Studieren mit dem Deutschlandstipendium

300 Euro pro Monat zusätzlich fürs Studium. Bis zu 68 Studierende der Charité - Universitätsmedizin Berlin haben 2012 die Chance auf ein Deutschlandstipendium. 

Aktuelle Informationen

Die Auswahlrunde für das Wintersemester 2011/12 ist beendet.

Sofern wir Sie bislang nicht kontaktiert haben, konnte Ihre Bewerbung um ein Stipendium leider nicht berücksichtigt werden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Bewerberzahl, nicht alle Bewerberinnen und Bewerber einzeln benachrichtigen können.

Informationen zur nächsten Auschreibung werden auf dieser Seite veröffentlicht.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Studentinnen und Studenten, die in einem Studiengang der Charité immatrikuliert sind und sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Promotionsstudierende sowie Studierende der Charité, die in einem Graduiertenkolleg eingeschrieben sind. 

Das Deutschlandstipendium wird nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.

Eine Doppelförderung ist nach § 4 Absatz 1 StipG dann ausgeschlossen, wenn Studierende bereits eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhalten. Dies gilt nicht, wenn die Summe dieser Förderung je Semester, für das die Förderung bewilligt wurde, einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro unterschreitet.

Stipendienangebot und Auswahl

Nach § 11 Absatz 3 StipG kann für zwei Drittel der angebotenen Stipendien eine Zweckbindung für bestimmte Fachrichtungen oder Studiengänge festgelegt werden. Die meisten Stipendiengeber legen selbst fest, für welches Studienfach sie ein Stipendium vergeben. Zudem können sie zusätzliche Auswahlschwerpunkte innerhalb eines Studienfachs vorgeben.

Informationen über die Anzahl und Zweckbindung der zu vergebenden Stipendien werden jeweils mit der Ausschreibung bekannt gegeben.

Die formalen Vergabekriterien sind durch das Öffnet einen externen Link im neunen FensterStipendienprogramm-Gesetz (StipG) und die Öffnet einen externen Link im neunen Fenster Stipendienprogramm-Verordnung (StipV) vorgegeben. Die konkrete Ausgestaltung der Kriterien obliegt jedoch den Hochschulen.

Die Charité hat ihre Vergabekriterien in der Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien an der Charité geregelt.

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet eine Auswahlkommission der Medizinischen Fakultät. Stipendiengeber haben die Möglichkeit, beratend am Auswahlverfahren mitzuwirken.

Fragen zum Deutschlandstipendium

Tina Fix
Stabstelle Marketing &
Fundraising-Angelegenheiten des Dekanats
deutschlandstipendium(at)charite.de 

Fragen & Antworten