
Fakultätsleitung
Die Fakultätsleitung vertritt die Medizinische Fakultät der Charité in akademischen Fragen nach innen und nach außen. Sie prägt Ausrichtung und Schwerpunkte von Forschung und Lehre und sichert höchste Qualität durch eine kontinuierliche Leistungsevaluation.
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Fakultätsleitung
Der Dekan ist verantwortlich für alle Angelegenheiten in Forschung und Lehre. Er ist Mitglied des Vorstandes und steht zugleich an der Spitze der Fakultätsleitung.
Die Fakultätsleitung besitzt weitgehende Finanzhoheit. Der Dekan an ihrer Spitze ist verantwortlich für den Haushalt von Forschung und Lehre. Die Fakultätsleitung stellt einen so genannten Teilwirtschaftsplan auf und setzt ihn nach Zustimmung durch den Aufsichtsrat um. Der Teilwirtschaftsplan verwaltet die laufenden Kosten und steuert die Verteilung des Budgets.
Die Fakultätsleitung besteht aus vier Mitgliedern: dem hauptamtlichen Dekan und Mitglied des Vorstandes der Charité, dem Prodekan für Forschung, dem Prodekan für Studium und Lehre und der kaufmännischen Leiterin der Fakultät. Zudem unterstützen drei kooptierte Mitglieder die Arbeit der Fakultätsleitung.
Mitglieder der Fakultätsleitung

Prodekan für Forschung, komm. wissenschaftliche Leitung CC 4



Stellvertretende Prodekanin für Studium und Lehre

Fakultätsrat
Nach dem Berliner Hochschulgesetz und dem Berliner Universitätsmedizingesetz ist der Fakultätsrat für alle Aufgaben der medizinischen Fakultät zuständig. Den Vorsitz führt die Dekanin/der Dekan mit beratender Stimme, die Mitglieder werden gewählt.
Der Fakultätsrat diskutiert und entscheidet unter anderem folgende Themen:
- Erlass neuer Satzungen der Fakultät
- Koordination und Durchführung von Lehre, Forschung und Prüfungen
- Berufungen und Entscheidungen über Habilitationen
- Stellen- und Mittelplanung
- Wirtschaftsplan Forschung und Lehre
Der Fakultätsrat wählt die Dekanin/den Dekan und die Prodekane für Lehre und Forschung.
Weitere Details zu Organisation und Aufgaben des Fakultätsrats finden Sie in den Gesetzestexten in der Mediathek/Publikationen.
Medizinsenat
Der Medizinsenat besteht aus Vertretern der Mutteruniversitäten FU und HU sowie der Charité. Den Vorsitz haben im Wechsel die Präsidenten von FU und HU inne. Der Medizinsenat entscheidet über die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen und setzt die Zulassungszahlen fest. Außerdem nimmt er beratend zu Berufungsvorschlägen, der Vergabe von außerplanmäßigen Professuren sowie weiteren akademischen Angelegenheiten Stellung.