Metanavigation:

Hier finden Sie den Zugang zur Notfallseite, Kontaktinformationen, Barrierefreiheits-Einstellungen, die Sprachwahl und die Suchfunktion.

Navigation öffnen
Hoher, voll verglaster Konferenzraum im modernen Charité-Gebäude CCO. In der Mitte ein langer Konferenztisch mit leeren Stuhlreihen.

Medizinsenat

Geschäftsstelle:

Charitéplatz 1
10117 Berlin

t: +49 30 450 570 298
f: +49 30 450 570 914

Sie befinden sich hier:

Der Medizinsenat

Der Medizinsenat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Mutteruniversitäten FU und HU sowie der Charité. Den Vorsitz haben im Wechsel die Präsidentinnen und Präsidenten von FU und HU inne. Der Medizinsenat gibt Stellungnahmen zur Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen, zu den Zulassungszahlen der Medizinischen Fakultät sowie zu den Frauenförderrichtlinien und Frauenförderplänen ab. Er unterbreitet Vorschläge zur Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit der Charité mit den Fachbereichen der FU und den Fakultäten der HU in Forschung, Lehre und Studium und berät in sonstigen akademischen Angelegenheiten wie etwa der Verleihung von apl.-Professuren, Promotions- und Habilitationsordnungen. Außerdem gibt er Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen der Medizinischen Fakultät sowie zur Struktur-, Entwicklungs- und Rahmenplanung der Charité ab, soweit nicht der Translationsforschungsbereich betroffen ist.

Zusammensetzung des Medizinsenats (§ 7 UniMedGes)

Die Präsidentinnen oder Präsidenten der Humboldt-Universität zu Berlin und der Freien Universität Berlin leiten den Medizinsenat im Wechsel als Vorsitzende mit beratender Stimme.

Dem Medizinsenat gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

  1. sieben Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer,
  2. zwei Studierende,
  3. zwei akademische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter,
  4. zwei sonstige Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.

Dem Medizinsenat gehören als Mitglieder mit beratender Stimme an:

  1. die Vorsitzenden,
  2. die Dekanin oder der Dekan der Medizinischen Fakultät,
  3. die Zentrale Frauenbeauftragte der Charité,
  4. eine Vertreterin oder ein Vertreter des Personalrats der Medizinischen Fakultät.

Aufgaben des Medizinsenats (§ 8 UniMedGes)

Der Medizinsenat ist zuständig für:

  1. die Stellungnahme zur Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen sowie zu den Zulassungszahlen an der Medizinischen Fakultät,
  2. die Stellungnahmen zu den Berufungsvorschlägen der Medizinischen Fakultät,
  3. die Stellungnahme zu den Frauenförderrichtlinien und den Frauenförderplänen,
  4. Vorschläge zur Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit der Charité mit den Fachbereichen der Freien Universität Berlin und den Fakultäten der Humboldt-Universität zu Berlin in Forschung, Lehre und Studium,
  5. die Stellungnahme zur Struktur-, Entwicklungs- und Rahmenplanung nach § 14 Absatz 2 (UniMedG), soweit nicht der Translationsforschungsbereich betroffen ist,
  6. die Beratung in sonstigen akademischen Angelegenheiten, welche die Medizinische Fakultät betreffen, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.