Wichtiges rund um das Thema Corona

Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen an der Charité:
Zum 1. März 2023 läuft gemäß einer bundeseinheitlichen Regelung die FFP2-Masken- und Testpflicht für Mitarbeiter:innen in Gesundheitseinrichtungen, Patient:innen und deren Begleitpersonen aus. Für Besucher:innen in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen gilt zunächst weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
Die aktuelle Besuchsregelung – stationäre Patient:innen dürfen einmal täglich für eine Stunde Besuch von einer Person empfangen – behält zunächst weiterhin ihre Gültigkeit.
Regelung für Patient:innen und Begleitpersonen
- Es gelten die Standard-Hygienemaßnahmen der Charité (z.B. Händedesinfektion, Lüften)
- Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht entfällt.
- Außerhalb des eigenen Patientenzimmers ist bei Atemwegssymptomen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Es kann Charité-seitig eine grundsätzliche Maskenpflicht für besonders vulnerable Patientengruppen und deren Versorgung oder bei besonderen Umständen angeordnet werden.
- Bei Atemwegssymptomen ist ein Antigen-Schnelltest, gegebenenfalls gefolgt von einem PCR-Test, nötig.
- Es erfolgt weiterhin ein generelles Testen in ausgewählten Risikobereichen. Die allgemeine Testpflicht allerdings entfällt.
Sollten Patient:innen Besuch bekommen, ist ebenso die Regelung für Besucher:innen zu beachten.
Testzentren
- Am Campus Charité Mitte (CCM) steht Ihnen eine externe mobile Teststelle auf dem sogenannten "Storchenparkplatz" nahe dem Eingang zur Rettungsstelle zur Verfügung (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr, Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 9 bis 17 Uhr).
- Am Campus Virchow-Klinikum (CVK), Eingang Seestraße. Die Teststelle ist Montag bis Freitag von 6 bis 18 Uhr, sowie am Wochenende und an Feiertagen von 9 bis 17 Uhr geöffnet.
Regelung für Besucher:innen
Aktuell gelten folgende Regelungen für Besucher:innen an der Charité:
- Alle stationären Patientinnen und Patienten dürfen einmal täglich von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen. Schwerstkranke können grundsätzlich ohne Einschränkungen besucht werden.
- Es gelten die Standard-Hygienemaßnahmen der Charité (z.B. Händedesinfektion, Lüften).
- Die generelle FFP2-Maskenpflicht ist weiterhin gültig.
Charité – Universitätsmedizin Berlin
Postanschrift:
Charité – Universitätsmedizin Berlin,
Charitéplatz 1, 10117 Berlin
Zentrale Telefonnummer:
t: +49 30 450 - 50
Die Charité zählt zu den größten Universitätskliniken Europas. Hier forschen, heilen und lehren Ärzte und Wissenschaftler auf internationalem Spitzenniveau. Über die Hälfte der deutschen Nobelpreisträger für Medizin und Physiologie stammen aus der Charité, unter ihnen Emil von Behring, Robert Koch und Paul Ehrlich. Weltweit wird das Universitätsklinikum als ausgezeichnete Ausbildungsstätte geschätzt. Die Charité – Universitätsmedizin Berlin ist die gemeinsame medizinische Fakultät von Freier Universität Berlin und Humboldt-Universität zu Berlin. Auf insgesamt vier Campi verteilt sich die Charité, zu der mehr als 100 Kliniken und Institute gehören, die in 17 CharitéCentren gebündelt sind. Mit mehr als 17.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwirtschaftet die Charité 2,3 Milliarden Euro Gesamteinnahmen pro Jahr, inklusive Drittmitteleinnahmen und Investitionszuschüssen. Sie ist damit einer der größten Arbeitgeber Berlins. Mit Tochterunternehmen hat die Charité 20.900 Beschäftigte. Im Jahr 2010 konnte die Charité auf eine 300-jährige Geschichte zurückblicken.