
14.02.2013 - Pressemitteilung
Die Charité wird ab sofort für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen ihrer Tätigkeit dauerhaft und unmittelbar Kontakt zu Minderjährigen haben, erweiterte Führungszeugnisse einholen. Dies geschieht analog zu der im Bundeskinderschutzgesetz vom 1. Januar 2012 vorgeschriebenen Vorgehensweise für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Mit dieser Maßnahme verfolgt die Charité die im Gesetz angestrebte Prävention von Übergriffen auf ihr anvertraute Patientinnen und Patienten. Zudem sollen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Argwohn oder einem Generalverdacht geschützt werden. Für die Beschäftigten der Charité in sensiblen Bereichen ist es beabsichtigt, ebenfalls erweiterte Führungszeugnisse einzuholen.
Der Vorstand selbst wird mit gutem Beispiel vorangehen und das erweiterte Führungszeugnis anfordern. Die Leitungen der CharitéCentren und Geschäftsbereiche wurden gebeten, sich diesem Vorhaben anzuschließen.
Manuela Zingl
Stellvertretende Pressesprecherin
Geschäftsbereich Unternehmenskommunikation
Charité - Universitätsmedizin Berlin
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