verpflichtend notwendig.
Symptomfreie Kinder und Jugendliche müssen grundsätzlich keinen Test vorlegen. Bei COVID-19 typischen Symptomen sollte der Termin nur bei medizinischer Dringlichkeit und nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzt:innen unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen erfolgen.
In den Ambulanzen der Charité gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
Sollten Patient:innen in Begleitung kommen, ist ebenso die Regelung für Besuchende und Begleitpersonen zu beachten.
Sicherheit steht für uns an erster Stelle
Als Patientin oder Patient machen Sie sich vielleicht Gedanken, Sie könnten sich im Krankenhaus mit dem Coronavirus infizieren. Das ist verständlich – kann aber lebensbedrohlich sein, wenn akute Beschwerden nicht rechtzeitig abgeklärt und behandelt werden.
Wir stellen Ihnen deshalb hier unsere Schutzvorkehrungen vor, mit denen wir dafür sorgen, dass die Charité ein sicherer Ort ist – für unsere Patienten, für Besuchende und auch für unsere Mitarbeitenden.
Schauen Sie im Video selbst, wie das genau funktioniert.
Erfahren Sie mehr über unsere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus.
Maskenpflicht: Nur mit FFP2-Maske

Mit den aktuellen Vorgaben des Senats zum Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken hat die Charité zum 1. April 2021 ihre Regelungen für Besucher und Patienten angepasst. Medizinische OP-Masken sind damit nicht mehr zulässig.
- Patientinnen und Patienten müssen immer dann eine FFP2-Maske ohne Ventil aufsetzen, wenn sie sich außerhalb ihres Zimmers aufhalten oder neben ihren Mitpatienten weitere Personen im Zimmer anwesend sind.
- Besucherinnen und Besucher müssen ab sofort in allen Gebäuden der Charité eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen.
Unser Video zeigt, was Sie beim Anlegen und Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske beachten sollten.
Gepäck für den stationären Aufenthalt
Bitte beachten Sie die Corona-bedingten Besuchsbeschränkungen auch mit Blick auf Ihr Gepäck.
Eine Ausnahme gilt hier nur für Patientinnen und Patienten, die als Notfall aufgenommen wurden.
Checkliste: Welche Dinge sollten Sie für Ihren stationären Aufenthalt mitbringen?
Zugänge zum Charité-Gelände
Aus Gründen des Infektionsschutzes ist der Zugang zum Charité-Gelände derzeit nur an ausgewiesenen Punkten möglich. Bitte entnehmen Sie den Lageplänen, wo Sie Zutritt zu unseren Campus-Geländen und Klinikgebäuden erhalten.
- Campus Benjamin Franklin (CBF): Besuchende benutzen bitte ausschließlich den Eingang Nordrampe (Eingang Brahmsstraße).
- Campus Charité Mitte (CCM)
- Campus Virchow-Klinikum (CVK): Besuchende benutzen bitte ausschließlich die Eingänge Seestraße und Augustenburger Platz.
Wir bitten alle Besuchenden um Verständnis, dass es aufgrund von Eingangskontrollen aktuell zu Verzögerungen kommen kann. Bitte halten Sie Ihre Nachweise an den Eingängen bereit, um die Überprüfungen zu beschleunigen.
Digitale Besuche per Video-Anruf
Für eine gute Genesung spielt neben der medizinischen Behandlung auch der Kontakt zu seinen Nächsten eine wichtige Rolle. Gerade in diesen besonderen Zeiten ist es uns wichtig, dass unsere Patientinnen und Patienten während ihres Aufenthaltes an der Charité mit ihrer Familie in Kontakt bleiben. Wir bieten unseren Patienten daher die Möglichkeit, ihre Angehörigen per Video-Anruf zu sprechen und zu sehen.
Interessierte Patienten, die einen Termin für einen Video-Anruf vereinbaren und hierfür eventuell auch ein Tablet leihen möchten, melden sich bitte beim Pflegepersonal der Station. Dort erhalten sie die Zugangsdaten, mit denen sie sich sicher im Internet-Browser direkt auf Jitsi Meet anmelden und den digitalen Besuch per Video-Anruf starten können.
Infos für Besuchende und Begleitpersonen
Regelung für Besuchende und Begleitpersonen

Aktuell gelten folgende Regelungen für Besuchende und Begleitpersonen an der Charité:
Alle stationären Patientinnen und Patienten dürfen einmal täglich von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen. Schwerstkranke können grundsätzlich ohne Einschränkungen besucht werden.
Patientinnen und Patienten ambulanter und teilstationärer Bereiche sowie in den Zentralen Notaufnahmen dürfen von einer Person begleitet werden.
