| Gemäß den Richtlinien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) gilt Deutschland seit 2008 als tollwutfrei. Seit Februar 2006 ist kein Fuchs und auch kein Haustier mehr an Tollwut erkrankt. Aus diesem Grund ist es in der Regel nicht erforderlich, dass z.B. nach einer Hunde- oder Katzen-Bissverletzung in Berlin oder Brandenburg eine Tollwutbehandlung eingeleitet werden muss. Anders ist jedoch die Situation bei Fledermäusen einzuschätzen, die in seltenen Fällen Tollwut auf Tier und Mensch übertragen können. Bei einem direkten Kontakt mit einer Fledermaus sollte man deshalb unverzüglich zum Arzt gehen und sich impfen lassen. Die Tollwutbehandlung darf grundsätzlich von jedem Vertragsarzt und vom Institut für Tropenmedizin durchgeführt werden. Wir benötigen zur Abrechnung der Tollwutberatung und der Impfungen mit Ihrer Krankenkasse für jedes angefangene Quartal einen Überweisungsschein Ihres Hausarztes oder die Chipkarte Ihrer Krankenkasse. Wir bitten um Verständnis, dass Tollwutberatungen und -behandlungen z.B. nach Kontakt mit einem tollwutverdächtigen Tier nur in unserer Zentrale am Spandauer Damm und nicht in unseren Zweigstellen durchgeführt werden können.
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Institut für Tropenmedizin
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