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Sauerstoffverordnung bei ClusterkopfschmerzÜblicherweise übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Bereitstellung sowohl eines stationären 10-Liter Sauerstoffgerätes wie auch eines tragbaren Sauerstoffgerätes (2 Liter) inclusive einer Sauerstoffmaske. Hierzu benötigt die Hilfsmittelabteilung der jeweils zuständigen Krankenkasse ein formloses Schreiben von Ihrem behandelnden Arzt, aus dem die Diagnose (episodischer oder chronischer Clusterkopfschmerz) und die damit verbundene Indikation für eine Sauerstoffbehandlung hervorgeht. Es sollte darauf geachtet werden, dass kein Sauerstoffkonzentrator bereitgestellt wird, da hiermit keine ausreichende Sauerstoffkonzentration erreicht wird. Günstig ist, wenn bereits – im Rahmen eines vorangegangenen Behandlungsversuchs – die positive Wirkung der Sauerstoffbehandlung nachgewiesen werden konnte. Sollte dies nicht der Fall sein, sind die Krankenkassen aber in der Regel auch bereit, für einen erstmaligen Therapieversuch mit Sauerstoff dem Patienten ein Sauerstoffgerät leihweise zur Verfügung zu stellen. Dies muss jedoch im Einzelfall mit der Krankenkasse abgesprochen werden. Link im Internet: www.dmkg.de
Festpreise für moderne MigränemedikamenteAb Januar 2005 werden moderne Migränemedikamente vom „Triptan“-Typ unter eine Festpreisregelung fallen, sofern es sich um Tabletten handelt. Die Preise sinken um etwa 15% und liegen damit kaum über denen von Ergotaminen.
Stellenwert der Akupunktur bei der Therapiechronischer SchmerzenIm Oktober 2000 hatte der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossen, Akupunkturbehandlungen nicht in den Regelleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen. Grund hierfür war der bisher fehlende wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweis von Akupunktur. Um mehr Klarheit über die Wirksamkeit von Akupunktur zu gewinnen, wurde von einer Reihe von Krankenkassen (AOK, BKK, IKK etc.) eine groß angelegte Akupunkturstudie ins Leben gerufen (Initiative Deutsche Akupunktur Studien, German Acupuncture Trials – gerac). In dieser Studie wurde ein Vergleich zwischen der Akupunktur nach den Regeln der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) mit einer sogenannten „Sham-Akupunktur“ verglichen, bei der an „unwirksamen“ Stellen gestochen wird. Eine dritte Gruppe von Patienten wurde nicht mit Akupunktur, sondern mit „konventionellen“, schulmedizinischen Methoden behandelt. Untersucht wurden Patienten mit chronischem Rückenschmerz, Kniegelenksschmerz sowie Kopfschmerz. Teilergebnisse der Studie wurden im Oktober 2004 vorgestellt. Die Ergebnisse zum Kopfschmerz sind erst im Frühjahr 2005 zu erwarten. Für die Patienten mit chronischem Rückenschmerz und Kniegelenksschmerz zeichnet sich jedoch bereits jetzt eine klare Botschaft ab: Sowohl die „echte“ Akupunktur nach Regeln der TCM wie auch die „Sham-Akupunktur“ waren der konventionellen Standardtheraie überlegen. Patienten, die mit einer der beiden Akupunkturbehandlungen behandelt wurden, hatten im Schnitt einen geringern Verbrauch an Schmerzmedikamenten. Ganz offensichtlich macht es also wenig Unterschied, an welchen Punkten die Nadeln gesetzt werden. Link im Internet: www.gerac.de
Chirurgische Operation des Musculus corrugatorzur Behandlung der MigräneDerzeit wird in der Presse für ein neues operatives Verfahren zur Behandlung der Migräne geworben. Durch die Durchtrennung eines Muskels, der zwischen Nasenwurzel und Augenbraue liegt (Musculus corrugator), soll es zu einer dramatischen Verbesserung der Migräne kommen. Um zu überprüfen, ob Patienten für den Eingriff geeignet sind, wird zuvor der Muskel durch die Injektion eines „Muskelgifts“ (Botulinumtoxin A) vorübergehend gelähmt. Sofern Patienten bereits von dieser vorübergehenden Maßnahme profitieren, wird anschließend der operative Eingriff durchgeführt. Nach unserem heutigen pathophysiologischen Verständnis von der Migräne gibt es keinerlei wissenschaftliche Grundlage für dieses operative Therapieverfahren. Es wird von den Operateuren jedoch als auslöserorientiertes Verfahren eingesetzt. Allgemein entsprechen die Besserungsraten einer Placebowirkung. Im Einzelfall kann die Situation zwar anders sein, wir raten aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt von dem oben geschilderten Eingriff ab, da bisher keine kontrollierten Ergebnisse vorliegen und die Weiterbetreuung der Patienten noch völlig ungeklärt ist. |
Sauerstoffverordnung bei Clusterkopfschmerz
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