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Grundlagen für die Abgabe der HabilitationsschriftenDie rechtliche Grundlage für die Abgabe einer Habilitationsschrift in der Medizinischen Bibliothek der Charité - Universitätsmedizin Berlin bilden die "Habilitationsordnung der Medizinischen Fakultät der Charité - Universitätsmedizin Berlin ..." (Amtsblatt 19/2005 - FU [pdf] / Amtsblatt 15/2005 - HU [pdf] vom 8.06.2005 (§ 2 (5) Pflichtveröffentlichung) und die "Verfahrensregelung zur Habilitationsordnung ...[doc]" vom 12.11.2007 (1.3 Pflichtveröffentlichung). Weitere Informationen zum Ablauf des Habilitationsverfahrens finden Sie auf den Seiten der Fakultät. Was und wo muss abgegeben werden?1. Die elektronische Version der ArbeitDer Habilitand/die Habilitandin überträgt der Medizinischen Bibliothek der Charité mit der Abgabe der elektronischen Version das Recht, diese zur nicht-kommerziellen Nutzung in Datennetzen zu veröffentlichen. In der elektronischen Version von sogenannten kumulativen Habilitationsschriften werden die den Arbeiten zugrundeliegenden Aufsätze dann lediglich in Form von Literaturhinweisen aufgeführt, wenn ansonsten Veröffentlichungsrechte verletzt würden. Die Medizinische Bibliothek der Charité überprüft die abgelieferte Version auf Lesbarkeit und Übereinstimmung mit den geforderten Vorgaben. Die Abgabe von Dateien, die den geforderten Vorgaben hinsichtlich Dateiformat und Datenträger nicht entsprechen, gilt nicht als Veröffentlichung. Die Abgabe der elektronischen Version der Dissertation erfolgt auf dem Dokumentenserver der Freien Universität Berlin. Dort steht sie über das Internet zur nicht-kommerziellen Nutzung frei zugänglich zur Verfügung. Unter "Dissertation online" werden entsprechend der geltenden Promotions- und Habilitationsordnung elektronische Dissertationen und Habilitationsschriften der Charité-Universitätsmedizin Berlin dauerhaft als Volltexte archiviert. Weitere Hinweise zur Abgabe finden Sie auf den Seiten von "Dissertation online". Nachfolgend erfolgt ebenfalls ein Hosting auf den Servern der Deutschen Nationalbibliothek und der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin. 2. Der Veröffentlichungsvertrag und eine Erklärung zur Veröffentlichung einer elektronischen Habilitationsschrift und zur elektronischen (Zweit-)Verwertung bereits veröffentlichter Dokumente (Electronic Reprint)Der Veröffentlichungsvertrag (Vertrag über eine Veröffentlichung auf dem Dokumentenserver der Freien Universität Berlin) wird Ihnen automatisch per Mail zugeschickt, wenn Sie Ihre Habilitationsschrift auf den Dokumentenserver hochgeladen haben. Mit Ihrer Unterschrift unter die Erklärung zur Veröffentlichung einer elektronischen Habilitationsschrift und Erklärung zur elektronischen (Zweit-)Verwertung bereits veröffentlichter Dokumente (Electronic Reprint) [pdf] erklären Sie sich rechtsverbindlich einverstanden mit einer elektronischen nicht-kommerziellen Veröffentlichung Ihrer Habilitationsschrift, und Sie bestätigen damit, dass die Erlaubnis vorliegt, dass Aufsätze oder Teile aus Publikationen, die urheberrechtlich geschützt und Bestandteil Ihrer Habilitationsschrift sind, frei zugänglich auf dem Dokumentenserverserver der Freien Universität Berlin, der Deutschen Nationalbibliothek und der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin oder deren Rechtsnachfolgern gehostet werden dürfen. Diese Erklärung gilt auch für die sogenannten kumulativen Habilitationsschriften, die auf bereits veröffentlichten Publikationen basieren. Die Abgabe des "Veröffentlichungsvertrages" und der "Erklärung zur Veröffentlichung einer elektronischen Habilitationsschrift und zur elektronischen (Zweit-)Verwertung bereits veröffentlichter Dokumente" ist an der Ausleihtheke der Medizinischen Bibliothek CCM (im Charité-Hochhaus, Ebene 9, Luisenstr. 65, 10117 Berlin) während der gesamten Öffnungszeit der Bibliothek oder per Post möglich. Achtung! Ab 1.10.2009 befindet sich die Hochschulschriftenstelle der Medizinischen Bibliothek am Campus Virchow-Klinikum. Bitte geben Sie ab diesem Zeitpunkt dort Ihren Veröffentlichungsvertrag und die Erklärung zur Veröffentlichung ab. Wann und wo erfolgt die Freischaltung?Nach der Abgabe erfolgt eine Überprüfung durch die Bibliothek, ob alle Dateien, die Metadaten, der Veröffentlichungsvertrag und die "Erklärung zur Veröffentlichung einer elektronischen Habilitationsschrift und zur elektronischen (Zweit-)Verwertung bereits veröffentlichter Dokumente" ordnungsgemäß eingegangen sind. Der Habilitand/die Habilitandin und die Geschäftsstelle - Habilitation/Lehrbefugnis werden per E-Mail über die Freischaltung informiert. Ansprechpartnerinnen bei FragenFür alle Fragen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung und Abgabe einer elektronischen Habilitationsschrift auftauchen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Hochschulschriftenstelle der Medizinischen Bibliothek der Charité am Campus Mitte zur Verfügung: Frau Annemarie Biermann, Tel. 450 – 576 115 (vormittags) Per E-Mail erreichen Sie uns unter: dissonline@ub.fu-berlin.de |
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