
Zugelassen wird, wer neben einer Hochschulzugangsberechtigung auch eine Ausbildung in einem Pflege- oder Therapieberuf nachweisen kann. Beruflich erworbene Kompetenzen werden zum Teil auf das Studium angerechnet. Der polyvalente Bachelorabschluss ermöglicht die Übernahme von anspruchsvollen Fachfunktionen in diversen gesundheitswissenschaftlichen Arbeitsfeldern oder ein weiterführendes Masterstudium.
Der von der Charité - Universitätsmedizin Berlin geplante Masterstudiengang Health Professions Education wird - unter Vorbehalt - spätestens zum Wintersemester 2014/2015 angeboten werden. In diesem Studiengang, welcher auf 4 Semester angelegt ist, erwerben Sie disziplinübergreifend bildungswissenschaftliche und pädagogische Kompetenzen zur Übernahme von Lehrtätigkeiten in der schulischen und außerschulischen Bildungsarbeit.
Der Fakultätsrat hat die Ablösung des Diplomstudiengangs Medizinpädagogik und Pflegepädagogik ab dem Wintersemester 2011/12 durch ein mit den Richtlinien des Bologna-Prozesses konformes Modell in Form eines Bachelorstudiengangs Gesundheitswissenschaften und eines konsekutiven Masterstudiengangs Health Professions Education beschlossen. Für den Bachelorstudiengang Gesundheitswissenschaften gelten nach der Zustimmung durch den Medizinsenat und vorbehaltlich der noch ausstehenden Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende Satzungen und Ordnungen:
· Satzung über die Vorabquoten bei der Vergabe von Studienplätzen des Bachelorstudiengangs Gesundheitswissenschaften
· Zugangs- und Zulassungssatzung
· Prüfungsordnung
· Studienordnung
Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte das Zulassungsantragsformular.
Die Fakultätsleitung wurde beauftragt, mit den einschlägigen staatlichen und fakultätsinternen Experten bis 2013 (ggf. für einen neuen Hochschulvertrag) ein tragfähiges Konzept für einen Bachelorstudiengang mit einem Schwerpunkt in den Pflegewissenschaften zu entwickeln, wofür dann auch eine entsprechende Finanzierung vorliegen muss.
Die bisherigen Prüfungs- und Studienordnungen des Diplomstudiengangs Medizinpädagogik und Pflegepädagogik (Präsenzstudiengang / Fernstudiengang) gelten für die bisher Immatrikulierten weiter. Eine Neuimmatrikulation in den Studiengang ist ab dem Wintersemester 2011/12 nicht mehr möglich.
Detaillierte Informationen zum Studieninhalt und -ablauf finden Sie auf der Internetseite des Bachelorstudiengangs.
Satzung über die Vorabquoten bei der Vergabe von Studienplätzen