Chirurgie der hirnversorgenden Gefäße
Indikation
Durch zahlreiche internationale multizentrische Studien ist heute die Indikationsstellung zur Operation an den hirnversorgenden Gefäßen vereinheitlicht worden. Zur Entscheidung, ob eine Operation sinnvoll und notwendig ist, muss zum einen die Beschwerdesymptomatik des Patienten, zum anderen aber auch das Ausmaß der Verengung berücksichtigt werden. Unter der Voraussetzung einer niedrigen Komplikationsrate von weniger als 3%, wie sie auch an unserer Klinik gegeben ist, sollten folgenden Patienten mit Verengung der Arteria carotis operiert werden:
- Patienten mit asymptomatischer, hochgradiger Stenose (Stenosegrad >70%)
- symptomatische Patienten mit mittel- oder hochgradiger Stenose
Ziel der operativen Behandlung ist die Vermeidung eines Schlaganfalls. Bei Patienten, die bereits einen Schlaganfall erlitten haben, ist das Ziel der Operation die Verhinderung eines weiteren Schlaganfalls.
Ziel der Behandlung von Verengungen der Arteria vertebralis und der Arteria subclavia ist die Minderung der Beschwerden. Patienten ohne Beschwerden müssen daher nicht operiert werden. Bei Beschwerden ist die Notwendigkeit einer Operation im Einzelfall zu klären.

