
Aufgrund des Auslaufens des Regel- und Reformstudiengangs ist das ERASMUS-Programm vor allem für die höheren Semester geeignet. Es empfiehlt sich aber auf jeden Fall eine eingehende Beratung durch das Referat für Studienangelegenheiten, um Probleme in den Nachfolgesemestern zu vermeiden.
PJ-Plätze stehen in einem begrenzten Umfang zur Verfügung. Beachten Sie ggf. Hinweise bei den einzelnen Universitäten oder lassen Sie sich bei Charite International Cooperation beraten.
Für Studierende im Modellstudiengang kommt ein ERASMUS-Aufenthalt ab dem 4. Studienjahr in Frage. Die Anerkennung von Studienleistungen wird möglich sein, an Details wird derzeit aber noch gearbeitet.
Die Studiendauer muss mindestens drei und darf längstens 12 Monate betragen (siehe auch "Finanzen"). Der Auslandsaufenhalt kann also ein oder zwei Semester dauern, darf dabei aber nicht über das akademische Jahr hinausgehen (d.h. maximal August des einen bis September des nächsten Jahres). In einigen Universitäten, vor allem in Skandinavien, besteht wegen der Verträge aber kein Anspruch auf mehr als ein Semester. In Spanien empfiehlt sich ein ganzes Studienjahr, da viele Kurse nicht semesterweise angeboten werden.
Über die Höhe der Stipendien können derzeit noch keine Angaben gemacht werden (ca. 150 bis maximal 200 Euro pro Monat). Eine alleinige Finanzierung des Lebensunterhalts durch das Stipendium ist also nicht möglich!
ERASMUS-Stipendien sollen nur die Mehrkosten abdecken, die durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Generell gewähren wir Stipendien für einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten. Studierende, die früher bereits ein ERASMUS-Stipendium erhalten haben, kommen für eine erneute Förderung nur im Rahmen des ERASMUS-Placement Programms in Frage, z.B. für PJ-Tertiale oder andere Praktika. (
Informationen der Humboldt-Universität bzw.
der Freien Universität).
Für BAFöG-Empfängerinnen und -Empfänger bestehen besondere Regelungen. Auf jeden Fall muss Auslands-BAFöG beantragt werden. Nähere Auskünfte dazu gibt es bei der Abt. Ausbildungsförderung des Studentenwerks und bei den ASTen sowie unter
www.bafoeg.bmbf.de.
Unabdingbare Voraussetzung zur Teilnahme an ERASMUS sind gute Sprachkenntnisse in der jeweiligen Landessprache. Spätestens vor Antritt des Auslandsstudiums muss ein entsprechendes Sprachzeugnis (
Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens) vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie auch die Sprachkurse für MedizinerInnen, die von ChIC angeboten werden, und die Kursangebote der Berliner Universitäten und Institute.