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Auf der linken Seite unscharf eine Frau in kurzärmeliger, weißer Klinikkleidung vor einem hellen Fenster. In der Mitte ein dunkler Türrahmen, rechts davon auf einer Wand ein Schild mit der Aufschrift "Charité A-Z".

Arbeitsmedizinisches Zentrum: Ihr Betriebsarzt an der Charité

Ihre Gesundheit steht für uns im Mittelpunkt.

Daher betrachten wir den Schutz, die Stärkung und Förderung oder auch die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit und die Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als unsere zentrale Aufgabe. Mit Engagement und Angeboten möchten wir gemeinsam mit Ihnen für mehr Gesundheit in der Arbeit aktiv werden.

Sie befinden sich hier:

Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen

Neben allen gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben steht Ihnen das Arbeitsmedizinische Zentrum (AMZ) auch als kompetenter Partner zu allen Aspekten des Gesundheitsschutzes, der betrieblichen Gesundheitsförderung und des Umweltschutzes zur Verfügung.

...und nicht nur in der Charité!

Die vielfältigen Aufgaben und Angebote des Arbeitsmedizinischen Zentrums stehen nicht nur den Beschäftigen der Charité, sondern auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Vertragspartner zur Verfügung.

Grundlage für die betriebsärztliche Arbeit sind vorrangig das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV V2).


Betriebsärztliche Aufgaben

Beratung für den Arbeitgeber

Grundsätzlich trägt ein Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb. Betriebsärzte und -ärztinnen unterstützen ihn dabei durch kompetente, fachlich fundierte Beratung. Dazu gehört unter anderem...

...die Beratung...

  • bei der Beurteilung vorhandener Arbeitsbedingungen
  • bei einem Arbeitsplatzwechsel sowie bei der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess
  • bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
  • bei arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen insbesondere zu

    - Arbeitsrhythmus
    - Arbeitszeit und Pausenregelung
    - Arbeitsplatzgestaltung
    - Arbeitsabläufen
    - Arbeitsumgebung
  • bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
  • bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
  • bei der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb


...und nicht zuletzt die Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsausschusses (ASA)

Beratung für die Beschäftigten

Zu unseren gesetzlichen Angeboten für Sie gehören unter anderem:

  • Unterweisungen / Fortbildungen zu arbeitsmedizinischen Themen
  • Beratungen zur allgemeinen Arbeitsplatzgestaltung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge (AMV) gemäß der
  • „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge“ (ArbMedVV)

...und selbstverständlich wird alles, was Sie mit uns besprechen, streng vertraulich behandelt!

Arbeitsmedizinische Vorsorge (AMV)

Durch Ihre Tätigkeit sind Sie mehr oder weniger intensiv gesundheitlichen Gefährdungen und Belastungen ausgesetzt. Wenn dabei mit gesundheitsschädigenden Wirkungen zu rechnen ist, sieht der Gesetzgeber die AMV vor. Deren Indikation ergibt sich als Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung.

AMV stellt eine individuelle Arbeitsschutzmaßnahme auf der Grundlage der ArbMedVV dar.

Sie findet im geschützten Raum und unter Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht statt.

Im Rahmen der AMV können Sie sich als Beschäftigte / Beschäftigter zu den Wechselwirkungen zwischen ihrer Arbeit und ihrer Gesundheit informieren und beraten lassen.

Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst immer ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese.

Hält Ihr/e Betriebsarzt/-ärztin eine körperliche oder klinische Untersuchung zur Aufklärung und Beratung für erforderlich, so bietet er Ihnen diese an. Diese Untersuchung darf allerdings nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis durchgeführt werden.

Arbeitsmedizinische Vorsorge findet immer während der Arbeitszeit statt. Die entstehenden Kosten trägt Ihr Arbeitgeber.

Sie und Ihr Arbeitgeber erhalten nach der Durchführung jeder AMV (Angebots- oder Wunschvorsorge) eine von Ihrem Betriebsarzt ausgestellte Vorsorgebescheinigung, die nur den Nachweis über Ihre Teilnahme an der AMV und (ggf.) eine Empfehlung für einen nächsten AMV-Termin enthält.

Nur so ist Ihr Arbeitgeber in der Lage, die seit der Novelle der ArbMedVV vom 31. Oktober 2013 geltende Pflicht zur Führung einer Vorsorgekartei für alle AMV-Arten zu erfüllen.

Begehungen

Zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes werden routinemäßige oder anlassbezogene Begehungen durchgeführt.

Routinemäßige Begehungen...

...dienen der Aktualisierung einer Gefährdungsbeurteilung eines Arbeitsbereiches. Sie werden in regelmäßigen Abständen folgenden Zielen durchgeführt:

  • Kenntnisse über vorhandene Arbeitsstätten, Arbeitsprozesse, Arbeitsverhältnisse zu gewinnen
  • Gefährdungen, die zu gesundheitlichen Schäden oder Unfällen führen können, zu erkennen und einzuschätzen
  • Empfehlungen zur Beseitigung oder Verminderung von Gefährdungen zu geben

Anlassbezogene Begehungen...

