Beam

Herstellung transgener Mäuse über Vorkerninjektion bzw. Injektion lentiviraler Partikel

Vorkerninjektion
Die Transgenen Technologien bieten folgende Stämme als Hintergrund für die Vorkerninjektion an:

  • Inzucht: FVB/N, C57BL/6J, C57BL/6N
  • Auszucht: CD1
  • Hybride: B6D2F1

Die Verfügbarkeit weiterer Stämme kann geklärt werden.

Für die Vorkerninjektion benötigen wir geschnittene und gereinigte DNA (siehe DNAprep.pdf) in einer Konzentration von 100 ng/µl. Diese DNA wird von den Transgenen Technologien auf ca. 2,5 ng/µl verdünnt und gemäß des Tierversuchsantrags (http://www.charite.de/tierschutz/genehmigung.html) injiziert. Am Folgetag werden die Zweizeller in scheinträchtige Ammen transferiert. Nach etwa 20 Tagen werden die Jungtiere geworfen. Weitere drei Wochen später werden diese abgesetzt und Proben für die Genotypisierung verschickt. Transgene Tiere können gezüchtet und gegebenenfalls mit weiteren transgenen Linien verpaart werden.

Lentivirale Transgenese
Die Transgenen Technologien bieten folgende Stämme als Hintergrund für die lentivirale Transgenese an:

  • Inzucht: FVB/N, C57BL/6N, C57BL/6J
  • Auszucht: CD1
  • Hybride: B6D2F1

Die Verfügbarkeit weiterer Stämme kann geklärt werden.

Wir benötigen dazu Lentiviren mit einem Lebendtiter von mindestens 109 TU/ml. Diese werden gemäß des Tierversuchsantrags in das Lumen zwischen Zona und Oolemm injiziert. Am Folgetag werden die Zweizeller in scheinträchtige Ammen transferiert. Nach etwa 20 Tagen werden die Jungtiere geworfen. Weitere drei Wochen später werden diese abgesetzt und Proben für die Genotypisierung verschickt. Transgene Tiere können gezüchtet und gegebenenfalls mit weiteren transgenen Linien verpaart werden.

Folgende formale Schritte sind für die Herstellung einer transgenen Linie notwendig:
Die Transgenen Technologien haben einen laufenden Tierversuchsantrag, in dem die Generierung neuer Linien beschrieben worden ist. Zu jeder neuen Linie muss eine Stellungnahme geschrieben werden, die die Punkte 1.2.1, 1.2.2, 1.2.3, 1.3.1, 1.3.2, 1.4.2 (die Zahlen werden von den Transgenen Technologien ergänzt), 1.6.5 und 1.7.1 des „Antrags auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens nach § 8 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes“ (http://www.charite.de/tierschutz/genehmigung.html) beantwortet. Dieser Antrag wird durch die Transgenen Technologien an die/den zuständige/n Tierschutzbeauftragte/n weitergegeben und durch diese/n beim LAGeSo eingereicht.
Bitte beachten Sie, dass für die weiteren Arbeiten mit den transgen veränderten Tieren gegebenenfalls ein gesonderter Tierversuchsantrag gestellt werden muss.

Die Kosten für diesen Service entnehmen Sie bitte der aktuellen Entgeltordnung der FEM (bitte im Sekretariat der FEM anfordern: fem@charite.de).

Bei Fragen zu diesem Service wenden Sie sich bitte an den Leiter der Transgenen Technologien:

Dr. G. Michel
geert.michel@charite.de

Downloads:
TG Erstellungsantrag
Tierversuchsantrag
DNAprep.pdf
Gendokumentation

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