
Internationale Rekrutierung von Pflegenden
Eine offene und herzliche Willkommenskultur für Menschen jeder Herkunft ist an der Charité selbstverständlich. Gemeinsam leben wir Vielfalt und schaffen neue Perspektiven für alle Mitarbeitenden. Internationale Kolleginnen und Kollegen bereichern durch ihre fachliche und interkulturelle Kompetenz unsere unterschiedlichsten Arbeitsbereiche im Pflegedienst. Werden auch Sie Teil des interprofessionellen Teams und verschaffen sich an dieser Stelle einen Überblick über die Voraussetzungen und Möglichkeiten.
Sie befinden sich hier:
Leitbild des Unternehmens (Grundsatzerklärung)

Um die Internationalisierung in Forschung, Lehre, Patientenversorgung und Verwaltung zu fördern, hat der Vorstand der Klinik eine Agenda zur Internationalisierung verabschiedet. Eines der Handlungsfelder – Internationale Rekrutierung – bündelt Maßnahmen, um qualifiziertes Fachpersonal für Pflege zu gewinnen und langfristig an die Charité zu binden (S. 15f.).
Damit bekennen wir uns zu einer fairen und ethisch vertretbaren Anwerbepraxis. Dabei orientieren wir uns am Verhaltenskodex der WHO für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften und zum „Employer pays“-Prinzip.
Für den Vermittlungsprozess entstehen der internationalen Pflegefachkraft keine Kosten.
Zum Siegel: Wir rekrutieren transparent, fair und ethisch vertretbar! In den Ländern Mexiko und Brasilien rekrutieren wir selbstanwerbend (ohne Personalvermittlungsagenturen) internationale Pflegende. Für das Frühjahr/Sommer 2022 schließen wir zusätzlich die Länder Indien und Kolumbien ein.
Stand: März 2022
Informationsmaterial zum Herunterladen
Informationsmaterial in englischer Sprache / Information material in English
Bitte schalten Sie diese Internetseite oben rechts um auf die englische Version. Dort finden Sie auch die englischsprachigen Unterlagen.
(Please take a look at english version of this website (switch at the top).)
Informationsmaterial in spanischer Sprache / Material informativo en español
Informationsmaterial in portugiesischer Sprache / Material informativo em português
Leitlinien
Wir fühlen uns den nachfolgenden Leitlinien verpflichtet und aktualisieren diese nach den neuesten Vorgaben.
(Nos comprometemos a seguir las siguientes directrices y a actualizarlas de acuerdo con los últimos requisitos.
Estamos comprometidos com as seguintes diretrizes e as atualizamos de acordo com as últimas exigências.)
Weiterführende Informationen zur Berufspraxis für Pflegende
Einwanderungs-, Anerkennungsprozess und Integrationsförderung
Vor Einreise – und damit auch vor der Visumserteilung – wird bereits der Antrag zur Berufsanerkennung bei der zuständigen Anerkennungsstelle (in Berlin ist dies das Landesamt für Gesundheit und Soziales/ LaGeSo) mit allen notwendigen Unterlagen und einer Angabe zum gewünschten Referenzberuf (Pflegefachmann / Pflegefachfrau nach PflBG bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger:in nach KrPflG) gestellt. Dieser Prozess wird bei Rekrutierungen aus Mexiko durch die ZAV (https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite) und bei Rekrutierungen aus Brasilien durch die DeFa (https://www.defa-agentur.de/) begleitet.
Das LaGeSo (https://www.berlin.de/lageso/) nimmt daraufhin eine Gleichwertigkeitsprüfung vor. Im Falle von Pflegequalifikationen aus Drittstaaten werden häufig wesentliche Unterschiede zum angegebenen Referenzberuf in einem Feststellungsbescheid (sog. Defizitbescheid) benannt. In solchen Fällen gilt die ausländische Berufsqualifikation als nicht gleichwertig, sodass Unterschiede mithilfe einer Ausgleichsmaßnahme in Deutschland (§ 16d AufenthG) ausgeglichen werden müssen.
Die fehlenden Inhalte können beispielsweise im Rahmen eines individuell abgestimmten Anpassungslehrgangs kompensiert werden. An der Charité werden die Anpassungslehrgänge in Kooperation mit dem Berliner Bildungscampus für Gesundheitsberufe / BBG (https://www.bildungscampus-berlin.de/) durchgeführt. Das Curriculum umfasst einen sechsmonatigen Anpassungslehrgang, bestehend aus theoretischen und praktischen Lerninhalten. Dadurch ist eine frühzeitige betriebliche Integration der ausländischen Pflegefachkräfte in die Teams sichergestellt.
Die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland hängt bei international angeworbenen Pflegefachkräften nicht nur von der Arbeitssituation, sondern auch von ihrer Einbindung in das gesellschaftliche Miteinander ab. Dabei geht es um das Verstehen und Mitleben unserer Verfassung, Rechtsordnung und gesetzlichen gesellschaftlichen und sozialen Ordnung. Es geht darum, den gesellschaftlichen Diskurs in Deutschland verfolgen und mitgestalten zu können, im öffentlichen Alltag mitzuwirken und das sichere Gefühl zu haben, willkommen zu sein und dazuzugehören. Es geht um Freundschaften, um gute Nachbarschaften und Anschluss in Kommune und Region.
Beratungsangebot der Bundesregierung
Spracherwerb
Deutschkenntnisse – nicht nur für die Berufszulassung wichtig
Für die in Deutschland reglementierten Pflegefachberufe ist zur Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bzw. der Berufsausübungserlaubnis auch ein Nachweis über einen deutschen Sprachstand auf B2-Niveau nach GER-Referenzrahmen und ab 2021 ein Nachweis über Fachsprachkenntnisse notwendig.
An der Charité wird der Sprachunterricht durch den Kooperationspartner Berlitz durchgeführt (https://www.berlitz.com/de-de). Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten wöchentlichen kostenfreien Deutschunterricht. Insgesamt sind 400 Unterrichtseinheiten vorgesehen, danach erfolgt die B2 Sprachprüfung. Während der Anpassungsmaßnahme erfolgt eine integrierte Sprachförderung. Hier gestalten ein:e Sprach- und ein:e Fachdozent:in in Zusammenarbeit die Unterrichtsstunden und es kann ein besonderer Fokus auf praxisnahe Fachsprachkompetenzen gelegt werden.