
Stationärer Klinikaufenthalt
An rund 60 Kliniken bietet die Charité – Universitätsmedizin Berlin eine Vielzahl von Behandlungsschwerpunkten und -methoden an, mit denen auch Patientinnen und Patienten in einer schwierigen Ausgangssituation weitergeholfen werden kann.
Unser Tipp: Nutzen Sie unseren Finder "Krankheiten A-Z", um schnell die passende Klinik für Ihre Beschwerden zu finden. Das Feld zur Eingabe Ihrer Symptome oder Erkrankung finden Sie auch hier im grünen Bereich unter diesen Zeilen.
Sie befinden sich hier:
Stationäre Aufnahme
An der Charité gibt es unterschiedliche Procedere der Patientenaufnahme:
Charité Campus Virchow-Klinikum

Zur stationären Aufnahme begeben Sie sich bitte direkt auf Ihre behandelnde Station. Sie werden dort von unseren Mitarbeitern vor Ort aufgenommen.
Bitte denken Sie an die unten aufgeführten Unterlagen, die für eine Aufnahme notwendig sind.
Campus Charité Mitte (CCM)

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen detailliert, wo sich die Aufnahme für Ihren geplanten Aufenthalt befindet.
Zu Orientierung und Navigation dorthin können Sie unsere App Charité-Navi verwenden. Diese leitet Sie von Ihrer Haustür bis vor die Haustür Ihres Zieles bei uns.
Bettenhaus, Campus-Klinik und Dermatologie
Interdisziplinäre Spezialstation M120 im Bettenhaus
Zur stationären Aufnahme begeben Sie sich bitte direkt auf Ihre behandelnde Station. Sie werden dort von unseren Mitarbeitern vor Ort aufgenommen.
Psychiatrie
Campus Benjamin Franklin (CBF)

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, wo sich die Aufnahme für Ihren geplanten Aufenthalt befindet.
Bitte denken Sie an die unten aufgeführten Unterlagen, die für eine Aufnahme notwendig sind.
Psychiatrie
Zur stationären Aufnahme begeben Sie sich bitte direkt auf Ihre behandelnde Station. Sie werden dort von den Mitarbeitern der Station aufgenommen.
Die elektronische Patientenakte

