
Nach dem Berliner Hochschulgesetz und dem Berliner Universitätsmedizingesetz ist der Fakultätsrat für alle Aufgaben der medizinischen Fakultät zuständig. Den Vorsitz führt die Dekanin/der Dekan mit beratender Stimme, die Mitglieder werden gewählt.
Der Fakultätsrat diskutiert und entscheidet unter anderem folgende Themen:
Der Fakultätsrat wählt die Dekanin/den Dekan und die Prodekane für Lehre und Forschung.
Weitere Details zu Organisation und Aufgaben des Fakultätsrats finden Sie in den Gesetzestexten im Download-Bereich.
ACDC Alumni-Club, die Ehemaligen-Vereinigung der Charité.