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Grafik einen Ärztin neben einem Aktenstapel und einem großen Computerbildschirm mit Lupe.

Die elektronische Patientenakte

In der elektronischen Patientenakte, kurz: ePA, sind alle relevanten Gesundheitsdaten digital zusammengefasst. Das ermöglicht Patient:innen, diese Daten jederzeit selbstständig einzusehen und sie behandelnden Ärzt:innen zugänglich zu machen.

Erfahren Sie auf dieser Seite mehr zur ePA und wie Sie Ihre elektronische Patientenakte für die Charité freigeben.

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Was ist die elektronische Patientenakte?

Kostenfrei und freiwillig

Grafik eines Mannes mit Tablet; darunter der Schriftzug "Die elektronische Patientenakte | ePA".
Flyer „Die elektronische Patientenakte | ePA“ Illustration/Grafik: gematik GmbH

Seit dem 1. Januar 2021 sind Krankenkassen dazu verpflichtet, auf Verlangen ihrer Versicherten die elektronische Patientenakte, kurz: ePA, kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, allen Bürger:innen zu ermöglichen, selbstständig und jederzeit ihre Gesundheitsdaten über eigene Endgeräte einsehen zu können und sie freiwillig auch behandelnden Ärzt:innen zugänglich zu machen.

Effizienter Überblick für Ärzt:innen

In der ePA sind alle relevanten Gesundheitsdaten wie Untersuchungsbefunde und weitere Dokumente an einer Stelle digital zusammengefasst und jederzeit verfügbar. Behandelnde Ärzt:innen können daraus einen schnellen und effizienten Überblick über die Krankengeschichte ihrer Patient:innen erhalten. Das aufwändige Zusammenstellen von Befundberichten in Papierform entfällt und es bleibt mehr Zeit für die Behandlung.

Individuelle Freigabe persönlicher Daten

Bei der ePA handelt es sich um eine patientengeführte Akte. Nutzer:innen können selbst entscheiden, welche Praxen und Kliniken wie lange Zugriff auf ihre freigegebenen ePA-Daten haben, und welche Einrichtungen Daten in die ePA übertragen dürfen.

Sichere Datenspeicherung

Die persönlichen Gesundheitsdaten sind in der Telematikinfrastruktur abgelegt: auf Servern, die in Deutschland stehen und den europäischen Datenschutzbestimmungen unterliegen. Die ePA-App protokolliert jeden Zugriff auf Ihre Daten und zeigt Ihnen detailliert an, welche Ihrer Dokumente durch wen eingestellt, eingesehen oder übernommen wurden. Die Hoheit über die Daten in der App liegt bei den Versicherten, Krankenkassen haben darauf keinen Zugriff.

Grafik eines Handys, dass mit dem Zeigefinger einer hand bedient wird.

Hinweis:

Wenn Sie Ihre ePA bei der Krankenkasse beantragt haben,

bitte berechtigen Sie die Charité bei jedem Besuch über die ePA-App Ihrer Krankenkasse für mindestens 90 Tage.

Meine ePA für die Charité freigeben

In der ePA-App Ihrer Krankenkasse verwalten Sie die Freigabe Ihrer persönlichen Gesundheitsdaten. Indem Sie die Charité berechtigen, in der ePA gespeicherte Dokumente einzusehen, stimmen Sie gleichzeitig zu, dass Dokumente zu Ihrer aktuellen Behandlung an der Charité in die ePA übertragen werden dürfen.

Für die Beantragung Ihrer ePA wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

So funktioniert es:

  1. Öffnen Sie die ePA-App auf Ihrem Smartphone oder Tablet.
  2. Gehen Sie zum Menüpunkt „Berechtigungen“.
  3. Wählen Sie „Berechtigung hinzufügen“ aus und klicken Sie auf „Praxis oder Institution“.
  4. Es öffnet sich ein Fenster, in dem Sie nach „Charité – Universitätsmedizin Berlin“ suchen und dies auswählen.
  5. Nun können Sie die Zugriffsrechte bearbeiten und auch bestimmen, für welchen Zeitraum Sie diese festlegen möchten. Wir empfehlen für die Charité eine Berechtigung von mindestens 90 Tagen.
  6. Bestätigen und speichern Sie Ihre Auswahl.

Falls Sie diese Freigabe erst nach Ihrer Aufnahme in der Charité durchgeführt oder angepasst haben, machen Sie bitte Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darauf aufmerksam.

Im Gegensatz zu einer Hausarztpraxis ist die Behandlung an der Charité in der Regel nicht an eine bestimmte Ärztin oder einen bestimmten Arzt gebunden. Geben Sie Ihre Daten für die Charité frei, ermöglichen Sie mehreren Ärzt:innen, die Daten zu Ihrem aktuellen gesundheitlichen Anliegen einzusehen. So können wir Sie optimal versorgen.

Bitte prüfen Sie bei jedem Besuch an der Charité, dass Ihre Berechtigung noch lange genug gültig ist.

Illustration zur elektronischen Patientenakte mit Computerbildschirm, Datenblatt und medizinischer Aufnahme einer Wirbelsäule.
Illustration/Grafik: gematik GmbH

Weiterführende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 ff. der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Charité kann nach Ihrer Freigabe Daten aus Ihrer ePA übernehmen sowie Daten in Ihre ePA übertragen.

