
Das Auswahlverfahren für den Förderzeitraum Wintersemester 2012/13 und Sommersemester 2013 ist abgeschlossen.
Die nächste Ausschreibung findet voraussichtlich zum Sommersemester 2013 statt.
Fragen rund ums Deutschlandstipendium richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an deutschlandstipendium(at)charite.de.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Studentinnen und Studenten, die in einem Studiengang der Charité immatrikuliert sind und sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden. Dies gilt auch für Studierende aus dem Ausland.
Auch Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2012/13 an der Charité aufnehmen, können sich bewerben.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Promotionsstudierende sowie Studierende der Charité, die in einem Graduiertenkolleg eingeschrieben sind.
Das Deutschlandstipendium wird nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.
Eine Doppelförderung ist nach § 4 Absatz 1 StipG dann ausgeschlossen, wenn Studierende bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhalten. Dies gilt nicht, wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet.
Ein Stipendium kann nur auf Antrag gewährt werden, der entsprechend der jeweiligen Ausschreibung form- und fristgerecht zu stellen ist.
Die Vergabekriterien sind in der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Charité geregelt.
Die Stipendien werden zunächst für zwei Semester bewilligt. Danach kann das Stipendium jährlich bis zum Ende der Regelstudienzeit verlängert werden, wenn die Kriterien weiterhin erfüllt sind und Förderzusagen der Stifter vorliegen. Die erbrachten Studienleistungen werden einmal im Jahr geprüft.
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission der Medizinischen Fakultät. Stipendiengeber haben die Möglichkeit, beratend am Auswahlverfahren mitzuwirken.