
Wichtiger Hinweis zum Hochschulwechsel aus Gründen des Modellstudienganges
Durch die neue Approbationsordnung für Ärzte (AppOÄ) haben nahezu alle medizinischen Fakultäten in Deutschland unterschiedliche Studienordnungen erarbeitet, die sich in elementaren Punkten unterscheiden können. Dadurch erschweren sich die Möglichkeiten für einen Hochschulwechsel, der generell nur stattfinden kann, wenn freie Studienplätze im beantragten Fachsemester vorhanden sind und entsprechende Studienleistungen nachgewiesen werden. Neben dem Hochschulwechsel besteht die Möglichkeit des Studienplatztausches. Im Amtlichen Mitteilungsblatt der Charité finden Sie die jeweils aktuellen Zulassungszahlen des Semesters.
Antrag_höheres_FS_131.pdf (83.9 kb)
Studienplatztausch_Antrag.pdf (87.88 kb)