Fakultätsrat

Nach dem Berliner Hochschulgesetz und dem Berliner Universitätsmedizingesetz ist der Fakultätsrat für alle Aufgaben der medizinischen Fakultät zuständig. Den Vorsitz führt die Dekanin/der Dekan mit beratender Stimme, die Mitglieder werden gewählt.

Der Fakultätsrat diskutiert und entscheidet unter anderem folgende Themen:

  • Erlass neuer Satzungen der Fakultät
  • Koordination und Durchführung von Lehre, Forschung und Prüfungen
  • Berufungen und Entscheidungen über Habilitationen
  • Stellen- und Mittelplanung
  • Wirtschaftsplan Forschung und Lehre

Der Fakultätsrat wählt die Dekanin/den Dekan und die Prodekane für Lehre und Forschung.

Weitere Details zu Organisation und Aufgaben des Fakultätsrats finden Sie in den Gesetzestexten im Download-Bereich.

Alumni-Club

undefinedACDC Alumni-Club, die Ehemaligen-Vereinigung der Charité.