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Genehmigungen von Tierversuchsvorhaben
Wer Versuche an lebenden Wirbeltieren durchführen will, bedarf nach § 8 des Deutschen Tierschutzgesetzes der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Dies ist in Berlin das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Referat I C, Postfach 31 0929, 10639 Berlin. Die Beantragung der Genehmigung muss schriftlich erfolgen. Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie im Merkblatt des Berliner Arbeitskreises der Tierschutzbeauftragten und dem Allgemeinen Merkblatt des LAGeSound den Anmerkungen der Tierversuchskommission, die Sie unbedingt lesen sollten. Falls Sie einen Wiederholungsversuch planen, lesen Sie dazu bitte vorher das entsprechende Merkblatt.
Für die schriftliche Ausarbeitung steht ein kommentierter Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens zur Verfügung.
Zusätzlich zu diesem Antragsformular sind noch die Tabelle zu 1.6.7: Eingriffe/Behandlungen und Belastungen und die Personenbögen auszufüllen -> (Erläuterungen dazu auch bei Mitarbeiter nachzulesen). Bitte für jeden am Tierversuchsvorhaben Beteiligten (Leiter, Stellvertreter, Mitarbeiter) je einen gesonderten Personenbogen verwenden und mit den geforderten Nachweisen der Ausbildung und den erworbenen Fachkenntnissen für die vorgesehenen Tätigkeiten ergänzen. Sofern Sie mit gentechnisch veränderten Tieren arbeiten möchten, fügen Sie bitte das ausgefüllte Dokumentationsblatt für gentechnisch veränderte Labortiere bei.
Rechnen Sie bei Ihren Versuchen mit Belastungen, bei denen Sie Todesfälle nicht ausschließen können, so informieren Sie sich bitte vor Antragstellung unter der Rubrik Vorzeitiges Töten.
Bitte besprechen Sie Ihren Antrag bereits vor dem Abgeben bei der Behörde mit Ihrem/Ihrer Tierschutzbeauftragten. Auf diese Weise können erfahrungsgemäß viele Nachfragen aus der Tierversuchskommission (Kommission nach § 15) vermieden werden, die zu einer verlängerten Bearbeitungszeit Ihres Antrags führen können. Der fertige Antrag samt Anlagen soll über den/die Tierschutzbeauftragte(n) an die Behörde weitergeleitet werden, weil der/die Tierschutzbeauftragte zu Ihrem Antrag erst noch eine schriftliche Stellungnahme abgeben muss, bevor Ihr Antrag von der Behörde bearbeitet wird.
Wenn Sie ein genehmigtes Vorhaben inhaltlich ändern möchten, verwenden Sie bitte das Formular zur Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken, dass Sie unter Anzeigen finden.
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Formulare
zum Downloaden
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