24.10.2012 - Pressemitteilung

Stellungnahme zum Verbleib des verstorbenen Säuglings

Die Charité stellt fest, dass sie gestern (23.10.12) die Berliner Staatsanwaltschaft über die Identität des Säuglings und den Wohnort der Eltern informiert hat. Da das Kind im Deutschen Herzzentrum Berlin verstorben ist, hatte die Charité keine Kenntnisse von den näheren Umständen nach dem Tod des Kindes. Nach unserem vorläufigen Kenntnisstand wurde das Kind beigesetzt.

Ärzte der Charité haben bereits Kontakt mit den Eltern aufgenommen, um sie in dieser schwierigen und belastenden Situation zu betreuen und zu unterstützen.

Kontakt:

Manuela Zingl
GB Unternehmenskommunikation
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t:+49 30 450 570 400



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