Sie haben bereits Ihre elektronische Patientenakte (ePA) der Krankenkasse und möchten diese auch für Ihren Besuch bei der Charité nutzen?
Oder möchten Sie Informationen zur ePA erhalten?
Erfahren Sie auf dieser Seite mehr zur ePA und wie Sie Ihre elektronische Patientenakte für die Charité freigeben.
Checkliste - Für die stationäre Aufnahme an ALLEN Campi benötigen Sie folgende Unterlagen:
- die Versichertenkarte Ihrer Krankenkasse (ggf. inkl. Zuzahlungsbefreiung)
- Personalausweis oder Reisepass
- Krankenhauseinweisung (Verordnung für Krankenhausbehandlung) bzw. Überweisungsschein bei ambulanter Operation
- Eine Kostenübernahmeerklärung für allgemeine Krankenhausleistungen der Krankenkasse benötigen Sie NICHT
Für den stationären Aufenthalt benötigen Sie u. a.:
- Angeforderte Untersuchungsergebnisse zur Operations- und Narkosevorbereitung
- wenn vorhanden, neuer „bundeseinheitlicher“ Medikationsplan mit Barcode in der rechten oberen Ecke
- Falls vorhanden: wichtige Berichte Ihres Hausarztes oder Unterlagen aus früheren Krankenhausaufenthalten
- Falls vorhanden: Blutverdünnungspass, Allergiepass, Diabetikerpass, Schrittmacherpass, Implantatpass, Röntgenpass, Diätausweis, Mutterpass
Bei diesbezüglichen Fragen stehen Ihnen die aufnehmenden Kolleginnen und Kollegen gerne zur Verfügung.
Persönliche Dinge, die Sie zu Ihrem stationären Aufenthalt mitbringen sollten, u.a.:
- Nachthemden/Schlafanzüge
- Bademantel
- Hausschuhe
- Handtuch und Waschlappen
- Hygieneartikel für den täglichen Gebrauch
- Freizeitbekleidung
Aktuelle Informationen zum Thema Corona, geltenden Besuchsbeschränkungen, der Besuchsanmeldung und mehr finden Sie auf der Startseite.
Wahl- und Komfortleistungen
Neben unserer modernen medizinisch-pflegerischen Versorgung auf höchstem Niveau, trägt auch Ihr persönliches Wohlbefinden maßgeblich zu einer schnellen Genesung bei. Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, ist uns ein besonderes Anliegen.
Sie können unsere Wahl- und Komfortleistungen über Ihre Privatversicherung, Ihre private Zusatzversicherung oder als Selbstzahlerin oder Selbstzahler buchen. Die ärztlichen Wahlleistungen umfassen die Behandlung durch unsere Expertinnen und Experten. Unsere Komfortleistungen bieten Ihnen einen zusätzlichen Rundum-Service.
Sprechen Sie uns gern an!
Wichtige Informationen zu Wahl- und Komfortleistungen
Wer kann Wahlleistungen in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich kann jeder sowohl unsere ärztlichen Wahlleistungen als auch Komfortleistungen in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, geben Sie dies bitte bereits bei Terminvergabe für Ihren stationären Aufenthalt an der Charité an. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt über Ihre Krankenkasse oder -falls eine solche Versicherung nicht besteht- direkt als Selbstzahler.
Unser Tipp:
Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung ab, ob Sie für die Unterbringung (Nichtärztliche Wahlleistung) und/oder die Wahlarzt-Behandlung (Ärztliche Wahlleistung) im Falle eines stationären Klinikaufenthaltes versichert sind.
Der Wahlleistungsflyer für das CBF folgt in Kürze (Stand 06.06.2024).
Entlassmanagement: Entlassung aus dem Krankenhaus
Bereits bei der stationären Aufnahme haben wir Ihre Entlassung im Blick. Wir nennen das "Entlassmanagement" und hierbei geht es um Ihre sichere Überleitung nach Hause oder in eine weiterführende Versorgung. Deshalb schätzen wir bereits zu Beginn Ihres stationären Klinikaufenthaltes – und in regelmäßigen Abständen erneut – ein, in welchem Maß ein solches Entlassmanagement erforderlich ist.
Wichtige Informationen zur Entlassung aus dem Krankenhaus
Individuelle Entlassplanung
Im therapeutischen Team planen Pflegekräfte, Patientenmanager, Sozialarbeiter und Ärzte gemeinsam mit Ihnen (und bei Bedarf auch mit Ihren Angehörigen) die bevorstehende Entlassung bzw. Weiterversorgung. Wir erheben dabei Ihre individuellen Bedürfnisse und informieren die Nachversorger umfassend darüber.
Patientenmanager übernehmen hierbei zunehmend die Steuerungsfunktion und sind Ihre zentralen Ansprechpartner auf der Station. Bei Bedarf konsultieren sie weitere Experten und Therapeuten wie Wundmanager, Physiotherapeuten, Ernährungsberater, Psychologen etc.
Bei vielen Entlassungen ist unser Sozialdienst aktiv, beispielsweise mit:
- Beratung und Organisation von Rehabilitationsmaßnahmen, ambulanten oder stationären Versorgungsmöglichkeiten
- Klärung von Kostenübernahmen durch die Kranken-/ Pflege- oder Rentenversicherung
- Unterstützung bei Antragstellungen (Pflegegrad, Schwerbehinderung, Hilfsmittel etc.)
Entlassung nach Hause
Wenn Sie zuhause noch pflegerische Unterstützung von Angehörigen benötigen, leiten wir diese bei Bedarf an, z.B. beim fachgerechten Verbandswechsel oder der Verabreichung von Injektionen. Bei Bedarf organisieren wir die häusliche Pflege durch Fachpersonal (z.B. ambulanter Pflegedienst, Pflegeberater, Haushaltshilfe) und vermitteln ggf. auch eine notwendige Versorgung mit speziellen Produkten/ Hilfsmitteln durch ein Home-Care-Unternehmen (z.B. Sanitätshaus).
Entlassung in eine andere Einrichtung
Wir organisieren für Sie auch die Terminierung und reibungslose Überleitung bei der Entlassung in eine weiterbehandelnde oder nachsorgende Einrichtung (Akutkrankenhaus/ Geriatrie, Rehabilitationsklinik, Pflegeheim, Hospiz, therapeutische Wohngemeinschaft).
Sie entscheiden
Bei der Auswahl von Nachversorgern beachten wir Ihr Wunsch- und Wahlrecht.
Wir respektieren den Schutz Ihrer persönlichen Daten: Sie entscheiden, ob wir die im Rahmen eines sicheren Entlassmanagements erforderlichen Daten an Nachversorger bzw. Ihre Krankenkasse (oder andere Kostenträger) weiterleiten dürfen. Weitere Informationen finden Sie in der Patienteninformation zum Entlassmanagement.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei zu entscheiden, in welcher Form und wann Sie entlassen werden möchten. Sofern Sie die Behandlung frühzeitig abbrechen und gegen ärztlichen Rat das Klinikum verlassen, geschieht dies in Ihrer eigenen Verantwortung. Das Klinikum haftet nicht für die entstehenden Folgen (s. Allgemeine Vertragsbedingungen).
Dokumente und Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Charité – Universitätsmedizin Berlin Gliedkörperschaft von Freier Universität Berlin und Humboldt-Universität zu Berlin - Körperschaft des Öffentlichen Rechts (Universitätsklinikum)
274 KB
Vertrag über stationäre BehandlungBehandlungsvertrag
158 KB
Wahlleistungsvereinbarung163 KB
EntgelttarifEntgelttarif für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) und der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) sowie Unterrichtung des Patienten gemäß §8 KHEntgG / §8 BPflV
3 MB
PEPP-Entgeltkatalog678 KB