Einsichtnahme und Übernahme Ihrer ePA-Gesundheitsdaten durch die Charité

Sofern Sie der Charité die Freigabe von Dokumenten in Ihrer ePA erteilen, werden diese Dokumente bei entsprechender Relevanz in die Behandlungsdokumentation übernommen und in die Behandlung einbezogen.

Die übernommenen Daten liegen innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen im Rahmen der Behandlungsdokumentation weiterhin bei der Charité vor. Hierbei gelten die entsprechenden Informationen zur Datenverarbeitung zur Behandlungsdokumentation.

Eine Weitergabe an Empfänger innerhalb und außerhalb der Charité erfolgt im Rahmen der auch sonst üblichen Behandlungsdokumentation sowie ggf. auf Basis einer Einwilligung (z. B. bei Mitbehandlung) an die in der jeweiligen Information zur Datenverarbeitung genannten Kategorien von Empfängern.

Eine Datenweitergabe an Empfänger in Drittländer ist grundsätzlich nicht ohne Ihre explizite Einwilligung vorgesehen.

Übertragung von Gesundheitsdaten in Ihre ePA durch die Charité

Die Charité gibt die gesundheitsbezogenen Daten zu Ihrer aktuellen Behandlung in die ePA ein. Der Arzt-/Entlassbrief bzw. der Arztbericht aus der Notaufnahme wird inklusive ggf. verfügbarer Anlagen als zentrales medizinisches Dokument eingestellt, sobald er nach Abschluss der Behandlung verfügbar ist. Die Verknüpfung der Daten zu Ihrer ePA erfolgt anhand Ihrer Versicherungsnummer sowie Ihrer Charité-spezifischen Patientennummer.

Die technische Verantwortlichkeit zur Bereitstellung der ePA liegt bei Ihrer Krankenkasse. Sie selbst haben die Möglichkeit, die Daten in Ihrer ePA zur Einsicht freizugeben oder zu löschen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten

Rechtsgrundlage für die Übernahme Ihrer ePA-Daten sowie für die Übertragung von Charité-Daten in Ihre ePA ist Ihr gegenüber der Charité ausdrücklich geäußerter freiwilliger Auftrag sowie Ihre Freigabe zur ePA-Nutzung gegenüber der Charité.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie sich am besten bereits vor Beginn der ärztlichen Anamnese und Behandlung bei unserem Personal in der Patientenaufnahme mit der Nutzung der ePA einverstanden erklären, damit die rechtzeitige Einsichtnahme in Ihre Gesundheitsdaten sichergestellt werden kann.

Ihre Rechte auf Widerruf, Auskunft, Berichtigung, Löschung/Sperrung

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Aufträge durch Widerruf Ihrer ePA-Freigabe für die Charité ohne Angabe von Gründen aufzuheben. Beachten Sie, dass sich der Widerruf nur für die Zukunft auswirkt. Sind die der Charité überlassenen Daten bereits in die Behandlungsdokumentation übergenommen, wirkt sich der Widerruf nicht mehr auf diese aus. Die Daten sind dann im Rahmen der allgemeinen Behandlungsdokumentation unabhängig von der Erhebung aus der ePA aufzubewahren und nicht vorzeitig zu löschen.

Sofern Charité-Daten bereits in Ihre ePA übertragen wurden, können Sie diese Daten selbstständig aus Ihrer ePA entfernen.

Sie haben außerdem das Recht, jederzeit Auskunft, Berichtigung und Löschung bzw. Einschränkung Ihrer uns überlassenen Daten zu verlangen, sofern eine Löschung oder Einschränkung der Daten mit den Anforderungen an die Behandlungsdokumentation vereinbar ist, insbesondere keine Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

Ihre Ansprechpartner zur Wahrung Ihrer Rechte

  • Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte direkt an Ihre behandelnde Klinik innerhalb der Charité. Kontaktinformationen finden Sie auf der Charité-Website: www.charite.de/klinikum

    Hinweis: Bitte prüfen Sie bei Auskunftsersuchen zur Übertragung von Charité-Daten in Ihre ePA vorab, ob Ihre ePA-Freigabe für die Charité noch aktuell ist. Falls dies nicht der Fall ist, erneuern Sie bitte die Freigabe. Bei erstmaliger Nutzung Ihrer ePA müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihre ePA bereits aktiviert haben – weitere Infos hierzu erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Ohne aktive ePA und ePA-Freigabe können keine Dokumente übertragen werden. Bei technischen Fragen zur ePA oder der ePA-App kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse.
     
  • Generelle Fragen zum Datenschutz der ePA beantworten die Datenschutzbeauftragten Ihrer Krankenkasse.
     
  • Zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen bezüglich der Nutzung Ihrer ePA an der Charité können Sie sich außerdem an die behördliche Datenschutzbeauftragte der Charité wenden.
    Behördliche Datenschutzbeauftragte der Charité – Universitätsmedizin Berlin
    Charitéplatz 1 | 10117 Berlin | T +49 30 450 580 016
    datenschutzbeauftragte(at)charite.de
     
  • Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Die Beschwerde kann formlos bei einer Aufsichtsbehörde Ihrer Wahl erfolgen, zum Beispiel bei:
    Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Alt-Moabit 59-61 | 10555 Berlin | T +49 30 138 89 - 0
    mailbox(at)datenschutz-berlin.de