Voraussetzung ist in jedem Fall, dass Besuchende und Begleitpersonen einen tagesaktuellen Antigen-Schnelltest vorlegen (kein Selbsttest).
Mit der Regelung sollen mögliche Infektionswege in die Charité hinein vermieden werden, um besonders schutzbedürftige Patientinnen und Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen sowie das Personal der Charité größtmöglich zu schützen.
Die neue Regelung bedeutet im Einzelnen:
- Nur Personen, die mittels eines Antigen-Schnelltests negativ getestet sind, dürfen Patientinnen und Patienten besuchen oder begleiten – das gilt auch für vollständig Geimpfte oder Genesene. Das vorzulegende Testergebnis darf höchstens 24 Stunden alt sein. Der Testnachweis gilt auch für Kinder ab dem Grundschulalter sowie Jugendliche – ein Schülerausweis ist nicht ausreichend. Bei symptomfreien Kindern unter 6 Jahren muss kein Test vorgelegt werden.
- Nachweise zu Testergebnissen müssen bei den Kontrollen an den Eingängen zum Klinikgelände zusammen mit dem Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die mit einer Begleitperson (Eltern oder Sorgeberechtigte) stationär an der Charité aufgenommen sind, können nach wie vor einmal täglich für eine Stunde von einer weiteren Person (Eltern oder Sorgeberechtigte) besucht werden. In besonderen Fällen sind nach Rücksprache mit der ärztlichen und pflegerischen Stationsleitung Ausnahmen von dieser Regelung möglich.
Testzentren
- Am Campus Benjamin Franklin (CBF) können Sie ein Testzentrum in der Brahmsstraße am Eingang Nord nutzen. Hier werden Leistungen nach jeweils gültiger Fassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV) mittels Antigenschnelltests und PCR-Testungen erbracht. Testungen gemäß Bürgertestungen werden kostenfrei durchgeführt. Das Testzentrum ist montags bis freitags von 6 bis 18 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 17 Uhr geöffnet.
- Am Campus Charité Mitte (CCM) steht Ihnen eine externe mobile Teststelle auf dem sogenannten "Storchenparkplatz" nahe dem Eingang zur Rettungsstelle zur Verfügung (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 9 bis 17 Uhr).
- Am Campus Virchow-Klinikum (CVK) finden Sie zwei externe Teststellen an den Eingängen Augustenburger Platz und Seestraße. Die Teststellen am Augustenburger Platz und in der Seestraße sind Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr, sowie am Wochenende und an Feiertagen von 9 bis 17 Uhr geöffnet.
Zudem gilt generell weiterhin:
- Maskenpflicht und Abstand: Besuchende und Begleitpersonen müssen stets eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen und möglichst einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen halten – auch außerhalb von Gebäuden.
- Personen mit Symptomen einer Infektion der Atemwege haben grundsätzlich keinen Zutritt zur Charité.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Besuch oder als Begleitperson Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, damit Ihre Daten an der Pforte bei der Einlasskontrolle erfasst werden können. Sie erhalten daraufhin einen Besuchsschein oder ein Besuchsarmband, die für den Zutritt zum Charité-Gelände berechtigen.
Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund von Eingangskontrollen zu Verzögerungen kommen kann. Bitte halten Sie Ihre Nachweise an den Eingängen bereit, um die Überprüfungen zu beschleunigen.
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten dient ausschließlich dem Infektionsschutz von Patientinnen und Patienten, Besuchenden, Begleitpersonen sowie des Klinikpersonals im Falle später auftretenden bzw. nachgewiesenen Infektionen. Die erfassten Daten werden nach 2 Wochen gelöscht. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO.
Maskenpflicht: Nur mit FFP2-Maske

Mit den aktuellen Vorgaben des Senats zum Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken hat die Charité zum 1. April 2021 ihre Regelungen für Besucher und Patienten angepasst. Medizinische OP-Masken sind damit nicht mehr zulässig.
- Patientinnen und Patienten müssen immer dann eine FFP2-Maske ohne Ventil aufsetzen, wenn sie sich außerhalb ihres Zimmers aufhalten oder neben ihren Mitpatienten weitere Personen im Zimmer anwesend sind.
- Besucherinnen und Besucher müssen ab sofort in allen Gebäuden der Charité eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen.
Unser Video zeigt, was Sie beim Anlegen und Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske beachten sollten.
Zugänge zum Charité-Gelände
Aus Gründen des Infektionsschutzes ist der Zugang zum Charité-Gelände derzeit nur an ausgewiesenen Punkten möglich. Bitte entnehmen Sie den Lageplänen, wo Sie Zutritt zu unseren Campus-Geländen und Klinikgebäuden erhalten.
