
11.07.2011 - Pressemitteilung
Im August 2010 wies Prof. Alexander Lerchl von der privaten Jacobs-Universität in Bremen die zuständige Institutsleitung auf Unstimmigkeiten in einer Doktorarbeit zur biologischen Wirkung elektromagnetischer Felder hin, die zwischen 1999 und 2006 angefertigt worden war. Die hierdurch ausgelöste Überprüfung der circa zehn Jahre alten Daten durch die Institutsleitung ergab Hinweise auf Mängel. Daraufhin bat Prof. Rudolf Tauber im November 2010 den Ombudsmann für gute wissenschaftliche Praxis, entsprechend den Grundsätzen der Charité um Durchführung einer förmlichen Untersuchung. Diese Untersuchung wurde von Beginn an in enger Zusammenarbeit mit Prof. Lerchl durchgeführt. Prof. Tauber hat in jeder Phase des Verfahrens alle notwendigen Maßnahmen zur lückenlosen Aufklärung der Vorwürfe ergriffen.
Im Zuge der Untersuchungen wurde im April 2011 die Promotionskommission hinzu gezogen. Diese wird unmittelbar nach der Sommerpause in ihrer nächsten ordentlichen Sitzung die Doktorandin, die Institutsleitung, den Ombudsmann und Prof. Lerchl anhören und danach entscheiden, ob die Dissertation aberkannt wird. Zu diesem Termin wurde Prof. Lerchl am 26. Juni von der Promotionskommission als externer Gutachter eingeladen und mit der Erstellung eines gerichtsfesten Gutachtens betraut. Diese Einladung zur weiteren Teilnahme am Verfahren nahm Prof. Lerchl dankenswerter Weise an. Gleichwohl bedauert die Charité, dass die gebotene Vertraulichkeit und Wahrung der Persönlichkeitsrechte im laufenden Verfahren nicht gewahrt wurde. Die Charité ist der schnellen und sachgerechten Aufklärung der Vorwürfe verpflichtet und wird diese in allen Konsequenzen in dem dafür vorgesehen ordentlichen Prüfungsverfahren abschließen. Teil dieses Verfahrens ist naturgemäß der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und das Gebot rechtlichen Gehörs.

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