...können auf Wunsch einer/s Beschäftigten oder des/der Verantwortlichen für en Arbeitsschutz beispielsweise in folgenden Fällen veranlasst werden:

  • Bei einer Änderung der Arbeitsverhältnisse (z.B. Umbau, Neubau, neue Arbeitsprozesse, neue Arbeitsmitteln)
  • Bei Beschwerden, die in Zusammenhang mit der Ausübung einer Tätigkeit stehen
  • Bei besonders schutzbedürftige Beschäftigten (z.B. werdende Mütter, Schwerbehinderte, Beschäftigte nach einer schwerwiegenden Erkrankung)

An Arbeitsschutzbegehungen nehmen je nach Bedarf folgende Beauftragte / Vertreter teil:

  • Arbeitschutzverantwortliche Führungskraft des Bereichs,
  • Betriebsarzt/-ärztin
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Personalvertretung (Personal- oder Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung etc.)
  • Brandschutzbeauftragte/-er
  • ggf. Andere

Beratung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Arbeitsunfälle

Der/die Betriebsarzt/-ärztin hat die Aufgabe, Ursachen für Arbeitsunfälle zu erkennen, zu analysieren und daraus Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Eine Behandlung nach Arbeitsunfällen wird von einem Durchgangsarzt (D-Arzt)  durchgeführt. Grundsätzlich finden Sie D-Ärzte in allen Berliner Rettungsstellen.

In den Rettungsstellen der Charité...

  • Campus Benjamin Franklin: t +49 30 8445 30 15
  • Campus Charité Mitte: t +49 30 450 531 000
  • Campus Virchow-Klinikum: t +49 30 450 552 000
  • Campus Berlin Buch: t +49 30 9401 53 333 (Rettungsstelle Helios Klinikum)

Die Meldung eines Arbeitsunfalls erfolgt mit einer Unfallanzeige an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

Berufskrankheiten

Im Rahmen der AMV soll der/die Betriebsarzt/-ärztin Indizien erkennen, die darauf hinweisen, dass eine Berufskrankheit droht oder bereits vorliegen könnte. Auf Basis dieser Erkenntnisse werden Sie als Beschäftigte oder Beschäftigter beraten. Ggf. erfolgt eine Meldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

Bei Verdacht auf Entstehung einer Berufskrankheit können Sie sich jederzeit im AMZ beraten lassen.

Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen

Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bietet das AMZ zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes regelmäßig verschiedene betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen an. Hier einige Beispiele:

  • Multimodulare Seminarreihe für Führungskräfte zum Thema "gesundes Führen".
  • Präventionskonzept "Psychische Gesundheit".
  • Pilotprojekte zur Implementierung von BGM in ausgewählten Bereichen.
  • Unterstützung bei der Implementierung eines Deeskalationsmanagements in gefährdeten Bereichen (z.B. Rettungsstellen).
  • Hautschutzkampagne „Gesunde Hände – Saubere Hände“.
  • Konzipierung verbindlicher Handschuhpläne.
  • Beratung zum Einsatz sicherer Punktionsinstrumente.
  • Organisation und Moderation verschiedener Gesundheitszirkel.
  • Mitwirkung bei Mitarbeiterbefragung zu Gefährdung in Rettungsstellen und anderen Bereichen.
  • Kampagne "Rauchfreie Charité"

Zusätzliche Leistungen

Neben unseren gesetzlich geforderten Aufgaben bieten wir Ihnen weitere spezielle Angebote zur Gesundheitsförderung. Hier eine kleine Übersicht:

Beratungen, Untersuchungen und Impfungen

  • Verkehrsmedizin
  • Reisemedizin
  • Psychosoziale Themen
  • Grippeschutzimpfaktionen

Personalärztliche Untersuchungen aufgrund tarifrechtlicher Bestimmungen

So finden Sie uns / Terminvereinbarung

Kontakt für Beschäftigte der Charité

Postanschrift:
Campus Benjamin Franklin (CBF)
Hindenburgdamm 30, 12203 Berlin

Geländeadresse:
Haus I, 2. Etage

Untersuchungstermine:
E-Mail

Befund- oder Arztanfragen:
E-Mail

Postanschrift:
Arbeitsmedizinisches Zentrum der Charité – Universitätsmedizin Berlin
Turmstraße 21, 10559 Berlin

Geländeadresse:
Haus F, Erdgeschoss

Untersuchungstermine:
E-Mail

Befund- oder Arztanfragen:
E-Mail

Montag - Donnerstag 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 7:30 bis 15:00 Uhr
Untersuchungs- und Impftermine nach Vereinbarung

Kontakt für unsere Vertragspartner

Wenn Sie nicht in der Charité, bei der CFM oder im Deutschen Herzzentrum beschäftigt sind und einen Beratungstermin mit uns vereinbaren wollen, freuen wir uns auf auf Ihren Anruf unter t: +49 30 450 570 700.

Wir sind für Sie da

Die Betriebsärzte der Charité - Universitätsmedizin Berlin möchten Sie zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen mit speziellen Beratungsangeboten bei Ihren Bemühungen um Förderung und Erhalt Ihrer Gesundheit unterstützen. Unser nicht ärztliches Fachpersonal vereinbart mit Ihnen zeitnahe Termine und unterstützt die Betriebsärzte/-ärztinnen durch Assistenz bei den Vorsorgesprechstunden.

Piotr Kopankiewicz

Leitung des Arbeitsmedizinischen Zentrums, Ärztlicher Leiter und Leitender Betriebsarzt

CBF: Campus Benjamin Franklin

Maren Scherber

Leitung des Arbeitsmedizinischen Zentrums, Kaufmännische und Administrative Leiterin

CVK: Campus Virchow-Klinikum