- Campus Benjamin Franklin (CBF): Besuchende benutzen bitte ausschließlich den Eingang Nordrampe (Eingang Brahmsstraße).
- Campus Charité Mitte (CCM)
- Campus Virchow-Klinikum (CVK): Besuchende benutzen bitte ausschließlich die Eingänge Seestraße und Augustenburger Platz.
Wir bitten alle Besuchenden um Verständnis, dass es aufgrund von Eingangskontrollen aktuell zu Verzögerungen kommen kann. Bitte halten Sie Ihre Nachweise an den Eingängen bereit, um die Überprüfungen zu beschleunigen.
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Charité ist gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Infektionsschutzgesetz des Bundes in Verbindung mit der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin verpflichtet, zum Zwecke der Eindämmung der Pandemie, zum Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen und zur besseren Verfolgung des Pandemie-Geschehens eine Anwesenheitsdokumentation zu führen.
Die Datenerfassung dient der Sicherheit von Patientinnen und Patienten sowie Besuchenden im Falle einer später aufgetretenen bzw. nachgewiesenen Infektion.
Welche Daten die Charité hierfür erhebt und verarbeitet und wie lange diese Daten vorgehalten werden, können Sie diesem Dokument entnehmen:
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO
Digitale Besuche per Video-Anruf
Für eine gute Genesung spielt neben der medizinischen Behandlung auch der Kontakt zu seinen Nächsten eine wichtige Rolle. Gerade in diesen besonderen Zeiten ist es uns wichtig, dass unsere Patientinnen und Patienten während ihres Aufenthaltes an der Charité mit ihrer Familie in Kontakt bleiben. Wir bieten unseren Patienten daher die Möglichkeit, ihre Angehörigen per Video-Anruf zu sprechen und zu sehen.
Interessierte Patienten, die einen Termin für einen Video-Anruf vereinbaren und hierfür eventuell auch ein Tablet leihen möchten, melden sich bitte beim Pflegepersonal der Station. Dort erhalten sie die Zugangsdaten, mit denen sie sich sicher im Internet-Browser direkt auf Jitsi Meet anmelden und den digitalen Besuch per Video-Anruf starten können.
Ansteckungen vermeiden – Sich und andere schützen
Alle können zu einem sicheren Miteinander beitragen. Wir geben alles dafür, um unsere Patientinnen und Patienten, Besuchende sowie unsere Mitarbeitenden bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Bitte beachten auch Sie diese einfachen Regeln, um Infektionen zu vermeiden und so sich und andere zu schützen. Vielen Dank!
Impfen lassen
Lassen Sie sich am besten vollständig gegen COVID-19 impfen.
Denn #Impfenschützt Sie und Ihre Mitmenschen.
Abstand halten
Bitte halten Sie immer mindestens einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Personen ein.
Kontakte vermeiden
Wenige Kontakte minimieren das Infektionsrisiko zusätzlich.
Mund-Nasen-Schutz tragen
Auch wenn Sie geimpft sind: Tragen Sie immer eine Maske, wenn Sie mit anderen Personen zusammen sind.
Unser Video zeigt, was Sie beim Anlegen und Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske beachten sollten.
Hände waschen oder desinfizieren
Waschen Sie sich regelmäßig gründlich die Hände mit Seife oder desinfizieren Sie sie.
Das gilt besonders vor dem Anlegen und nach dem Absetzen Ihres Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Naseputzen sowie vor und nach dem Berühren gemeinsam genutzter Gegenstände.
Hust- und Nies-Etikette einhalten
Drehen Sie sich beim Husten und Niesen wie üblich von anderen Personen weg und halten Sie die Armbeuge vor Ihr Gesicht – auch wenn Sie eine Maske tragen.
Direkten Hautkontakt vermeiden
Vermeiden Sie das Händeschütteln zur Begrüßung – ein freundliches Lächeln kommt auch gut an.
Räume lüften
Sorgen Sie in gemeinsam genutzten Rämen für eine gute Durchlüftung.
Optimal ist, wenn Sie das Fenster alle 30 Minuten für 5 Minuten öffnen.
Video zum richtigen Umgang mit Mund-Nasen-Schutzmasken

- Warum sind Mund-Nasen-Schutzmasken im Krankenhaus wichtig?
- Was muss beim Anlegen und Tragen einer Maske beachtet werden?
- Kann eine Maske wiederverwendet werden?
- Was gilt hierzu für Patienten und Besucher auf den Stationen und in den Ambulanzen der Charité?
Sie haben den Verdacht, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben. Was tun?
Handlungsempfehlungen und weitere Infos zum Coronavirus können Sie über die CovApp erhalten.
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